evangelische-katholische Hochzeit

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  • Beldani
    Benutzer
    • 20.08.2017
    • 12

    evangelische-katholische Hochzeit

    Hallo liebe Ahnenforscher,

    mein Urgroßvater war katholisch und meine Urgroßmutter war evangelisch.
    Sie haben irgendwann, ich schätze 1919 in Würzburg geheiratet.

    Wie war das damals....mussten sie in der katholischen Kirche heiraten?
    musste meine UrGroßmutter irgendwo angeben das Sie die Kinder katholisch erzieht, damit die Ehe möglich wurde?

    Meine Oma war aber evangelisch.

    Wie wurde damals im Allgemeinen vorgegangen?
    War eine Eheschließung ohne kirchliche Hochzeit möglich?

    Wenn ich Kirchenbücher einsehen will, geh ich nach Glauben der Uroma oder des Uropas?

    Habe leider ( noch) keine Daten zum Geburtsdatum oder Hochzeitsdatum.
  • SafeHaven
    Erfahrener Benutzer
    • 21.11.2014
    • 433

    #2
    Hallo Beldani,

    um an die ersten Daten in diesem Fall zu kommen, kannst du bei deiner Oma und ihrere Geburtsurkunde anfangen. Ab 1874 gibt es Standesämter, vorerst musst du sich also nicht um die Konfession kümmern, wenn du weiterkommen willst. Meistens, bzw. fast immer, ist auf diesen Urkunden auch eingetragen welche Konfession derjenige hatte.

    Ich habe Sowohl in BawÜ als auch in Bayern Fälle gehabt, da haben die Eheleute mit gemixten Religionen geheiratet, mal beim Ort des Mannes, mal bei der Frau. Keine Ahnung woran das festgemacht wurde, aber mir ist ebenfalls bekannt, dass dann angegeben werden musste, dass die Kinder in einer Religion erzogen werden.

    Ich hoffe, ich konnte ein bisschen weiterhelfen.

    Liebe Grüße,
    Jana
    Auf der Suche nach Spuren der Familie..

    Hertzke/Herzke von überall
    Fuchs und Behringer im 18. Jhd. aus Großhabersdorf und Umgebung
    Avdic und Seremet aus Sarajevo und Visegrad
    Kilimann, Sadlowski, Tietz, Ferrarius und Bialowons aus dem Kreis Ortelsburg

    Familie-Hertzke.de

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    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28326

      #3
      Hallo Beldani,

      welche Konfession hat denn Deine Großmutter? Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass die Urgroßeltern dann auch so geheiratet haben.
      Weiter zurück kann es Dir auch passieren, dass die Kinder eines konfessionsunterschiedlichen Paares verschiedene Konfessionen haben. Ich habe einige solcher Paare, die Jungs wurde nach dem Vater, die Mädels nach der Mutter getauft.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine
      sigpic .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

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      • christiane84
        Erfahrener Benutzer
        • 13.08.2011
        • 252

        #4
        Hallo

        Bei mir war's so, meine Uroma war evangelisch und mein Uropa auch katholisch. Die katholische Kirche hat der Hochzeit nicht zugestimmt aber die evangelische. Meine Oma meinte da, es würde daran lögen, dass die evangelische nicht so "streng" ist wie die katholische. Aber ob es stimmt weiß ich nicht.
        In einer anderen Linie das gleiche, dass es da dann auch eine evangelische Hochzeit gab.

        Lg Christiane
        Wir alle sind nicht wir, sondern hängen mit unserem. Sein und Tun von denen ab, die vor uns waren.

        Kommentar

        • Silke Schieske
          Erfahrener Benutzer
          • 02.11.2009
          • 4398

          #5
          Hallo,

          Es gab u.a. auch Kirchen in denen Mischehen getraut wurden.

          In meiner väterl. Linie waren die Männer zumeist katholisch. Endweder war es auch die Ehefrau, dann wurde natürlich auch kath. geheiratet. War die Frau evangelisch, so wurde auch nach der Konfession der Ehefrau geheiratet. Allerdings wurden dann die Söhne kath getauft und die Töchter evang, oder der Ehemann hat alle Kinder kath getauft.

          LG Silke
          Wir haben alle was gemeinsam.
          Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

          Kommentar

          • Ralf-I-vonderMark
            Super-Moderator
            • 02.01.2015
            • 2843

            #6
            Zitat von Beldani Beitrag anzeigen
            War eine Eheschließung ohne kirchliche Hochzeit möglich?
            Wenn ich Kirchenbücher einsehen will, geh ich nach Glauben der Uroma oder des Uropas?
            Hallo Beldani, hallo zusammen,

            mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 06.02.1875 wurden zum 01.01.1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet Standesämter eingerichtet, so dass ab diesem Zeitpunkt die Ehe bürgerlich-rechtlich nur vor dem Standesbeamten eingegangen werden konnte und eine kirchliche Trauung für die Wirksamkeit der Ehe nicht mehr zwingend erforderlich war.

