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  • Kleeschen
    Erfahrener Benutzer
    • 01.03.2014
    • 1655

    #16
    Hallo Eliana,

    bei der Akte R 9361-IV/19145 besteht noch eine Schutzfrist, da in ihr zahlreiche Kinder genannt sind. Die Karteikarten haben keine Signaturen und werden automatisch herausgesucht. R 9361-IV/445201 ist übrigens nur ein Stammblatt und wird keine weiteren Informationen als die Akte liefern. Manchmal ist auf den Stammblättern ein Passfoto, das kann bei fehlenden Karteikarten interessant sein.

    Ich habe auf dem "Schriftweg" mit dem Ausfüllen der Formulare nicht viel zu tun gehabt, da das Referat die Angaben immer selbst herausgesucht und eingetragen hat. Ich würde es deshalb wie folgt empfehlen:

    Beim "Antragsformular für Reproduktionen" kreuzt Du an, in welcher Form Du die Reproduktionen haben möchtest (Fotokopien, Scans auf USB-Stick oder CD/DVD). Unten Namen hinschreiben und danach unterschreiben. Die restlichen Felder lässt Du leer.

    Im eigentlichen Bestellformular trägst Du oben unter Aktenzeichen Dein Bundesarchiv-Aktenzeichen ein (BE 3 2023/...). Das Aktenzeichen ist inzwischen länger als das Feld zulässt, ich schreibe es deshalb immer darüber.
    Unter Auftraggeber gibst Du Deine Daten an, hier auch ankreuzen, ob du CD/DVD oder USB-Stick haben möchtest. RE (Rechnung) per E-Mail würde ich empfehlen, so kommt diese früher, Du kannst früher bezahlen und hast schneller die Unterlagen da. Unten Datum hinschreiben, unterschreiben und Deine Sachbearbeiterin freundlich bitten, die Signaturen selbst nachzutragen.

    Du erhältst ein Speichermedium (USB-Stick, CD/DVD) pro Auftrag, d. h. alle Akten werden auf einen Stick geladen. Ich würde Dir als Medium eine CD-ROM empfehlen, da diese günstiger als USB-Sticks sind. Solltest Du kein CD-Laufwerk haben, ist ein Stick natürlich schlauer. Als Dateiformat unbedingt JPEG auswählen, TIFFs sind sehr teuer und lohnen sich nur bei Einzelaufnahmen (z. B. bei Fotos).

    Beim Antrag auf Schutzfristverkürzung gibst Du als genehmigten Benutzungszweck den Benutzungszweck aus dem Benutzungsantrag an. Archivsignaturen lässt Du (wie oben beschrieben) leer.

    Die Schutzfristen sind grundsätzlich für folgende Personen noch nicht abgelaufen:
    Maria * 22.03.1924
    Agnes * 09.10.1925
    Else * 28.07.1927
    Katharina * 09.01.1929
    Helene * 01.10.1930
    Liese * 07.02.1936
    Lydia * 06.12.1937
    Frieda * 27.05.1941
    Irma * 24.08.1943

    Du schreibst selbst einen weiteren Zettel, auf denen Du diese Personen nennst. Du musst angeben, ob bzw. wann die Personen verstorben sind (ungefähre Angaben reichen). Wenn sie vor über zehn Jahren verstorben sind, sind die Schutzfristen abgelaufen und die Person spielt in diesem Antrag keine Rolle mehr. Sollte jemand noch leben, brauchst Du eine schriftliche Genehmigung der Person. Ist leider so, das Bundesarchiv ist manchmal sehr bürokratisch.

