Bedeschultheiß

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  • Koblenzer14
    Erfahrener Benutzer
    • 06.11.2017
    • 203

    [gelöst] Bedeschultheiß

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 17.Jahrhundert/18.Jahrhundert
    Region, aus der der Begriff stammt: Nördliches RLP


    Hallo zusammen,

    Im Jahr 1764 wird in der Vogtei Beulich(im Hunsrück) ein Leyenescher Bedeschultheiß eingesetzt, von diesem sind Bestimmungen ggü. den dortigen Leibeigenen überliefert.Leider finden sich ansonsten keine Hinweise darüber, was es genau mit diesem Amt auf sich hat,bzw. in welchem Verhältnis es zu einem "normalen" Schultheiß oder dem dortigen Vogt steht.

    Vielleicht hat hier ja auch schon einmal Jemand Bekanntschaft mit einem Bedeschultheiß gemacht und kann mir weiterhelfen !
    Vielen Dank!

    Oliver
  • AUK2013
    Erfahrener Benutzer
    • 21.05.2013
    • 901

    #2
    Hallo,

    es könnte etwas mit Steuern zutun haben.

    LEXIKON

    Bede
    [niederdeutsch, „Bitte“]Bete; Schatzung; Schoss
    im Mittelalter ursprünglich vom Landesherrn in bestimmten Notlagen „erbetene“, von der Zustimmung der Stände abhängige Steuer; bald regelmäßig erhoben...

    Gruß

    Arno
    >>>>>>>>>>>>>>>>>>

    Liebe Grüße

    Arno

    Kommentar

    • hhw
      Erfahrener Benutzer
      • 25.10.2015
      • 655

      #3
      Hallo Oliver,
      stell doch den Originaltext ein. Dann können wir sehen, ob dort Bedeschultheiß steht.
      Vg, Hans

      Kommentar

      • Koblenzer14
        Erfahrener Benutzer
        • 06.11.2017
        • 203

        #4
        Danke für Eure Antworten, Arno und Hans!

        Ein Bezug zur Bede würde auf jeden Fall Sinn machen.Vielleicht hat der Bedeschultheiß für die Herren von der Leyen die Bede eingezogen.Was sich mir aber dann noch nicht so ganz ergibt, ist die zusätzliche Aufsichtsfunktion über die Leibeigenen.

        Meine Fundstellen sind diese:

        Kommentar

        • Kasstor
          Erfahrener Benutzer
          • 09.11.2009
          • 13440

          #5
          Hallo,

          beede= beide, macht allerdings so im heutigen Sprachgebrauch mE keinen rechten Sinn. zumindest müsste vor und nach Schultheiß und Bürgermeister ein Komma stehen.
          Er hat also "ein jedes Amt zu unterschiedlicher Zeit" ausgeübt.

          Frdl. Grüße

          Thomas
          FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

          Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

          Kommentar

          • AUK2013
            Erfahrener Benutzer
            • 21.05.2013
            • 901

            #6
            Hier noch etwas zu Schultheiß:



            Ursprünglich wohl die Teilnahme an Landgerichten, die Einnahme von Steuern und Leistungen sowie verschiedene Aufsichtsrechte (u.U. noch zugleich für den Bereich mehrerer Dörfer und regional differenziert).
            >>>>>>>>>>>>>>>>>>

            Liebe Grüße

            Arno

            Kommentar

            • Kleinschmid
              Erfahrener Benutzer
              • 20.01.2013
              • 1239

              #7
              Die Akte zu diesem Beamten befindet sich im Koblenzer Landeshauptarchiv - siehe hier. Die dortigen Archivare werden sicher mehr darüber sagen können.

              Kommentar

              • Koblenzer14
                Erfahrener Benutzer
                • 06.11.2017
                • 203

                #8
                Hallo Thomas,

                deine Einschätzung bestätigt auch meinen leisen Verdacht, dass die Wörter "bede Schultheiß", die in der alten Chronik von Konstanz genannt werden,nicht im Zusammenhang mit dem "Bedeschultheiß" von Beulich stehen!

                @ Arno

                Danke für den Link! Von der Aufgaben- und Funktionsbeschreibung würde das halbwegs passen.In dem Sinne könnte der Bedeschultheiß die regionale Ausgestaltung eines "normalen" Schultheißen sein.

                @ Kleinschmid

                Danke für den Hinweis!
                Das ist eine gute Idee, dort auch mal anzufragen.

                Kommentar

                • AUK2013
                  Erfahrener Benutzer
                  • 21.05.2013
                  • 901

                  #9
                  Hallo Oliver,

                  der von Kleinschmid gefundene Titel der Sachakte:

                  "Einsetzung eines Bedeschultheißen in Beulich und Erhebung des Leibzinses" sagt ja eigentlich schon alles.

