Staatsbürgerschaft

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  • Guter Nordwind
    Erfahrener Benutzer
    • 30.10.2012
    • 1060

    #16
    Hallo allerseits,

    um die Verwirrung noch komplett zu machen:
    Wenn ein Kind heutzutage mit einem österr. Vater und einer deutschen Mutter in Deutschland geboren wird, dann kann dieses Kind nur die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.
    So bei mir geschehen vor 10 und 8 Jahren.
    Unsere Kinder hätte nur beide Staatsbürgerschaften bekommen können, wenn wir uns entschlossen hätten im Konsulat zu entbinden, was uns dann aber zu aufwändig war
    Wir hätten gerne beide Staatsbürgerschaften gehabt und das war die Antwort (die mit dem im Konsulat entbinden), die wir dazu bekommen haben.
    So sind die Kinder "nur" halt Deutsche.

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    • Friedrich
      Moderator
      • 02.12.2007
      • 11323

      #17
      Zitat von Guter Nordwind Beitrag anzeigen
      So bei mir geschehen vor 10 und 8 Jahren.
      Und ich dachte erst, Du wärst vor 10 und 8 Jahren geboren worden...

      Manchmal heiße ich Eulenspiedrich...
      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

      Kommentar

      • Guter Nordwind
        Erfahrener Benutzer
        • 30.10.2012
        • 1060

        #18
        Werter Herr Eulenspiedrich,
        ich habe das auch wohl ein bisschen zu verwirrend aufgeschrieben !
        Wobei es natürlich hübsch wäre, wenn ich gleich zweimal geboren worden wäre und in meinem verwirrend jugendlichen Alter schon so gut komplexe Zusammenhänge aufschreiben könnte, egal ob die jemand versteht oder nicht .
        Meinen Ahnen waren auch schon so gebeutelt: bis 1807 grundsätzlich dänisch, danach bis 1890 britisch und erst seit so kurzer Zeit deutsch.
        Und dann "produziere" ich auch noch mit einem Österreicher Kinder!
        Da kann man ja nur die Hände über dem Kopf zusammen schlagen.

        Gruß aus dem trüben Hamburger Westen,
        Katrin

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        • Bia
          Erfahrener Benutzer
          • 26.12.2010
          • 334

          #19
          Hallo Katrin,

          das verstehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht.

          Ich bin Österreicherin, mein Mann ist Deutscher und wir haben gerade Nachwuchs bekommen.

          Im Vorfeld habe ich in Österreich und bei meinem zuständigen Konsulat nachgefragt, wie die Staatsbürgerschaft für unseren Nachwuchs aussieht.

          Einhellige Antwort: unsere Tochter hat beide Staatsangehörigkeiten!

          Und ich habe NICHT im Konsulat entbunden!

          Ich füge hier mal die Aussage der österreichischen Botschaft in Berlin vom 08.10.2012 ein:

          Sehr geehrte Frau Thomas,
          unter Bezugnahme auf Ihre an das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gerichtete Anfrage teilt Ihnen die Konsularabteilung der Botschaft mit, dass gemäß § 7. (1) des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965 in der ab 1.9.1983 gültigen Fassung eheliche Kinder mit der Geburt automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Elternteil österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger ist und zwar unabhängig davon, ob das Kind z.B. im Wege des anderen Elternteiles oder durch den Geburtsort automatisch eine weitere Staatsangehörigkeit erwirbt („Doppelstaater bzw. Mehrstaater“). Der Nachweis der fremden Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes wäre aber durch einen Nachweis (z.B. Reisepasskopie, etc.) zu erbringen.
          Dieser Automatismus tritt von Gesetzes wegen ein; einer speziellen Registrierung oder Anmeldung bedarf es nicht. Eine Entscheidungspflicht, welche von den beiden ex-lege mit Geburt kraft Abstammung nach dem Vater bzw. nach der Mutter erworbenen Staatsangehörigkeiten nach dem 18. Lebensjahr beibehalten werden soll, gibt es in den derzeitigen österreichischen und deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzen nicht. Die österreichische Staatsbürgerschaft verliert jedoch, wer aufgrund seines Antrages, seiner Erklärung oder seiner ausdrücklichen Zustimmung eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, sofern nicht vorher die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft bewilligt wurde. Auch ist einem Staatsbürger, der freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates tritt, die Staatsbürgerschaft zu entziehen.
          Für die Beantragung von Dokumenten für Ihr Kind (Reisepass und Staatsbürger-schaftsnachweis) gibt es keine Frist. Allerdings ist die erstmalige Ausstellung von Dokumenten, sofern sie innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes aus-gestellt werden, gebührenfrei.
          Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann auch postalisch bei der Botschaft in Berlin beantragt werden, eine persönliche Antragstellung ist, auch für den Reisepass, bei den Honorarkonsulaten in Düsseldorf, Hannover oder Stuttgart möglich.
          STAUFFENBERGSTRASSE 1 - D-10785 BERLIN
          TEL: 030 20287-112 FAX: 030 229 0569
          BERLIN-KA@BMEIA.GV.AT
          Weitere Hinweise zu diesem Thema sowie zur Beantragung von Dokumenten finden Sie auch auf der Homepage der Botschaft unter http://www.bmeia.gv.at/botschaft/ber...erreicher.html .
          Die erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift beizubringen. Fremdsprachige Unterlagen, sofern es sich nicht um solche in englischer Sprache handelt, sind in einer von einem beeideten Dolmetscher angefertigter Über-setzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Bei Einbringung des Antrages per Post ist die Gebühr zu überweisen und eine Kopie des Einzahlungs- Überweisungsbeleges dem Antrag beizulegen (keinen Verrechnungsscheck mitschicken).
          Die Konsularabteilung der Botschaft hofft, Ihnen damit behilflich zu sein und steht Ihnen für weitere Auskünfte, gerne auch telefonisch unter 030/20287-112, zur Verfügung.
          Mit freundlichen Grüßen

