Herausfinden ob Tod ein Mord war oder nicht

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  • Kai Heinrich2
    Erfahrener Benutzer
    • 25.02.2009
    • 1407

    #16
    Hallo,

    ich würde es im lokalen Archiv der Zeitungen Dinslakens versuchen: NRZ und Rheinische Post.
    Teilweise gibt es ältere Verfilmungen davon im Stadtarchiv.
    Denn bis in die 1970er wurde in den Lokalausgaben bei allerlei Tragödien die Namen, teilweise die Anschriften von Opfern, Tätern und Unfallopfern in den Artikeln mit aufgeführt.

    Beim amtlichen Sterbeeintrag weiss ich jedoch nicht, wie es bei Mord ist.
    In einem Sterbefall wird zunächst der Arzt vor Ort eine Sterbeschein ausstellen, welcher vom Standesamt recht zügig übernommen wird. Ob dann ein Todesfall ein Mord war ist nicht immer von Anfang an eindeutig belegt. Gerichte brauchen manchmal Jahre für einen Beweis. Ob diese dann noch nachträglich in den Sterbeeintrag nachgefügt wurden/werden weiss ich nicht.

    Das als Idee,

    Kai
    Meine Namensliste / mein Stammbusch:
    http://www.kaiopai.de/Stammbaum_publ1/indexpubl1.html

    Derjenige welcher bis zu seinem Tod die meisten Ahnen zusammen bekommt gewinnt!

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    • Ilja_CH
      Erfahrener Benutzer
      • 05.11.2016
      • 753

      #17
      Danke für die Nennung der Lokalzeitungen… wäre sie jedoch direkt dort in diesem Ort gestorben, dann müsste das Landarchiv eine Kopie der Sterbeurkunde haben.

      Trotzdem danke, ich werde mir das merken, mit der Gemeinde habe ich wohl kein Glück mehr…

      Die Art und Weise wie die Gemeinde Dinslaken arbeitet hat schon noch Potenzial zur Verbesserung:

      Am 01.10 habe ich der Gemeinde eine E-Mail gemacht mit den nötigen Informationen was ich bestellen möchte. Dabei habe ich jedoch nicht erwähnt, wie ich mit den Personen verwandt bin.

      Am 05.10 wurde mir mitgeteilt, ich solle sagen, in wie fern ich mit denen verwandt bin. Ausserdem würden sie eine Kopie von meinem Pass benötigen.

      Am selben Tag habe ich geschrieben, dass ich selber nicht verwandt bin, sondern dieser Mann nur mit meiner Grossmutter verheiratet war. Ich fragte, ob das genügen würde und falls ja, könnte ich alle Dokumente scannen und schicken.

      11.10: Ich bekam die Antwort, dass ich die Nachweise per E-Mail schicken solle. Ich ging davon, aus, dass es daher genügt, dass meine Grossmutter mit dem Typen verheiratet war. Daher digitalisierte ich den Pass, meine Geburtsurkunde, die Geburtsurkunde meiner Mutter, die Heiratsurkunde meiner Grossmutter mit diesem Mann und schicke das. Auch meine Anschrift erwähne ich.

      12.10: Ich werde informiert das derzeit geprüft werde, ob ein berechtigtes Interesse besteht. WARUM wurde das nicht schon vorher geprüft?!

      20.10: Nach der Prüfung „besteht zu den von Ihnen benannten Personen kein verwandtschaftliches Verhältnis in gerader Linie“. Daher können sie mir nichts schicken.
      Das ich nicht mit denen verwandt bin wusste die Gemeinde schon seit dem 05.10… was gab es da noch zu überprüfen?!

      08.11: Ich habe nach dem Ort gefragt, an dem die Frau gestorben ist wie es mir das Landesarchiv empfohlen habe. Dabei habe ich auch die neuen Infos betreffend des gestorbenen Kindes erwähnt.