            Bei kirchlichen Mischehen erfolgte die Trauung nach einer Konfession, so dass zuvor eine Dimission eines der Brautleute aus der anderen Konfession erforderlich war. Dies hat zur Folge, dass in beiden Kirchenbüchern Traueinträge enthalten sein sollten; also zum einen der Dimissionseintrag mit häufiger Nennung der Väter und des Alters der Brautleute sowie der tatsächliche Traueintrag mit Angabe der Trauzeugen.

            Viele Grüße
            Ralf

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15113

              #7
              Zitat von Ralf-I-vonderMark Beitrag anzeigen
              ... Bei kirchlichen Mischehen erfolgte die Trauung nach einer Konfession, so dass zuvor eine Dimission eines der Brautleute aus der anderen Konfession erforderlich war. Dies hat zur Folge, dass in beiden Kirchenbüchern Traueinträge enthalten sein sollten; also zum einen der Dimissionseintrag mit häufiger Nennung der Väter und des Alters der Brautleute sowie der tatsächliche Traueintrag mit Angabe der Trauzeugen.
              Hallo,
              die Dimission ist nur die Entlassung aus einer Kirchengemeinde (einem Ort), um an einem anderen Ort heiraten zu können, nicht aber eine Entlassung aus der Konfession.
              Viele Grüsse
              Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 23.08.2017, 18:54.
              Viele Grüße

              Kommentar

              • 484
                Gesperrt
                • 25.11.2016
                • 76

                #8
                Zitat von Ralf-I-vonderMark Beitrag anzeigen
                Dies hat zur Folge, dass in beiden Kirchenbüchern Traueinträge enthalten sein sollten; also zum einen der Dimissionseintrag mit häufiger Nennung der Väter und des Alters der Brautleute sowie der tatsächliche Traueintrag mit Angabe der Trauzeugen.
                Hallo,
                wer die These nach dem Semikolon bestätigen kann, der möge sich jetzt melden.
                Oder für immer schweigen.
                Meinen Erfahrungen entpricht das jedenfalls in keinster Weise.

                Kommentar

                • Andrea1984
                  Erfahrener Benutzer
                  • 29.03.2017
                  • 2547

                  #9
                  Meine Großeltern mütterlicherseits haben zuerst standesamtlich geheiratet, auf den Tag genau 50 Jahre später ökumenisch, da ein Großelternteil evangelisch, der andere Großelternteil katholisch gewesen ist.

                  Die Kinder sind alle evangelisch getauft, konfirmiert etc. geworden. Die Schwiegerkinder und Enkelkinder sind jedoch alle katholisch getauft, gefirmt etc. geworden.

                  Laut meinen Recherchen ist die ökumenische Trauung im evangelischen Kirchenbuch eingetragen. Beim katholischen Kirchenbuch weiß ich das nicht, müsste ich nachfragen.

                  Bei der väterlichen Seite sind alle Verwandten, so ich Daten recherchiert habe, katholisch, was den einen oder die andere nicht an einer vor-/ oder außerehelichen Beziehung gehindert hat.

                  Was allerdings von der katholischen Kirche wohl nicht so gerne gesehen worden ist.
                  Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                  Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

                  Kommentar

                  • Cardamom
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.07.2009
                    • 2023

                    #10
                    Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                    Hallo,
                    die Dimission ist nur die Entlassung aus einer Kirchengemeinde (einem Ort), um an einem anderen Ort heiraten zu können, nicht aber eine Entlassung aus der Konfession.
                    Viele Grüsse
                    Ralf hat auch nichts von "Entlassung aus einer Konfession" geschrieben.
                    Ich verstehe das so: "Dimission eines der Brautleute aus" will heissen: zugehörig zu "der anderen Konfession". Bezieht sich auf Brautleute, nicht auf Dimission.

                    Deutsch ist manchmal echt tricky ... Solche Haarspaltereien liebe ich.

                    Liebe Grüße
                    Cornelia
                    Zuletzt geändert von Cardamom; 23.08.2017, 21:25.

                    Kommentar

                    • Xtine
                      Administrator
                      • 16.07.2006
                      • 28326

                      #11
                      Hallo,

                      Zitat von Ralf-I-vonderMark Beitrag anzeigen
                      Dies hat zur Folge, dass in beiden Kirchenbüchern Traueinträge enthalten sein sollten;
                      die Betonung muß hier auf sollte liegen, denn bei all meinen gefundenen "Mischehen" finde ich lediglich in einem KB einen Eintrag. Nämlich dort, wo die Trauung stattfand.

                      @Beldani
                      P.S. In der Pfalz wurde die standesamtlichen Aufzeichnungen übrigens schon ca. 100 Jahre früher begonnen! Falls Du da auch mal suchst.
                      Viele Grüße .................................. .
                      Christine
                      sigpic .. .............
                      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                      (Konfuzius)

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                      • Beldani
                        Benutzer
                        • 20.08.2017
                        • 12

                        #12
                        Vielen Dank das ihr Euer Wissen mit mir teilt:-)

                        mein Vater ist katholisch, wir Kinder evangelisch ( Mutter ist evangelisch).
                        Ich war mit meiner Oma aber mal zu einer Messe und sie wusste genausowenig wie ich, wann man sich hinkniet und wann man den Pfarrer nachsprach.

