Wieviel muss ich überweisen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Sebastian901
    Erfahrener Benutzer
    • 09.08.2020
    • 568

    Wieviel muss ich überweisen?

    Hallo,


    kann mir jemand kurz genau sagen wieviel ich überweisen soll. Hier Ausschnitte aus der E-Mail:


    (...)Aus dem zu dieser Ehe vorliegenden Familienbuch (das leider nicht mehr in Fotokopie ausgestellt werden kann) sind loch die Namen der jeweiligen Eltern der Eheschließenden zu ersehen sowie ein Hinweis auf eine Vorehe der Frau. Leider sind Informationen aus Urkunden ebenfalls gebührenpflichtig und kosten pro Information 6,-- EURO. Sollten Sie die zusätzlichen Informationen ebenfalls benötigen, teilen Sie das bitte noch mit.(....)


    Und weiter:




    (...)Außerdem ist es so, dass lediglich eine Urkunde mit Überweisungsträger für die Verwaltungsgebühr in Höhe von 14,-- EURO versandt werden kann. (....)


    Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich pro Dokument 6 Euro bezahle plus 14 Euro Verwaltungsgebühr? Das heißt wenn ich lediglich die Eheurkunde beantrage, muss ich insgesamt 20 Euro überweisen? Und falls ich zusätzlich die Sterbeurkunde meiner Urgroßmutter beantrage, dann 26 Euro?
    Entschuldigt die Frage, aber ich möchte nur sicher gehen.


    liebe Grüße
    Sebastian


    liebe Grüße
    Sebastian
  • OliverS
    Erfahrener Benutzer
    • 27.07.2014
    • 2938

    #2
    Hallo, also mit den Bruchstücken aus der Mail, würde ich denken:

    "pro Information 6,-- EURO." "die Namen der jeweiligen Eltern der Eheschließenden zu ersehen sowie ein Hinweis auf eine Vorehe der Frau. "
    also 1. info namen der beiden und 2. info dieser Hinweis = min. 12 wenn nicht 18€

    ")Außerdem ist es so, dass lediglich eine Urkunde mit Überweisungsträger für die Verwaltungsgebühr in Höhe von 14,-- EURO versandt werden kann"
    1 Urkunde = 14€

    Zusammen also 14+obige Gebühr.
    ABER ! Warum Urkunde!? Immer eine Kopie des original Registereintrages fordern, nie eine Urkunde. Urkunde heißt sie stellen eine neue aktuelle Urkunde aus, wenn du Pech hast fehlt dir eine Nebeneintragung die auf dem Original in Kopie zu sehen wäre.

    Frag auch nach der Sammelakte zu den Vorgängen, vielleicht findest du das noch etwas.
    Gruß
    Oliver
    Dauersuchen:

    1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
    2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
    3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

    Kommentar

    • Sebastian901
      Erfahrener Benutzer
      • 09.08.2020
      • 568

      #3
      Zitat von OliverS Beitrag anzeigen
      Hallo, also mit den Bruchstücken aus der Mail, würde ich denken:

      "pro Information 6,-- EURO." "die Namen der jeweiligen Eltern der Eheschließenden zu ersehen sowie ein Hinweis auf eine Vorehe der Frau. "
      also 1. info namen der beiden und 2. info dieser Hinweis = min. 12 wenn nicht 18€

      ")Außerdem ist es so, dass lediglich eine Urkunde mit Überweisungsträger für die Verwaltungsgebühr in Höhe von 14,-- EURO versandt werden kann"
      1 Urkunde = 14€

      Zusammen also 14+obige Gebühr.
      ABER ! Warum Urkunde!? Immer eine Kopie des original Registereintrages fordern, nie eine Urkunde. Urkunde heißt sie stellen eine neue aktuelle Urkunde aus, wenn du Pech hast fehlt dir eine Nebeneintragung die auf dem Original in Kopie zu sehen wäre.

      Frag auch nach der Sammelakte zu den Vorgängen, vielleicht findest du das noch etwas.
      Gruß
      Oliver

      Ok, danke!


      liebe Grüße
      Sebastian
      liebe Grüße
      Sebastian

      Kommentar

      Lädt...
      X