Raubmord und andere Verbrechen

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  • Konni
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    • 19.08.2008
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    Raubmord und andere Verbrechen

    Am 17. d. M. ungefähr um 2 Uhr des Nachmittags, ist auf dem Fußwege zwischen Lauterbach und Ludweiler, im Walde auf diesseitigem Gebiete ein Raubmord an einem Handwerksburschen Namens August Keßler aus dem Badischen verübt worden.

    Der Verdacht dieses Raubmords ruht auf einem angeblichen Gypser aus Belgien, in der Gegend von Luxemburg, der schlecht französisch spricht, im Deutschen, den Dialect wie die Leute bei Luxemburg hat, und den Vornamen Francois führt. Er hat sich seit längerer Zeit in Frankreich, theils als Knecht, theils auf seine Profession arbeitend, aufgehalten, und folgt dessen Signalement hierunten.

    In der dem Keßler abgenommenen Brieftasche von zeimlicher Größe, rothem Saffian, im Innern mit mehreren Pergamentblättern und Taschen, auf welche Letztere sich Gemälde befanden, wovon eins die Stadt Schaffhausen, das andere zwei Hirsche mit einem Jäger darstellend, waren nachstehende Gegenstände enthalten:

    1) das Wanderbuch des Keßler in einem bläulichen Futteral von Pappendeckel, die Decke des Wanderbuchs ist grünlich. Dasselbe ist im Jahre 1834 vom Ober-Amte zu Ettenheim anfänglich irrthümlich auf den Namen August Loeffler ausgestellt, welches durch einen Randzusatz in August Keßler verbessert worden; die Profession des Keßler ist darin als Mühlenbereiter angegeben;

    2) ein Heimathsschein des Keßler von dem Bürgermeister zu Ringsheim im August v. J. ausgestellt, von dem französischen Gesandten zu Karlsruhe und dem Badischen Gesandten zu Paris legalisirt;

    3) ein Empfehlungsschreiben von dem frühern Lehrmeister des Keßler Namens Johann Anton Hülfer von Zell am Harmesbach im Kinzigthale an einen gewissen Hülfer zu Waldkirch bei Freiburg;

    4) einige Papiere die auf eine Verurtheilung des Keßler in Schlettstadt wegen Schmuggelei Bezug hatten.

    Indem ich dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringe, und zu vermuthen steht, daß der Raubmörder auf den Namen und die Legitimations-Papiere des Keßler reiset, ersuche ich alle und jede Polizei- und sonstige Behörden, so dringend als ganz ergegenst auf den Verdächtigen sorgfältigst zu invigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaften und unter sicherer Bedeckung mir vorführen zu lassen.

    Saarbrücken, den 19. August 1837
    Der Königl. Ober-Prokurator: Deuster

    Signalement
    Familiennamen: unbekannt; Alter 22 bis 24 Jahr; Gesicht rund un vollkommen; Haare blond und lang; Gesichtsfarbe roth und gesund; Bart keiner; Statur ziemlich klein aber stark.
    Bekleidung: Ueberhemd von baumwollen Zeug, ganz fein blau und weiß gestreift, auf der Brust ganz offen, mit einem umliegenden Kragen versehen, um den Leib eine am Kittel selbst festgenähte Binde von demselben Zeug und in der Gegend der Hüften auf beiden Seiten mit Taschen versehen; Hosen von ähnlichem Zeuge nur breiter gestreift, und auf den Knieen mit zwei aufgesetzten Stücken geflickt; ein Paar alte Stiefeln, wovon einer an der Zehe ein Loch hatte; dunkel blaue Tuchkappe an den Seiten-Stücken circa einen Finger lang gerippt, mit einem dreieckigen Boden, der etwas auf die Seite herunter hieng, einem kleinen Schirm, in der Mitte etwas los, und einem Sturmband von schwarzem Glanzleder.
    Viele Grüsse
    Konni
  • Konni
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    • 19.08.2008
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    #2
    Raubmord an dem Weinhändler Heinrich Bolz aus Oberkripp

    Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

    Der Faßbinder und Weinhändler Heinrich Bolz aus Oberkripp, Bürgermeisterei Remagen ist, nachdem er am Sonnabend den 7. d. M. Abends nach 6 Uhr von Uerdingen abgereist, am darauf folgenden Morgen unfern der von Heerdt nach Düsseldorf führenden Landstraße ermordet und beraubt gefunden worden.

    Der Verdacht der That ruht zunächst auf einem Unbekannten, in dessen Begleitung er von Uerdingen gegangen und welchen die Zeugen beschreiben als etwa 30 bis 33 Jahre alt, von mittlerer Größe, etwa 5 Fuß 4 bis 5 Zoll, schlank, doch von starkem Knochenbau, vollem Gesicht, röthlich gelbem Haar, ärmlich gekleidet, in einem Rock von dunkler Farbe, mit einer grauen geflickten Hose und mit einer Kappe.