    Viele Grüße
    Kleeschen
    Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
    Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
    Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
    Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
    Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
    Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

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    • Balthasar70
      Erfahrener Benutzer
      • 20.08.2008
      • 2645

      #17
      Hallo in die Runde,

      an Deiner Stelle würde ich wegen der Schutzfrist klar und deutlich Dein eigenes BERECHTIGTES Interesse dagegen stellen, z. B. Suche von Familienmitgliedern und Familienzusammenführung noch lebender Nachkommen. Es sind doch nähere Verwandte. Angaben zu Personen aus obiger Liste, für die Du absolut keine Todesdaten findest oder eine Zustimmung bekommst, sollen sie halt anonymisieren (schwärzen).
      Zuletzt geändert von Balthasar70; 28.06.2023, 21:03.
      Gruß Balthasar70

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      • Kleeschen
        Erfahrener Benutzer
        • 01.03.2014
        • 1655

        #18
        Ich habe mich ehrlich gesagt auch ein wenig gewundert. Ich kann natürlich nur von meinen Erlebnissen sprechen – aber bei mir haben die Schutzfristen der Kinder keinen Einfluss darauf, ob ich Akten erhalte oder nicht. Sowohl auf dem Schriftweg als auch bei den persönlichen Einsichtnahmen ging es nur um die Schutzfrist des Haushaltsvorstands. Ist diese abgelaufen, wurde mir die Akte vorgelegt. Wollte ich explizit Daten zu Kindern haben, d. h. deren Karteikarten, muss ich Schutzfristen beachten. Aber Akten, in denen Kinder nur erwähnt (also nicht unmittelbarer Antragssteller) sind, waren nie ein Problem.

        In jedem Fall haben Kinder aber (intern) Einfluss auf die Schutzfrist. Ich weiß, dass Akten mit Kindern, deren Schutzfristen noch nicht abgelaufen sind, bei der Entnahme aus dem Magazin einen rot bedruckten Zettel erhalten. Eigentlich steht auf diesem Zettel dann "bitte nicht fotografieren", mir wird dies aber immer trotzdem explizit gestattet. Wohl eben genau aufgrund der von Balthasar70 angesprochenen Abwägung des berechtigten Interesses werden die Akten dann aber immer (nach Prüfung des Referats) vorgelegt.

        Im Zweifelsfall würde ich einfach beim Sachbearbeiter nachfragen. Bei mir waren bisher immer alle nett und haben gerne weitergeholfen.

        Viele Grüße
        Kleeschen
        Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
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        • Balthasar70
          Erfahrener Benutzer
          • 20.08.2008
          • 2645

          #19
          Hallo,
          habe bisher nur eine Lastenausgleichsakte eingesehen, dort wurde auch wegen eines erwähnten Kindes, das noch in der Schutzfrist lag, deren Zustimmung angemahnt. Mir ist immer noch nicht klar, warum das Bundesarchiv nicht gleich auch als Alternative eine Schwärzung der betreffenden Textteile anbietet.
          Es gibt da wohl unter den Sachbearbeitern auch kein einheitliches Handeln.
          Zuletzt geändert von Balthasar70; 29.06.2023, 22:39.
          Gruß Balthasar70

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          • Kleeschen
            Erfahrener Benutzer
            • 01.03.2014
            • 1655

            #20
            Hallo Balthasar70,

            dies könnte daran liegen, dass das Lastenausgleichsarchiv maßlos überlastet ist. Sogar die Wartezeiten bei der sonst mit Anfragen überfluteten WASt haben sich nach der Überführung ins Bundesarchiv einigermaßen eingependelt. Das genaue Durchschauen einer Akte und das ggf. Schwärzen nimmt viel Zeit in Anspruch, da ja keine Fehler passieren dürfen. Ich vermute, dass dies deshalb nicht sofort angeboten wird.

            Ich habe Anfang 2018 (!) eine Anfrage nach Unterlagen aus einer Lastenausgleichsakte und aus einer Gemeindeseelenliste gestellt. Ende 2019 wurde mir mitgeteilt, dass nun eine Recherche in den Beständen (d. h. die Eingabe des betreffenden Namens in deren Datenbank) veranlasst worden sei. Zwei Jahre später kam – auf meine Nachfrage hin – die Rückmeldung, dass entsprechende Unterlagen vorlägen und ich sagen solle, ob ich Kopien haben möchte. Das bestätigte ich natürlich sofort, danach bis heute Stille. Mein Vorgang wird unterm Tisch gelandet sein – ehrlich gesagt ist es mir aber auch zu blöd geworden und ich werde die Sache (im Rahmen dieser Anfrage) nicht mehr weiterverfolgen, da ich der Sachbearbeiterin jeden Buchstaben aus der Nase ziehen musste. Das war auch schon bei einer früheren Anfrage so.