      Bisher keine Antwort…

      Das es auch anders geht habe ich schon erlebt:
      Danzig hat mir innerhalb eines Tages geantwortet, dass ich eine Geburtsurkunde wegen der Schutzfrist nicht bestellen könne…
      Das Landarchiv NRW hat mir innerhalb von ein, zwei Tagen zweimal geantwortet und dabei auch noch Informationen zum gemeinsamen Kind recherchiert.

      Kommentar

      • Kai Heinrich2
        Erfahrener Benutzer
        • 25.02.2009
        • 1407

        #18
        Achso, verstehe, der Sterbeort ist nicht bekannt. Hatte es falsch gelesen, dass es Dinslaken gewesen sei.
        Da das Paar, bzw. zumindest sie einige Zeit in Dinslaken wohnte wäre eine Meldekarte evtl. aufschlussreich. Die gibt es im Archiv Dinslaken, sind oft sehr Detailreich und Du brauchst keinen Verwandschaftsnachweis.
        Hoffe es hilft,

        Kai
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        • Valentin1871

          #19
          Unter der Annahme, dass die Gesuchte nicht in Dinslaken verstorben ist, kann man die Reaktionszeiten und Reaktionen nachvollziehen.

          Die Gemeinde leitet an das Standesamt weiter.
          Für Randbemerkungen auf Geburtstag- (1933) und Heiratseintrag (1954) musste die Berechtigung geprüft werden (behördlicher Vorgang, der seine Zeit braucht), da beide Ereignisse noch in den jeweiligen Schutzfristen liegen.
          Da nicht nachgewiesen wurde/werden konnte, dass alle Beteiligten seit über 30 Jahren verstorben sind, kam § 62 PStG Abs. 3 nicht in Betracht.

          Die Unterlagen im Landesarchiv unterliegen diesen Schutzfristen nicht.
          Man konnte sofort recherchieren. Vermutlich haben sie auch für interne Zwecke elektronische Indexlisten.

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          • Ilja_CH
            Erfahrener Benutzer
            • 05.11.2016
            • 753

            #20
            Ich hatte in der Zwischenzeit nochmals nachgefragt und meine Anfrage wegen dem Sterbeort scheint nicht angekommen zu sein. Jetzt hat es trotzdem noch geklappt und ich habe heute den Sterbeort erhalten. Ich solle direkt beim Stadtarchiv der entsprechenden Gemeinde nachfragen.

            Ich habe heute dem Stadtarchiv wie auch dem Standesamt geschrieben und schon eine Todesanzeige erhalten (super schnell!!). Es war Mord. Todesursache stimmt sogar mit der Erzählung innerhalb der Familie überein.

            Ich habe nachgefragt ob Informationen zum Mörder vorhanden sind bzw. vielleicht findet sich in der Antwort der anderen Anfrage etwas.

            In der Todesanzeige sind sogar noch mehr Infos erhalten: Volle Namen ihrer Eltern, ihr Beruf und Name der Firma, der Beruf des Ehegatten sowie ihre damalige Adresse.

            Die lokale Polizei hat nie auf meine Anfrage geantwortet...

            Ende letztes Jahr habe ich jedoch mit dem Stadtarchiv Dinslaken besprochen, dass sie für mich die alten Zeitungen durchschauen, die sie archivieren. Es sind nur zwei Zeitungen, in denen sie nachschauen mussten.

            Anfang dieses Jahr habe ich dem Stadtarchiv alle Informationen und Personalien geschickt.

            Und jetzt habe ich heute viele Zeitungsberichte von der Neuen Ruhr Zeitung (Do, 25. August 1955) erhalten. Der Ehegatte war der Mörder und er hat nach der Tat ein Geständnis abgelegt und kam direkt in Untersuchungshaft.

            Ein Fotos des Opfers, eines des Täters und des Tatortes sind ebenfalls abgedruckt.

            Der Mord ist abends am 23. August geschehen.

