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Hallo Schlumpf,
Zitat:
Das ist ja interessant! . Der originale Kaufvertrag ist leider nicht mehr vorhanden,aber tatsächlich haben die 5 Bauern den Hof samt Güter eigentümlich von einer adligen Familie gekauft ! Früher gehörte zu dem Areal auch eine Burg ,der hier genannte Hof war der Wirtschaftshof der Burg.Spannender ist aber ,dass auf dem Hof ebenfalls eine uralte Abgabe an den Landesherren haftet,das waren 2 Malter Hafer.Von allen anderen Steuern und Abgaben waren die Erben befreit ,aber den Hafer ,den schon die Adligen zahlen mussten ,den mussten die Erben auch entrichten! Diese Abgabe verhinderte wohl sehr lange die Teilung und führte dann dazu ,dass es immer mehr Erben mit immer weniger Nutzen gab. Jetzt habe ich mal eine andere Frage ,ich habe bis jetzt sehr wenig Material über solche Kaufgeschäfte zwischen Bauern und Adel gefunden. Die fragliche Zeit war ja noch sehr weit von der Bauernbefreiung entfernt. Gibt es zu solchen Vorgängen gute Literatur ,bzw. gesetzliche Regelungen? In Deinem Fall besitzen die Bauern ein Rittergut ,in meinem Fall ist es ein Allod. Wie ist das mit dem Ständesystem vereinbar ? Beste Grüße Oliver |
#12
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Hallo
Nun, die Bauernbefreiung spielte wohl im Rheinland keine Rolle. Schon im späten Mittelalter wurde die Leibeigenschaft in eine Lehnsrührigkeit und andere lockererer Formen umgewandelt. Es gab auch wohl nicht eine solch starke Abhängigkeit wie in Ostelbien oder auch Frankreich. Die Bauern waren schon recht frei. Man muss davon ausgehen, dass wenigstens die Hälfte des verfügbaren Grund und Bodens in der Hand freier Bauern war. Die andere Hälfte war als Pachthöfe im Besitz von Adeligen, Bürgern, Kirche oder auch in der Hand des Landesherren. In den Falle 1769 passierte folgendes: Der Adelige hatte also seinen Besitz durchgebracht. Die 4 Bauern liehen sich Geld, das Gut wurde in 4 Loose aufgeteilt und ein Kind zog das Loos. Auf jedem Looszettel war festgelegt, was der Loosinhaber nun genau wo bekam. Dem Adeligen wurde dann bewußt, dass mit dem Verlust des Grundbesitzes er auch keine Stimme mehr in der Ständeversammlung in Düsseldorf hatte. Also kaufte er sich nur pro Forma ein paar Ecken und nahm weiterhin in der Ritterschaft am Landtag teil. Die Bauern konnten dieses Recht nicht ausüben, da sie nicht adelig (Ritterbürtig) waren. Ab 1798 war sowieso damit Schluss. Die zugehörigen Kirchensitze sind meines Wissens nicht erwähnt worden. In einem Fall in der Nachbarschaft war es aber noch 1812 so, dass der bürgerliche Besitzer auch den Kirchensitz übernahm. Aber da handelte es sich um einen Ankäufer und nicht um vier. Viel Spaß damit Schlumpf |
#13
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Hallo Schlumpf,
„Unterm Krummstab ist gut leben“ fällt mir da wieder ein! Die Kurkölner Bauern waren da wirklich privilegiert,persönlich völlig frei und konnten am Land quasi -Eigentum erwerben.Den Pächter ging es ja meist noch besser !Bei meinen Forschungen in den kurkölnischen Gebieten war ich immer überrascht,wie selbstverständlich die adligen Grundbesitzer Ihre adligen Lehen und anderen Güter an Bauern verkauft haben .Wobei Bischof Salentin da nicht immer glücklich drüber war ,denn wie du schon sagtest,der Bauer konnte den Ritterlichen Diensten und Pflichten kaum nachgehen. Meine Akten stammen meist aus den rechtsrheinischen Gebieten, etwa den Fürstentümern Berg,Sayn und Wied.Da gab es teilweise noch ziemlich enge Bindungen an den Landesherren(bis zur Hörigkeit) und kaum Bäuerliches Eigen. Da sind solche Rechtsgeschäfte mit vormals adligen Gütern sehr selten gewesen. Beste Grüße Oliver Geändert von Koblenzer14 (30.03.2021 um 18:23 Uhr) |
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