            Da ich bereits dabei bin, über den Heimatort meiner Familie in der Ukraine zu schreiben und umfangreiche Daten zu allen Familien zu veröffentlichen, bin ich auf die Gemeindeseelenlisten angewiesen. Ich werde einen neuen Benutzungsantrag stellen und hoffen, einen anderen Sachbearbeiter zu erhalten. Ich habe viel Verständnis für Zustände bei Behörden, da ich selbst im öffentlichen Dienst gearbeitet habe, aber im Fall von Bayreuth kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

            Viele Grüße
            Kleeschen
            Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
            Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
            Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
            Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
            Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
            Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

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            • Eliana Friesen
              Benutzer
              • 15.06.2023
              • 9

              #21
              Hallo Kleeschen,

              Zitat von Kleeschen Beitrag anzeigen
              bei der Akte R 9361-IV/19145 besteht noch eine Schutzfrist, da in ihr zahlreiche Kinder genannt sind. Die Karteikarten haben keine Signaturen und werden automatisch herausgesucht.
              ...
              Ich habe mich ehrlich gesagt auch ein wenig gewundert. Ich kann natürlich nur von meinen Erlebnissen sprechen – aber bei mir haben die Schutzfristen der Kinder keinen Einfluss darauf, ob ich Akten erhalte oder nicht. Sowohl auf dem Schriftweg als auch bei den persönlichen Einsichtnahmen ging es nur um die Schutzfrist des Haushaltsvorstands. Ist diese abgelaufen, wurde mir die Akte vorgelegt. Wollte ich explizit Daten zu Kindern haben, d. h. deren Karteikarten, muss ich Schutzfristen beachten. Aber Akten, in denen Kinder nur erwähnt (also nicht unmittelbarer Antragssteller) sind, waren nie ein Problem.
              Ich wusste vorher gar nicht wer da noch aufgeführt ist und bin wegen meinem Uropa von 100 Jahren Schutzfrist ausgegangen. Die wäre dann aber noch nicht abgelaufen, wenn man von 1979 aus geht. Ich bin gespannt ob es noch Karteikarten gibt.
              In der E-Mail hatte ich geschrieben das ich alles was noch in den Akten vorhanden ist auch gerne als Kopie haben möchte, unabhängig von meinen Urgroßeltern. Vielleicht liegt es daran?

              Zitat von Kleeschen
              R 9361-IV/445201 ist übrigens nur ein Stammblatt und wird keine weiteren Informationen als die Akte liefern. Manchmal ist auf den Stammblättern ein Passfoto, das kann bei fehlenden Karteikarten interessant sein.
              Jetzt bin ich ein bisschen schlauer als vorher

              Zitat von Kleeschen
              Im eigentlichen Bestellformular trägst Du oben unter Aktenzeichen Dein Bundesarchiv-Aktenzeichen ein (BE 3 2023/...). Das Aktenzeichen ist inzwischen länger als das Feld zulässt, ich schreibe es deshalb immer darüber.
              Auf dem Merkzettel von Invenio steht nur die Archivsignatur drauf. Woher bekomme ich das Aktenzeichen?

              Zitat von Kleeschen
              Ich habe auf dem "Schriftweg" mit dem Ausfüllen der Formulare nicht viel zu tun gehabt, da das Referat die Angaben immer selbst herausgesucht und eingetragen hat. Ich würde es deshalb wie folgt empfehlen:
              ...
              Muss man das studiert haben?
              Dankeschön für die Anleitung. Dann puzzle ich das mal auseinander und schicke es ab.