                        Das ist echt interessant was es da für verschiedene Möglichkeiten gibt, wie hier entschieden worden ist.

                        Ich könnte den ganzen Tag über das was und warum nachdenken !!
                        Das ist spannender als ein Buch zu lesen.

                        Bei dem vielen denken fallen mir sogar "Gesprächsfetzen" mit meiner Oma vor langer Zeit ein. Hab mir ein Notizbuch gekauft und nun wird alles was mir einfällt notiert.

                        Vielen Dank nochmal
                        Liebe Grüße

                        Kommentar

                        • Xtine
                          Administrator
                          • 16.07.2006
                          • 28326

                          #13
                          Hallo,
                          Zitat von Beldani Beitrag anzeigen
                          Ich war mit meiner Oma aber mal zu einer Messe und sie wusste genausowenig wie ich, wann man sich hinkniet und wann man den Pfarrer nachsprach.
                          ich glaube, das wissen sehr viele Katholiken heutzutage nicht mehr.
                          Viele Grüße .................................. .
                          Christine
                          sigpic .. .............
                          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                          (Konfuzius)

                          Kommentar

                          • Ralf-I-vonderMark
                            Super-Moderator
                            • 02.01.2015
                            • 2843

                            #14
                            Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                            Hallo,
                            die Dimission ist nur die Entlassung aus einer Kirchengemeinde (einem Ort), um an einem anderen Ort heiraten zu können, nicht aber eine Entlassung aus der Konfession.
                            Hallo zusammen,

                            ja, mir ist bekannt, dass im Kirchenrecht als Dimission u.a. die „Entlassung“ (Ermächtigung) eines Pfarrangehörigen zur Heirat in einer anderen Gemeinde bezeichnet wird.
                            Dies trifft aber grundsätzlich auch auf den Fall zu, bei dem eine Person aus der Gemeinde einer Konfession in eine andere Gemeinde einer anderen Konfession am gleichen Ort entlassen wird.

                            Da in den Orten Hamm, Kamen und Unna Mischehen im 19. Jhdt. relativ häufig waren (wohl wegen der deutlich geringeren Anzahl an Katholiken), während in vielen Orten des angrenzenden Bistums Münster Mischehen verboten waren, habe ich mir 5 Beispielsfälle aus Camen (im 19. Jhdt. mit „C“ geschrieben) angeschaut. Daraus ergeben sich folgende Daten:

                            dim.[kath.]24.02.1838; °°[luth.]01.03.1838
                            dim.[kath.]07.10.1847; °°[luth.]08.10.1847
                            dim.[kath.]18.02.1851; °°[luth.]18.02.1851
                            dim.[kath.]19.11.1851; °°[luth.]20.11.1851
                            dim.[kath.]14.07.1853; °°[luth.]14.07.1853
                            Die Kinder aus diesen Mischehen wurden dann aber ausnahmslos kath. getauft.

                            Diese von mir wohl kirchenrechtlich nicht ganz zutreffend als Dimissionseinträge bezeichneten Vermerke wurden stets unter Ausnutzung der gesamten Breite der beiden Seiten des geöffneten Kirchenbuches hinweg geschrieben. Bei allen Beispielen stammen beide Brautleute „von hier“, also aus Camen und ist angegeben, welcher der beiden kath. und welcher ev. ist. Danach endet der Text etwa mit „nach dreimaliger Proklamation aus der hiesigen Gemeinde entlassen“ oder mit „hat den Proclamationsschein erhalten“.

                            Insoweit handelt es sich dann formell um einen Eintrag zur Bestätigung der durchgeführten Proklamation, so dass ich mich gerne korrigieren möchte. Das ändert aber nichts daran, dass es bei einer Mischehe zweier ortansässiger Personen in beiden Kirchenbüchern einen Eintrag gab und demnach in den Kirchenbüchern beider Konfessionen (kath. und ev.; den erschwerenden Fall, dass es in manchen Orten – so auch in Camen – eine luth. und eine ref. Gemeinde gab, lasse ich dabei außer acht) entsprechende Einträge vorhanden sein sollten, wodurch das Auffinden des tatsächlichen Traueintrages erleichtert werden sollte.

                            Viele Grüße
                            Ralf

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                            • Araminta
                              Erfahrener Benutzer
                              • 12.11.2016
                              • 599

                              #15
                              Meine Urgroßmutter war evangelisch, mein Urgroßvater katholisch.
                              Er "musste" konvertieren, da eine Ehe sonst wohl nicht von meinem Ururgroßvater erlaubt worden wäre.
                              Das ist zumindest mein Eindruck, nach allem was ich von ihm weiß.
                              Er war wohl sehr, sehr gläubig.

                              Meine Oma ist evangelisch und heiratete meinen katholischen Opa. Das hat meine Uroma aber auch nur erlaubt, weil versprochen wurde alle Kinder katholisch zu taufen.

                              Bisher habe ich keine früheren "Misch"Ehen.

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