            Neuigkeiten:
            - Angeblich hatte sie einen Freund, daher sei es öfters zu Schwierigkeiten gekommen. Der angebliche Freund bestreitet jedoch, ein intimes Verhältnis zu ihr gehabt zu haben.
            - Der Ehegatte hatte seine Ehefrau schon ein paar Tage vor dem Mord an einem Wäldchen an der Weseler Strasse bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dann wiederbelebt, man hätte sich dann vertragen
            - Am Tag der Tat wären beide jeweils zu ihren Anwälten gefahren um die Scheidung der Ehe zu beschliessen
            - Er habe seine Frau bei deren Anwalt abgeholt (und sie vorher auch dort hingebracht), dann zum späteren Tatort gefahren und sie erwürgt. Sie seien im Strassengraben (hinter einem Bahnübergang gegenüber einer Schule) in der Nähe des Waldes gesässen und hätten sich geküsst. Da habe er ihr mit dem Daumen bestimmt zehn Minuten auf den Kehlkopf gedrückt bis sie tot war. In einer Überschrift ist von einem Judogriff die Rede
            - Er habe sie dann drei Meter in den Wald getragen und dort hingelegt, er sei noch eineinhalb Stunden bei der Leiche geblieben
            - Danach ging er direkt zur Polizeiwache und stellte sich. Er habe aus Eifersucht ermordet, niemand anderes hätte sie haben sollen.
            - Nach dem Ablegen des Geständnisses kam er in Untersuchungshaft
            - Ehegatte und seine Frau bewohnten zusammen mit der Mutter des Opfers einen etwa viermal vier Meter grossen Barackenraum: Ein Ofen, zwei Schränke, ein breites Sofa, ein Tisch und einige Stühle
            - Die Mutter wird zitiert, wie sie ihre Tochter gewarnt haben möchte, nicht mehr mit ihm raus zu fahren. Schon am morgen hätte er ihr eine ganze Menge Tabletten gegeben plus Streichholzkopfe (in den Kaffee gemischt). Er fuhr sie dann ins Krankenhaus um den Magen auspumpen zu lassen. Am Abend tötete er sie dann.
            - Die Mutter des Opfers hätte ihrem Schwiegersohn schon oft geraten, sich eine eigene Wohnung zu suchen, auch das Opfer hätte das mehrmals gefordert
            - Aber ihm sei das Motorrad wichtiger gewesen, einen richtigen Haushalt hätte er gar nicht gewollt
            - Er stammt aus Berlin. Geboren wurde er in Danzig. Aber es scheint, als wäre er von dort nach Berlin, dann nach Dinslaken und nach dem Knast wieder zurück nach Berlin
            - Er arbeitete in Dinslaken in der Schachtanlage Lohberg.
            - In Dinslaken traf er seine Frau, das gemeinsame Kind starb kurz nach der Geburt, die Ehe war nicht glücklich (gem. Mörder und anderen Zeugen)
            - Ilse hatte einen Freund, Kurt, ebenfalls ein Bergmann wie der Ehegatte
            - Nachdem der Ehegatte den Mord gemeldet hatte, fuhr die Polizei mit ihm zur Leiche, Dr. Pusch stellte den Tod fest
            - Die Beamten hätten viel zu tun gehabt, auch der angebliche Freund der Ilse, der andere Bergmann, wurde befragt
            - Es wurde Haftbefehl gegen den Ehegatten erlassen
            - Es solle noch eine Obduktion der Leiche geben

            Der Service des Stadtarchivs war super. Schnelle Lieferung und sie haben nicht einmal Gebühren verlangt da sie die Artikel schnell gefunden haben (in der dritten Ausgabe der Zeitung). Als ich mich bedankte und erwähnte, dass der Typ nur ca. 5 Jahre bekommen hat, weil er dann meine Grossmutter in Berlin heiratete (und immer noch dort wohnt, dieses Jahr 86 Jahre alt), suchte die Frau, die mit mir in Kontakt gestanden ist, noch die alte Meldekarte (Mikrofilm) heraus und konnte mir noch mehr neue Informationen geben:

            - Personalien, Geburtsdaten und Orte der Eltern des Ehegatten

            Und die Anschriften des Ehegatten, hier sehr interessant:

