Mannesstamm

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  • Eri
    Benutzer
    • 19.07.2011
    • 63

    Mannesstamm

    Hallo,
    ich habe eine Frage in Bezug auf den Mannesstamm. Der Großvater meines Freundes hat bei der Hochzeit den Namen der Großmutter angenommen. Da es in der Familie der Großmutter ein Wappen gibt, in der Deutschen Wappenrolle aber drin steht, dass es nur über den Mannesstamm vererbt wird, dürfte ab der Großmutter meines Freundes dieses niemand mehr führen? Es gibt dann natürlich noch die Seite des Großvaters, dahingehend wurde bisher nichts erforscht, wäre es nun sinnvoll erstmal in dieser Richtung zu schauen und die Vorfahren ausfindig zu machen? Mein Freund überlegt nämlich ein eigenes Wappen entwerfen zu lassen und anzumelden, jedoch müsste er dafür nicht erstmal den "Stammvater" dieses Familienzweiges ausfindig machen, oder?

    Vielen Dank,
    Eri
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  • Frank Böhm
    Erfahrener Benutzer
    • 01.05.2009
    • 263

    #2
    In Wikipedia ist das ganz gut erklärt:

    Eine eindeutige aktuelle Rechtsprechung zur Übertragung des Rechts auf Wappenführung existiert in Deutschland jedoch nicht. Wenn man annimmt, dass hier die Prinzipien des Namensrechts, mit dem das jeweilige Familienwappen verbunden sei, anwendbar sind, wird von folgenden Grundsätzen auszugehen sein: Das Wappen einer Familie dürften dann Nachfahren des jeweiligen Namensträgers verwenden, die dessen Namen tragen. Eine oft behauptete Weitergabe des Wappens allein über die männlichen Nachkommen ergibt sich aber inzwischen weder durch gesetzliche Vorschriften noch ist sie mit verfassungsrechtlichen Bestimmungen vereinbar.

    Kommentar

    • Hina
      Erfahrener Benutzer
      • 03.03.2007
      • 4661

      #3
      Das ist zwar richtig, dass es diesbezüglich keine Rechtsprechung gibt. Wenn aber ein Familienzweig das Wappen in eine weibliche Namenslinie übernimmt, obwohl der Wappenstifter die Führungsberechtigung in alter Tradition für die männliche Namenslinie vorsah, dann zeugt es zumindest von keinem guten Stil, wenn man den Willen seines Vorfahren nicht akzeptiert. Ich persönlich finde soetwas eher grotesk, auf der einen Seite Anhänger einer alten (im Prinzip ja sehr konservativen) Tradition, der Wappenführung zu sein, auf der anderen Seite mit einem sehr wesentlichen Teil dieser Tradition, nämlich der althergebrachten Führungsberechtigung zu brechen. Stilvoller wäre es dann, selbst ein neues Wappen zu stiften und die Führungsberechtigung, wenn gewünscht, an das moderne Namensrecht anzupassen, so dass auch eine Führung in weiblicher Namenslinie möglich ist.

      Der Stammvater der Familie wäre im Prinzip der Großvater selbst, denn erst mit ihm führte die Familie den neuen Namen. Eine rückführende Wappenberechtigung auf die Nachfahren z.B. des Altgroßvaters würde dazu führen, dass das Wappen von Personen mit zwei verschiedenen Familiennamen geführt werden würde. Das Wappen solle aber mit nur einem Namen verbunden sein. Das steht auch nicht im Widerspruch damit, dass es für den neunen Namen bereits ein Wappen gibt, denn es handelt sich im traditionellen Sinne um eine andere Familie.

      Viele Grüße
      Hin
      "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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