? zu Jugendamt

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  • AnGr
    Erfahrener Benutzer
    • 28.03.2011
    • 1029

    ? zu Jugendamt

    Moin,
    ich hätte mal eine generelle Frage, wie lange werden Vorgänge beim Jugendamt aufgehoben?

    Mich würde etwas aus den 1990er Jahren interessieren.
    Schönen Gruß Andreas

    https://www.youtube.com/watch?v=VwX7nC-LpKs
  • Kleeschen
    Erfahrener Benutzer
    • 01.03.2014
    • 1655

    #2
    Hallo Andreas,

    es wird darauf ankommen, um was für eine Art von Fall es sich gehandelt hat.

    Ich kann nicht für andere Bundesländer sprechen, aber ich kenne die Regelungen in Hamburg aus beruflichen Gründen ziemlich gut und es wird in den anderen Bundesländern sehr ähnlich sein. Aus den 1990er-Jahren sollten nur noch Akten zu Pflegschaften und Adoptionen vorhanden sein.

    "Reguläre Fälle", d. h. Meldungen ans Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung oder wegen allgemeiner Beratung haben nach Schließung des Falls nur kurze Aufbewahrungsfristen (sechs bzw. zehn Jahre) und werden aus dieser Zeit nicht mehr vorhanden sein.

    Akten zu Pflegekindern werden m. M. n. 30 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit des Kindes vernichtet. Adoptionsfälle haben sehr lange Aufbewahrungsfristen.

    Leider habe ich den Zettel mit den genauen Aufbewahrungsregelungen erst vor einer Woche ins Altpapier geworfen.

    Ein Einsichtsrecht in die Akte steht einem aber nur als unmittelbar Betroffener zu.

    Viele Grüße
    Kleeschen
    Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
    Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
    Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
    Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
    Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
    Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

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    • AnGr
      Erfahrener Benutzer
      • 28.03.2011
      • 1029

      #3
      Zitat von Kleeschen Beitrag anzeigen
      Hallo Andreas,

      es wird darauf ankommen, um was für eine Art von Fall es sich gehandelt hat.

      Ich kann nicht für andere Bundesländer sprechen, aber ich kenne die Regelungen in Hamburg aus beruflichen Gründen ziemlich gut und es wird in den anderen Bundesländern sehr ähnlich sein. Aus den 1990er-Jahren sollten nur noch Akten zu Pflegschaften und Adoptionen vorhanden sein.

      "Reguläre Fälle", d. h. Meldungen ans Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung oder wegen allgemeiner Beratung haben nach Schließung des Falls nur kurze Aufbewahrungsfristen (sechs bzw. zehn Jahre) und werden aus dieser Zeit nicht mehr vorhanden sein.

      Akten zu Pflegekindern werden m. M. n. 30 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit des Kindes vernichtet. Adoptionsfälle haben sehr lange Aufbewahrungsfristen.

      Leider habe ich den Zettel mit den genauen Aufbewahrungsregelungen erst vor einer Woche ins Altpapier geworfen.

      Ein Einsichtsrecht in die Akte steht einem aber nur als unmittelbar Betroffener zu.

      Viele Grüße
      Kleeschen
      Moin,

      danke für die schon mal ausführlichen Informationen.
      Schönen Gruß Andreas

      https://www.youtube.com/watch?v=VwX7nC-LpKs

      Kommentar

      • HelenHope
        Erfahrener Benutzer
        • 10.05.2021
        • 720

        #4
        Zitat von Kleeschen Beitrag anzeigen
        Hallo Andreas,

        es wird darauf ankommen, um was für eine Art von Fall es sich gehandelt hat.

        Ich kann nicht für andere Bundesländer sprechen, aber ich kenne die Regelungen in Hamburg aus beruflichen Gründen ziemlich gut und es wird in den anderen Bundesländern sehr ähnlich sein. Aus den 1990er-Jahren sollten nur noch Akten zu Pflegschaften und Adoptionen vorhanden sein.

        "Reguläre Fälle", d. h. Meldungen ans Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung oder wegen allgemeiner Beratung haben nach Schließung des Falls nur kurze Aufbewahrungsfristen (sechs bzw. zehn Jahre) und werden aus dieser Zeit nicht mehr vorhanden sein.

        Akten zu Pflegekindern werden m. M. n. 30 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit des Kindes vernichtet. Adoptionsfälle haben sehr lange Aufbewahrungsfristen.

        Leider habe ich den Zettel mit den genauen Aufbewahrungsregelungen erst vor einer Woche ins Altpapier geworfen.

        Ein Einsichtsrecht in die Akte steht einem aber nur als unmittelbar Betroffener zu.

        Viele Grüße
        Kleeschen
        Wie steht es da bei möglicherweise verstorbenen Adoptierten aus?