          Nach meinem Verständnis müssten dann auch Deine Kinder beide Staatsangehörigkeiten besitzen.

          Gruß
          Bianca
          Viele Grüße
          Bianca

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          • Hina
            Erfahrener Benutzer
            • 03.03.2007
            • 4661

            #20
            Ich glaube, da liegt der kleine aber feine Unterschied "... in der ab 1.9.1983 gültigen Fassung eheliche Kinder mit der Geburt automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben".
            Demnach betrifft es z.B. nichteheliche Kinder nicht. Da sind andere Länder schon wesentlich weiter, weil sie keinen Unterschied mehr machen, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Natürlich muss es aber eine offizielle Vaterschaftsanerkennung geben.

            Viele Grüße
            Hina
            "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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            • Guter Nordwind
              Erfahrener Benutzer
              • 30.10.2012
              • 1060

              #21
              Moin Hina und Bianca,

              das wird wohl der Unterschied sein, ich war nie mit dem Vater meiner Kinder verheiratet. Die Kinder tragen meinen Nachnamen.
              Sie sagen aber selber, dass sie zu einem Drittel Wiener Würstchen, zu einem Drittel Helgoländer Hummer und zu einem Drittel Hamburger Speck sind (Ja, Kinder sind da pragmatischer )
              Gruß,
              Katrin

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              • Friedrich
                Moderator
                • 02.12.2007
                • 11323

                #22
                Moin Katrin,

                Zitat von Guter Nordwind Beitrag anzeigen
                Sie sagen aber selber, dass sie zu einem Drittel Wiener Würstchen, zu einem Drittel Helgoländer Hummer und zu einem Drittel Hamburger Speck sind (Ja, Kinder sind da pragmatischer )
                das verstehe ich nicht. Wenn Dein Mann Österreicher ist und Du Nordlicht, dann sind Deine Kinder halbe Wiener Würstchen und je ein viertel Helgoländer Hummer und Hamburger Speck.

                Im übrigen: Warum lautet Dein Nick dann Guter Nordwind? Kommt der dabei heraus, wenn Hamburger Speck und Helgoländer Hummer zusammentreffen?

                Auf jeden Fall kommt so ein Schwachsinn dabei heraus, wenn Eulenspiedrich und Pingeliedrich zusammentreffen!

                Friedrich, augenzwinkernd
                "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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                • Guter Nordwind
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.10.2012
                  • 1060

                  #23
                  Oh weiser Friedrich,
                  da bist Du aber auf dem Nordwind umtosten Holzsweg/steg!
                  Mein Ex, Vater der Kinder ist Wiener, ich bin waschechte Helgoländerin und meine Kinder sind in Hamburg geboren.
                  Ich sag ja pragmatisch sind die Kinder. Und wenn ich aber aufdröseln würde, dass meine Mutter ja gar keine geborene Helgoländerin ist, genauso wenig wie meine Großmutter väterlicherseits, dann wirds für so kleine Ohren eher schwierig, die schalten da auf Durchzug. Undankbare Brut, die

                  Gruß aus Hamburg (graue Stadt am Fluss),
                  Katrin

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                  • Friedrich
                    Moderator
                    • 02.12.2007
                    • 11323

                    #24


                    Friedrich
                    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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