            - Am 21.08.1952 zog er von Berlin Yorkstrasse 74 nach Dinslaken
            - Am 31.10.1952 zog er zurück nach Berlin Yorkstrasse 74
            - Am 24.04.1953 zog er wieder nach Dinslaken, und zwar vom Durchgangslager Giessen aus (das soll ein Flüchtlingslager für DDR-Flüchtlinge gewesen sein). Warum er dort war, keine Ahnung. Er zog in das Bergmannsheim Hiesfelder Bruch.
            - Im Juli 1954 zog er zu seiner Ehefrau an der Ackerstrasse 136a

            Weiterer Vermerk:
            - Seit dem 24.08.1955 in U-Haft in Hamborn

            Noch ein letzter Hinweis:
            - Weggezogen am 07.03.1961 nach unbekannt

            Wahnsinn:
            Mord am 23.08.1955
            Beginn U-Haft 24.08.1955
            Heirat mit meiner Grossmutter in Berlin: 18. August 1959
            Erstes Kind meiner Grossmutter und dem Mörder: 24. Mai 1960
            Gemäss Meldekarte aus Dinslaken weggezogen nach unbekannt am 07.03.1961

            Er war nur vier Jahre im Gefängnis!

            Jetzt kann man Vermutungen anstellen:
            - Er war noch sehr jung und der Richter wollte ihm eine zweite Chance geben
            - Er hatte sein Kind nach ein paar Monaten verloren, war vielleicht deswegen psychisch angeschlagen
            - Vielleicht glaubte ihm der Richter oder es erhärtete sich, dass sie wirklich einen Freund hatte, der mehr als nur ein normaler Freund war, es also eine Art Motiv gab
            - er war voll geständig was ihm angerechnet wurde
            - in der Haft hat er sich vielleicht ausgezeichnet verhalten und kam schon nach der Hälfte der Zeit raus
            - ?????????????????????
            - ?????????????????????

            Klar, man könnte jetzt noch weitere Ausgaben der Zeitung durchsuchen lassen. Tag für Tag um irgendwann Infos über den Prozess und das Urteil zu erhalten. Oder ich frage einfach im Gefängnis Hamborn nach ob die Infos haben.

            Kommentar

            • Artsch
              Erfahrener Benutzer
              • 14.07.2013
              • 1933

              #21
              Hallo llja,

              laut meiner Familiengeschichte, benötigte meine unverheiratete Mutter (wohnhaft bei Leipzig, DDR) im Jahre 1955 eine Einladung zu einem Besuch (mit Fantasie-Absender) aus Westdeutschland um ein Visum zu bekommen und (nach Stuttgart) ausreisen zu dürfen. Von da fuhr sie auch nach Gießen um sich dort als Flüchtling registrieren zulassen, dies war notwendig um eine Arbeit aufnehmen zu können.
              Mein Vater wurde schon 1954 in Berlin-Marienfelde im Flüchtlingslager als politisch Verfolgter anerkannt und meine Mutter ist ihm nach Stuttgart gefolgt.

              Nun vermute ich, daß der von Dir Genannte, auch in B-Marienfelde vorstellig war, aber nicht als Flüchtling anerkannt wurde. Alternativ war er über die Gesetze nicht im Bilde und war auf eine Einladung hin in Dinslaken. Aber ohne eine Registrierung als Flüchtling bekam er keine Arbeit und Wohnung. Für diese Zeit hast Du auch keine Adresse für ihn angegeben.
              Wieder in Berlin, aber um einiges schlauer und die Finanzen wieder aufgestockt, wählte er diesmal den gesetzlich richtigen Weg. Gegebenenfalls wußte er nun auch, was er im Durchgangslager Gießen am besten für Angaben machen mußte, um bleiben zu können.
              Auch meine Tante und Onkel schafften es erst beim 2. Anlauf.
              Die Flüchtlinge wurden in unterschiedliche Kategorien unterteilt. Mein Vater zum Beispiel erhielt den C-Ausweis.

              Nach dem Bau der Mauer am 13.08.1961 war dieses "Hin und Her" für die arbeitende Bevölkerung und Kinder unterbunden.