        Ich habe einen Adoptionsfall in der Familie und suche wie verrückt. Meine letzte (eher makabre) Hoffnung wäre noch, dass die 30-Jahre-Regelung bezüglich der Personenstandsregister greift, dann käme ich an Daten. Die Frage ist aber, ob man dann auch an mehr kommen könnte als an das normale Geburtsregister. Aber die Wahrscheinlichkeit ist auch so hoch, dass die Person aus Altersgründen vielleicht schon nicht mehr lebt. Ich würde meiner Mutter so gern noch etwas über ihre Halbschwester erzählen. Da ich den Adoptionsnamen nicht kenne, werde ich wohl auch über das Melderegister der Stadt, wo ich sie zuletzt vermute, nichts herausfinden.

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        • Kleeschen
          Erfahrener Benutzer
          • 01.03.2014
          • 1655

          #5
          Zitat von HelenHope Beitrag anzeigen
          Wie steht es da bei möglicherweise verstorbenen Adoptierten aus?

          Ich habe einen Adoptionsfall in der Familie und suche wie verrückt. Meine letzte (eher makabre) Hoffnung wäre noch, dass die 30-Jahre-Regelung bezüglich der Personenstandsregister greift, dann käme ich an Daten. Die Frage ist aber, ob man dann auch an mehr kommen könnte als an das normale Geburtsregister. Aber die Wahrscheinlichkeit ist auch so hoch, dass die Person aus Altersgründen vielleicht schon nicht mehr lebt. Ich würde meiner Mutter so gern noch etwas über ihre Halbschwester erzählen. Da ich den Adoptionsnamen nicht kenne, werde ich wohl auch über das Melderegister der Stadt, wo ich sie zuletzt vermute, nichts herausfinden.
          Hallo,

          ich bin absolut kein Speziallist, was das betrifft. Im Kontext der Familienforschung hatte ich nie mit "modernen Adoptionen" zu tun. Im beruflichen Umfeld habe ich nur mit "normalen Fällen" und ein wenig mit Pflegschaften gearbeitet. Ich finde das Thema aber sehr spannend.

          Soweit ich weiß, sind Adoptionen besonders geschützt und es besteht sogar ein Ausforschungsverbot. Auch bei den Personenstandsregistern gelten besondere Schutzmaßnahmen, d. h. unter Umständen könnte sogar nach 30 Jahren nach Tod der betreffenden Person eine Übersendung der Geburtsurkunde schwierig werden. Dass das Jugendamt Adoptionsunterlagen an Dich herausgeben würde, halte ich für sehr unwahrscheinlich.

          Hast Du mal versucht, im Namen Deiner Mutter dorthin zu schreiben und um Vermittlung zu bitten? Schildere, wie schmerzlich die Situation ist, nicht zu wissen, was aus der eigenen Schwester wurde etc. Aus den Akten könnte ersichtlich sein, ob die Halbschwester weiß, dass sie adoptiert wurde – dann wäre es weniger problematisch. Das Jugendamt hat Zugriff auf das Melderegister und kann herauszufinden, wo die Schwester heute lebt und könnte dann vielleicht weitere Schritte einleiten (z. B. einen Brief von Euch weiterleiten). Sollte die Schwester verstorben sein, könnten die das eventuell auch mitteilen.

          Viele Grüße
          Kleeschen
          Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
          Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
          Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
          Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
          Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
          Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

          Kommentar

          • HelenHope
            Erfahrener Benutzer
            • 10.05.2021
            • 720

            #6
            Dankeschön! Das ist ein super Tipp. Bleibt nur die Frage, welches Jugendamt zuständig war, als sie zur Adoption freigegeben wurde.

            Sie wurde in Kiel geboren. Mir liegt die Nummer des Geburtsregisters vor, der Name des Vaters, Mutter kenne ich ja eh, und ihr Geburtsdatum, außerdem das Adoptionsdatum.
            Ich weiß, dass sie im Jahr nach ihrer Geburt aus Kiel abgemeldet wurde und in ein Verschickungsheim nach Schülp kam, und auch nicht mehr in Kiel angemeldet wurde.
            Die letzte Spur ist ein Foto, das in Wiesbaden aufgenommen wurde. Dem geschätzten Alter nach war sie bereits in Wiesbaden, bevor sie adoptiert wurde.

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            • Kleeschen
              Erfahrener Benutzer
              • 01.03.2014
              • 1655

              #7
              Hallo,

              wie gesagt, ich kann nicht konkret für die Regelungen im Adoptionswesen sprechen. Beim "gewöhnlichen Jugendamt" reisen die Akten (heute) nicht mit dem Kind, d. h. jede Dienststelle müsste ihre eigenen Akten haben. Es werden von bestimmten Schriftstücken Kopien ans neue Jugendamt mitgeschickt – die eigentliche Akte bleibt aber vor Ort. Wie das früher war, weiß ich nicht.

              Ich würde Dir raten, jede Dienststelle anzuschreiben, die in Frage kommt. Im schlimmsten Fall haben sie einfach keine Unterlagen. Wiesbaden sieht natürlich am vielversprechendsten aus. Nenne alles, was Du weißt (Personalien des Kindes und der (leiblichen) Eltern, Adoptionsdaten usw.).

              Viele Grüße
              Kleeschen
              Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
              Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
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