              Zitat von Kleeschen
              Die Schutzfristen sind grundsätzlich für folgende Personen noch nicht abgelaufen:
              ...
              Du schreibst selbst einen weiteren Zettel, auf denen Du diese Personen nennst. Du musst angeben, ob bzw. wann die Personen verstorben sind (ungefähre Angaben reichen). Wenn sie vor über zehn Jahren verstorben sind, sind die Schutzfristen abgelaufen und die Person spielt in diesem Antrag keine Rolle mehr. Sollte jemand noch leben, brauchst Du eine schriftliche Genehmigung der Person. Ist leider so, das Bundesarchiv ist manchmal sehr bürokratisch.
              Davon leben soweit ich weiß leider nur noch zwei oder eine Schwester. Das sind schon Verwandte die ich persönlich kenne aber ich habe wenig Daten dazu. Ich denke aber wenn ich die noch übrig gebliebenen irgendwie fragen könnte, dann hätten sie nichts dagegen wenn ich mir die Akte einhole. Andererseits weiß ich nicht ob ich sie beunruhigen will. Relativ kompliziert das Ganze.

              Zitat von Balthasar70
              Hallo in die Runde,

              an Deiner Stelle würde ich wegen der Schutzfrist klar und deutlich Dein eigenes BERECHTIGTES Interesse dagegen stellen, z. B. Suche von Familienmitgliedern und Familienzusammenführung noch lebender Nachkommen. Es sind doch nähere Verwandte. Angaben zu Personen aus obiger Liste, für die Du absolut keine Todesdaten findest oder eine Zustimmung bekommst, sollen sie halt anonymisieren (schwärzen).
              Hallo Balthasar, dann werde ich das am Besten so aufschreiben. Das heißt dann lieber ausformulieren was genau gemacht werden soll. Ja, das sind mitunter meine Großtanten. Würde deshalb Sinn machen es als Familienzusammenführung einzutragen.

              Vom Lastenausgleichsarchiv habe ich aber auch noch keine Antwort bekommen. Das es auch mal Jahre dauern kann hatte ich aber nicht gedacht.

              Liebe Grüße
              Eliana

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              • Kleeschen
                Erfahrener Benutzer
                • 01.03.2014
                • 1655

                #22
                Zitat von Eliana Friesen Beitrag anzeigen
                Ich wusste vorher gar nicht wer da noch aufgeführt ist und bin wegen meinem Uropa von 100 Jahren Schutzfrist ausgegangen. Die wäre dann aber noch nicht abgelaufen, wenn man von 1979 aus geht. Ich bin gespannt ob es noch Karteikarten gibt.
                In der E-Mail hatte ich geschrieben das ich alles was noch in den Akten vorhanden ist auch gerne als Kopie haben möchte, unabhängig von meinen Urgroßeltern. Vielleicht liegt es daran?
                Hallo Eliana,

                die Schutzfristen funktionieren wie folgt: Weißt Du das Sterbedatum der betreffenden Person bzw. lässt sich dieses ohne großen Aufwand ermitteln, so gelten 10 Jahre nach dem Tod. Ist dieses nicht zu ermitteln bzw. unbekannt, so sind es 100 Jahre nach der Geburt. Die Schutzfristen Deines Urgroßvaters sollten deswegen bereits abgelaufen sein. Unterlagen zu Personen, deren Schutzfristen noch nicht abgelaufen sind, die aber schon verstorben sind, kann man auf Antrag (Antrag auf Schutzfristverkürzung) erhalten. Man muss dann aber eine besondere Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Akten zu lebenden Personen erhält man (ohne deren Zustimmung) vom Bundesarchiv in keinem Fall, aber es ließe sich dann anderweitig etwas machen.

                Zitat von Eliana Friesen Beitrag anzeigen
                Auf dem Merkzettel von Invenio steht nur die Archivsignatur drauf. Woher bekomme ich das Aktenzeichen?
                Mit Aktenzeichen ist DEIN Aktenzeichen gemeint, also das Deines Vorganges. Das wird im Antwortschreiben bzw. in der E-Mail drinstehen. Oder wo wolltest Du das hinschreiben?