              Vielleicht hatte er erhebliche Schikanen durch die DDR-Behörden erlebt und Schaden genommen, was sich auch strafmildernd ausgewirkt haben könnte.

              Mein Vater mußte sich in Westdeutschland wegen seiner angeschlagenen Nerven behandeln lassen. Zeit seines Lebens hatte er daran zu tragen.

              War die 2. Eheschließung in West- oder Ost-Berlin?

              Beste Grüße
              Artsch
              Zuletzt geändert von Artsch; 20.01.2018, 08:14.

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              • Ilja_CH
                Erfahrener Benutzer
                • 05.11.2016
                • 753

                #22
                Hallo Artsch

                Danke für die ausführlichen Informationen.

                Also diese Durchgangslager befanden sich alle in West-Berlin (oder West-Deutschland) und waren für DDR-Flüchtlinge gedacht? Wie wussten die Behörden, ob jemand wirklich aus der DDR war oder sich ein Westler darunter mischte um z. B. einfacher einen Job zu finden?

                Als er 1952 zurück zog nach Berlin Yorkstrasse 74, das war West-Berlin wenn ich mich nicht täusche. Fragt sich, ob er dann versuchte, in den Osten zu gehen und dabei irgendwie gescheitert ist und knapp davon kam und dann eben in diesem Lager endete.

                Meine Grosseltern lebten in Westberlin und nach deren Scheidung hat dann dieser Mörder meine Grossmutter in West-Berlin geheiratet. Er lebt immer noch dort in derselben Strasse.

                Kurios finde ich auch diesen Eintrag auf der Meldekarte (sofern er im Archiv richtig abgelesen wurde):

                Noch ein letzter Hinweis:
                - Weggezogen am 07.03.1961 nach unbekannt

                Denn zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits meine Grossmutter geheiratet und mit ihr sogar ein Kind gehabt. Kann aber auch sein, dass eine Gemeinde nicht weiss, was die andere macht.

                Kommentar

                • Artsch
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.07.2013
                  • 1933

                  #23
                  Hallo llja,

                  das Lager in Gießen, ( vorher nur Regierungsdurchgangslager (für Flüchtlinge und Vertriebene) für das damalige Großhessen), wurde 1950 (Bundes)-Notaufnahmelager, also für die ganze BRD.
                  Berlin-Marienfelde wurde erst am 14. 4. 1953 eingeweiht und war primär für Zugewanderte und Flüchtlinge aus der DDR zuständig, die in West-Berlin eintrafen.

                  Mein Vater bekam in Marienfelde einen Laufzettel, bei welchen Behörden er sich überall melden mußte, überall mußte man in der Schlange stehen.
                  Dazu benötigte er etliche Tage. Dazwischen immer wieder zum Verhör. Untergebracht war er in einem 80-Personen-Schlafraum. Nachdem genügend Erkundigungen über ihn eingezogen worden waren, und seine Papiere und Aussagen geprüft, wurde er nach 14-tägigen Auffenthalt im Lager anerkannt und nach Hannover ausgepflogen.

                  Nicht jeder ließ sich registrieren, manche konnten auch privat unterkommen, bei Verwandten oder Bekannten.
                  Und da kommen wir schon zu der Adresse in der Yorckstraße 74, die eine nicht zu kleine Rolle zu spielen scheint. Hier finde ich im Jahre 1958 "Die Christengemeinschaft." Ab wann sie dort zu finden waren, weiß ich nicht. Auch nicht, ob sie das ganze Haus inne hatten. Immerhin fand Besagter unter dieser Adresse mehrmals Aufnahme.

                  Seine Registrierung in Gießen hängt möglicherweise mit seinem Geburtsort zu sammen. Fraglich ist, ob diese Prozedur sonst bei einem Umzug von West-Berlin in die übrige BRD nötig gewesen wäre. Über dieses Lager liefen auch heimkehrende Kriegsgefangene, die aus den ehemaligen Ostgebieten waren, sowie die Vertriebenen und Geflüchteten von dort.