                  = Die Besitzer von Leibeigenen haben eine Steuer (Zins) zu zahlen und dafür wird ein "Steuereinnehmer" Bedeschultheiß berufen.
                  All dies steht ja wohl nicht zufällig in einer Akte.

                  Der Begriff "Bede" vor Schultheiß, sollte ihn wohl von den anderen "Schultheißen" abgrenzen.

                  Grüße

                  Arno
                  Zuletzt geändert von AUK2013; 07.11.2017, 01:40.
                  >>>>>>>>>>>>>>>>>>

                  Liebe Grüße

                  Arno

                  Kommentar

                  • holsteinforscher
                    Erfahrener Benutzer
                    • 05.04.2013
                    • 2491

                    #10
                    Moinsen zusammen,
                    ich würde sagen, dass es sich hier um eine regionale Bezeichnung
                    handelt. Wie hier schon beschrieben, erfüllte ein Schultheiß durch-
                    aus verschiedene Aufgaben. Die wohl wichtigste Aufgabe war die
                    Kontrolle über die Steuern…, dann aber auch verwaltende Aufgaben,
                    je nach Aufgabenstellung auch die Aufsicht über die Leibeigenen,
                    die Gerichtsbarkeit usw., in anderen Regionen auch Schulze genannt.
                    *Bede*, wie hier schon beschrieben, findet man eigentlich immer
                    im Zusammenhang mit Steuern:
                    Die Urbêthe oder Urbêde, Orbêde, war eine nur in einigen Niederdeutschen Gegenden übliches Abgabe, welche von den Grundstücken, besonders von den Feldern, zur Anerkennung der Oberherrschaft und des Eigentums der Grundherrschaft entrichtet wurde
                    Die Bedeliste der Stadt Siegen von 1455-1566
                    Städtische Befreiung von der Bede, 1236 Recklinghausen
                    Vogtbede, Herbs-Maibede
                    Verpachtung mit Bede
                    Zweckbede
                    (gefunden auf GenWiki)
                    Beste Grüsse von der Kieler-Förde
                    Roland
                    Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
                    Roland...


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                    • Koblenzer14
                      Erfahrener Benutzer
                      • 06.11.2017
                      • 203

                      #11
                      Hallo Roland,

                      danke für die Zusammenfassung!
                      Auf den Bedeschultheißen übertragen, bliebe dann schwerpunktmäßig die Funktion der Steuerhebung, in Form der Bede, während z.B der Zehntschultheiß für den Zehnt zuständig ist.Es handelt sich also wirklich um eine regionale aber auch funktionale Ausprägung des Schultheißenamtes.

                      @ Arno

                      Das hört sich plausibel an.Ich frage mich nur, wer dann im konkreten Fall der Dienstherr des Bedeschultheißen gewesen ist.Die Leibeigenen unterstanden den Herren von der Leyen, diese müsste demzufolge die Steuer einer höheren Instanz entrichten,oder ?

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                      • AUK2013
                        Erfahrener Benutzer
                        • 21.05.2013
                        • 901

                        #12
                        Das hört sich plausibel an.Ich frage mich nur, wer dann im konkreten Fall der Dienstherr des Bedeschultheißen gewesen ist.Die Leibeigenen unterstanden den Herren von der Leyen, diese müsste demzufolge die Steuer einer höheren Instanz entrichten,oder ?

                        Hallo Oliver,

                        meine Behauptung: "Die Besitzer von Leibeigenen haben eine Steuer (Zins) zu zahlen....." ist falsch..
                        Zu meiner Überraschung, zahlte der Leibeigene den Leibzins selbst.

                        Die Leibeigenen

                        Am meisten standen die Leibeigenen im unmittelbaren Dienst ihres Herrn als Köche, Bäcker, Schweine-, Ochsen- und Schafhirten oder als Handwerker; anderen dagegen, war ein Grundstück zum eigenen Anbau übergeben gegen bestimmte Dienste und Abgaben, wie den Hörigen. In Süddeutschland zahlte ein Unfreier von einer ihm übergebenen Hufe jährlich als Zins: 15 Eimer Bier, 1 Schwein, 2 Malter Brot, 5 Hühner, 20 Eier; außerdem mussten er und seine Frau wöchentlich je drei Tage auf dem Hof ihres Herrn Frondienste tun. Daneben hatte er alljährlich eine größere oder geringere Summe dafür zu zahlen, dass sein Herr ihm Schutz angedeihen ließ. Diese Abgabe hieß der „Leibzins“.

                        Quelle: http://deutschland-im-mittelalter.de/Staende/Bauern

                        Viele Grüße

                        Arno
                        >>>>>>>>>>>>>>>>>>

                        Liebe Grüße

                        Arno

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