                Zitat von Eliana Friesen Beitrag anzeigen
                Davon leben soweit ich weiß leider nur noch zwei oder eine Schwester. Das sind schon Verwandte die ich persönlich kenne aber ich habe wenig Daten dazu. Ich denke aber wenn ich die noch übrig gebliebenen irgendwie fragen könnte, dann hätten sie nichts dagegen wenn ich mir die Akte einhole. Andererseits weiß ich nicht ob ich sie beunruhigen will. Relativ kompliziert das Ganze.
                Ich halte das für unnötig. Bevor Du dem Referat irgendwie unter die Nase bindest, dass da Personen noch leben, frag doch einfach mal nach, auf wen sich diese Schutzfristverkürzung beziehen soll, da die Schutzfrist des Haushaltsvorstandes ja bereits abgelaufen ist.

                Viele Grüße
                Kleeschen
                Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
                Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
                Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
                Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
                Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
                Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

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                • Eliana Friesen
                  Benutzer
                  • 15.06.2023
                  • 9

                  #23
                  Zitat von Kleeschen Beitrag anzeigen
                  Hallo Eliana,

                  die Schutzfristen funktionieren wie folgt: Weißt Du das Sterbedatum der betreffenden Person bzw. lässt sich dieses ohne großen Aufwand ermitteln, so gelten 10 Jahre nach dem Tod. Ist dieses nicht zu ermitteln bzw. unbekannt, so sind es 100 Jahre nach der Geburt. Die Schutzfristen Deines Urgroßvaters sollten deswegen bereits abgelaufen sein. Unterlagen zu Personen, deren Schutzfristen noch nicht abgelaufen sind, die aber schon verstorben sind, kann man auf Antrag (Antrag auf Schutzfristverkürzung) erhalten. Man muss dann aber eine besondere Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Akten zu lebenden Personen erhält man (ohne deren Zustimmung) vom Bundesarchiv in keinem Fall, aber es ließe sich dann anderweitig etwas machen.
                  Bei einigen von meinen Großtanten sind noch keine 10 Jahre vergangen. Dann ist das der Grund für die noch bestehende Schutzfrist. Es wäre für mich jetzt auch nicht so schlimm, wenn ich zu den lebenden Personen keine Daten erhalte. Notfalls könnte ich sie fragen aber ich weiß auch nicht ob da etwas drin steht, was sie selbst nicht wissen.

                  Zitat von Kleeschen
                  Mit Aktenzeichen ist DEIN Aktenzeichen gemeint, also das Deines Vorganges. Das wird im Antwortschreiben bzw. in der E-Mail drinstehen.
                  Ups, ich hab nur auf den Text in dem Antwortschreiben geachtet. Naja gut, es steht als "Mein Zeichen" drin also ich hätte es wahrscheinlich trotzdem übersehen
                  Danke für den Hinweis.

                  Zitat von Kleeschen
                  Ich halte das für unnötig. Bevor Du dem Referat irgendwie unter die Nase bindest, dass da Personen noch leben, frag doch einfach mal nach, auf wen sich diese Schutzfristverkürzung beziehen soll, da die Schutzfrist des Haushaltsvorstandes ja bereits abgelaufen ist.
                  Es dauert immer einige Tage / Wochen bis sie antworten können. Ich wollte es jetzt nicht noch weiter in die Länge ziehen und habe einfach eingetragen das ich es nicht weiß. Sollte noch jemand am Leben sein und es keine Zustimmung zur Einsicht geben, dann sollen sie die Daten schwärzen. Also so wie Balthasar es geschrieben hatte. Den Antrag habe ich so abgeschickt.

                  Kurz eine andere Frage:
                  Vor ein paar Tagen habe ich ein Foto erhalten, auf dem mein Opa mit seinen Eltern zu sehen ist. Wäre es damit möglich sie irgendwie zu identifizieren?

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