                  Beste Grüße
                  Artsch

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                  • Ilja_CH
                    Erfahrener Benutzer
                    • 05.11.2016
                    • 753

                    #24
                    @Artsch
                    Danke für die Ausführungen, sehr spannend!


                    Guten Abend

                    Ich habe das Gefängnis, in dem der Täter zumindest am Anfang in U-Haft gesteckt wurde, angefragt. Aber bisher keine Antwort erhalten, ich rechne auch nicht mit einer Antwort.

                    Ich habe im Internet auch gesucht, ob man irgendwie Akten von ehemaligen Leuten, die in diesen Lagern waren, bestellen kann und dabei diesen alten Beitrag gefunden:

                    Liebe Mitforscher, mich wuerde interessieren, welche Fluechtlingslager (Durchgangslager) es in Berlin fuer die u.a. aus dem Osten kommenden gab und ob es eine entsprechende Kartei, evtl. on-line, gibt. LG Wolfgang


                    Da ich weder mit Täter noch Opfer verwandt bin, habe ich meinen Onkel gefragt, ob er sich dort bei der mehrmals erwähnten Adresse bzw. E-Mail-Adresse melden will. Gesagt getan und eine Fehlermeldung zurück erhalten. Die E-Mail-Adresse scheint entweder geändert worden zu sein oder der ganze Dienst existiert nicht mehr.

                    Irgendeine Idee, wo man Infos zu diesen Lagern finden kann, betreffend Unterlagen? Landesarchiv Berlin?

                    Ich habe heue auch schon Bescheid bekommen vom Landesarchiv NRW. Sie antworten immer schnell. Sie schreiben, dass für diese Tat entweder die Staatsanwaltschaft Duisburg oder das Landgericht Duisburg zuständig seien. Sie hätten jedoch den Täter in den Findmittel nicht gefunden.

                    Es sei jedoch nicht auszuschliessen, dass er in einem Strafprozessregister oder in einer Urteilssammlung auftaucht. Dies müsse jedoch manuell geprüft werden, es gäbe viele Akten und ohne ein ungefähres Datum, wann der Prozess war, würde das lange dauern und teuer werden.

                    Bevor ich Landgericht oder Staatsanwalt anschreibe, werde ich wohl weitere Recherche in der alten Zeitung im Stadtarchiv veranlassen. Ich kann mir gut vorstellen, dass einige Tage nach dem Mord noch ein paar Artikel erscheinen und in einem steht vielleicht, für wann der Prozess geplant ist.

                    In der Adresse von Berlin, wo der Täter zweimal wohnte, könnten auch seine Eltern gelebt haben. Die zogen auch von Danzig nach Berlin.

                    Das Stadtarchiv Dinslaken meinte noch, dass man die sogenannten Meldekarten für den Täter in Berlin überprüfen könnte um die einzelnen An- und Abmeldungen dort bestimmen zu können. Aber liegt solch eine Meldekarte schon im Archiv, selbst wenn die Person noch lebt?

                    Kommentar

                    • Artsch
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.07.2013
                      • 1933

                      #25
                      Hallo llja,

                      frage doch einfach mal hier nach, wo die alten Fälle archiviert sind:
                      Gießen II, Meisenbornweg (HEAE-Zentrale)

                      Diese Abkürzung steht für Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Gießen.
                      1993 erhielt das ehemalige Notaufnahmelager diese Bezeichnung.

                      Beste Grüße
                      Artsch

                      Kommentar

                      • Ilja_CH
                        Erfahrener Benutzer
                        • 05.11.2016
                        • 753

                        #26
                        Hallo Artsch

                        Danke für deine Hilfe.

                        Ich habe in der Zwischenzeit einfach eine E-Mail an die allgemeine E-Mail-Adresse poststelle (at ) bva.bund.de gemacht und die Sachlage erklärt.

                        Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mir dann zurück geschrieben. Das Bundesverwaltungsamt hat seine Niederlassung in Giessen im Jahr 2015 geschlossen. Personal wie auch die Verwaltung der Akten aus Übersiedler der ehemaligen DDR wurden an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (identische Anschrift) übergeben.

                        Sie sagte auch, dass grundsätzlich keine Kopien gemacht würden. Bei berechtigtem Interesse könne man die Akten im zuständigen Amtsgericht einsehen und bei Bedarf auch Kopien machen.

                        Da ich jedoch kein Nachfahre 1. Grades bin, wird das höchstwahrscheinlich nicht gewährt.

                        Trotzdem fragte sie mich nach den Personalien des Mörders, um zu sehen, ob sie ihn überhaupt in den Akten haben.

                        Ich habe ihr diese Infos geschickt und warte seit dem auf eine Antwort. Wenn sie etwas haben, kann immer noch mein Onkel als direkter Nachfahre eine Einsicht haben. Wenn sie etwas haben...

                        Abwarten und Daumen drücken.

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                        • Artsch
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.07.2013
                          • 1933

                          #27
                          Hallo llja,

                          wo wäre demnach das zuständige Amtsgericht?

                          Beste Grüße
                          Artsch

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                          • Ilja_CH
                            Erfahrener Benutzer
                            • 05.11.2016
                            • 753

                            #28
                            Das ist eine gute Frage. Hat ev. damit zu tun von wo die entsprechende Person kam oder von wo der Antragsteller herkommt.

                            Hier das genaue Zitat:

                            In Fällen von berechtigtem Interesse werde die Akten an das zuständige Amtsgericht gesandt, wo die Antragsteller dann die Möglichkeit haben, die Akten in Ruhe einzusehen und dort vor Ort bei Bedarf auch Kopien zu machen.

                            Sobald ich eine Antwort habe werde ich hier darüber berichten.

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                            • Artsch
                              Erfahrener Benutzer
                              • 14.07.2013
                              • 1933

                              #29
                              Hallo llja,

                              Danke für Deine Auskunft.
                              Ein Amtgericht in meiner Nähe würde ich natürlich begrüßen, da in meinem Fall Akten von Marienfelde und Gießen betroffen sind.

                              Beste Grüße
                              Artsch

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                              • Ilja_CH
                                Erfahrener Benutzer
                                • 05.11.2016
                                • 753

                                #30
                                Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat meinem Onkel (der heute eine Anfrage gemacht hat) geantwortet. Sie hätten vier Seiten. Falls der Mörder nocht lebt, braucht es eine Unterschrift von ihm bezüglich Aktenvollmacht. Falls nicht, braucht es eine Sterbeurkunde.

                                Wir warten bis er stirbt.

                                @Artsch
                                Noch etwas: Uns wurde mitgeteilt, da man eine Ausnahme und uns die Akten direkt schicken könne, da der Umfang nur 4 Seiten beträgt. Daher, falls die Akte nicht zu umfangreich ist, kann man diese anscheinend direkt bekommen.

                                Aber wie gesagt, wir müssen warten.

                                Das Stadtarchiv Dinslaken hat mir heute wieder geschrieben. Sie hätten jetzt vom 23.08.1955 bis und mit Ende November 1955 die beiden Zeitungen im Archiv durchgeblättert und nichts weiteres zum Mord gefunden. Geschweige denn zu einem Prozess oder Urteil.

                                Das muss nichts bedeuten. Oft werden Morde in den Medien erwähnt, die Urteile/Prozesse dann jedoch nicht.

                                Ich überlege mir, weitere drei Monate der Zeitungen durchblättern zu lassen. Bei einem jeweiligen Preis von 13 Euro kann man nicht meckern (zum Vergleich, das Landesarchiv NRW würde pro 30 Minuten Suche 30 Euro kosten!).

                                Da mir das Landesarchiv NRW mitgeteilt hat, dass damals entweder die Staatsanwaltschaft Duisburg oder das Landgericht Duisburg eine Rolle gespielt haben müssen, habe ich jetzt einen Brief verfasst, den ich morgen an das Landgericht Duisburg schicken werde.

                                Mal schauen, ob die herausfinden können, wann der Prozess war und welches Urteil gesprochen wurde.

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