    Die Ermordung ist wahrscheinlich durch Erdrosselung mit einem Stricke und nach längerm Kampfe verübt. Die Baarschaft, bestehend in 38 Thalern in 5 Silbergroschenstücken, 2 holländischen Zehnguldenstücken und wahrscheinlich auch in mehreren Kronenthalern, ferner eine englische, silberne Uhr, deren Kasten nicht gut schloß, und an welcher dünne, nebeneinander liegende silberne Kettchen, vielleicht auch ein großer Schlüssel mit einem Stein und eine Halskette von weißem Kupferdrath hingen, ein blau tuchener Frackrock mit schwarzem Sammetkragen und gelben Knöpfen, ein runder schwarzer Hut mit hoher Kippe und bläulich geblümten Futter, ein Regenschirm von blauem carrirten Kattun, endlich eine alte Brieftasche von Leder mit Litteralien, namentlich einem Gewerbschein, sind dem Ermordeten geraubt.

    Jeder, welcher Umstände angeben kann, welche zur Entdeckung des Thäters oder doch des Begleiters des Ermordeten führen möchten, wird hierdurch dringend ersucht, dieselben mir oder der nächsten Polizeibehörde ungesäumt anzugeben.

    Düsseldorf, den 18. Oktober 1837
    Der Ober-Prokrator: Schnaase
    Viele Grüsse
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      #3
      Straßenraub an dem Invaliden Johann Wild

      Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

      Am 19. dieses Monats, Nachmittags zwischen 6 und 7 Uhr ist von einem etwa 60järhigen Manne und einem 13 bis 17jährigen Kanben an dem hiesigen Tagelöhner und Invaliden Johann Wild ein Straßenraub zwischen Wesel und Voerde in der Spellnerheide verübt, und diesem eine Pfeife und 1 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf. geraubt worden. Die Pfeife bestand aus einem Kopfe von Maserholz, vorne mit Silber beschlagen, und hinten unbeschlagen und etwas aufgerissen. Das Rohr war unten von Horn mit elastischem Schlauche und hörnernem Aufsatze.

      Indem wir diesen Straßenraub zur öffentlichen Kenntniß bringen, und jeden vor dem Ankaufe der geraubten Pfeife warnen, ersuchen wir diejenigen, welche über die beiden Straßenräuber und den jetzigen Besitzer der Pfeife Auskunft geben können, diese uns oder der nächsten Polizeibehörde baldigst zu ertheilen.

      Wesel, den 29. April 1837
      Königliches Land- und Stadtgericht
      Viele Grüsse
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        • 19.08.2008
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        #4
        Straßenraub an dem Zimmermannsgesellen Anton Artz

        Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

        Am 2. d. M. Nachmittags 2 Uhr, ist der Zimmermannsgeselle Anton Artz auf dem Wege von Groesbeck nach Kessel unweit Nergena im Reichswalde, am sogenannten Kartenspielers-Weg von vier ihm unbekannten Menschen, von denen der eine mit einem blauen Kittel bekleidet war und rothes Haar hatte, auf eine außerordentlich dreiste Weise außer 16 bis 17 Gulden holländisch, der nachbenannten Sachen beraubt worden, nämlich:

        1) einer silbernen eingehäusigen franz. Taschenuhr mit weißem Zifferblatt und arabischen Zahlen, woran eine silberne Kette von zwei Strängen und ein silberer viereckiger Schlüssel befestigt war. Diese Uhr, welche noch mit einem messingenen Kasten umgeben war, ist besonders daran kenntlich, daß in dem Zifferblatte ungefähr in der Gegend der Zahl 4 ein kleines Stiftchen zur besseren Befestigung des Zifferblatts sichtbar ist. Auch war der Bügel am Uhrkasten schon einmal gelöthet und der innere Rand des letztern sehr beschädigt;

        2) dreier frlächsenen Hemde, gez. A. T. A. 6., A. T. A. 1837 und A. T. A. 1836;

        3) zweier rothkattunener Taschentücher mit weißen Streifen, wovon einer noch neu und ungesäumt, der andere aber schon öfter gebraucht war.

        Dringend ersuche ich Jeden, der von den Thätern oder dem Verbleib der Sachen Kenntniß hat, seiner nächsten Ortsbehörde oder mir Nachricht zu geben.

        Cleve, den 9. Mai 1837
        Der Ober-Prokurator: Bessel
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          #5
          Raubmord an Martin Christian Jensen

          Oeffentlicher Anzeiger Coeln von 1879

          Am 26. Juni ist im Walde bei Ippendorf ein Handwerksbursche, ausweise der bei ihm gefundenen Papiere der Martin Christian Jensen aus Randers, ermordet und beraubt worden. Des Verbrechens dringend verdächtig ist ein anderer Handwerksbursche, der in Begleitung des Ermordeten den Wald betreten hat.

          Derselbe war ein Mann von schlanker Statur, mitteler Größe, Ende der 20 Jahre, blasser Gesichtsfarbe, mit kleinem schwarzem Schnurrbart, besonderes Kennzeichen: "Es fehlen einige Vorderzähne". Bekleidet war er mit dunklem graumelirtem Anzuge und schwarzem Filzhut.

          Ich ersuche die Polizeibehörden, nach dem vorbeschriebenen Individuum zu vigiliren, dasselbe im Betretungsfalle zu verhaften und mir vorführen zu lassen.

          Bonn, den 24. Juni 1879
          Der Untersuchungsrichter, Kiel
          Viele Grüsse
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            #6
            Raubmord an Wittwe Kümmel

            Oeffentlicher Anzeiger Coeln von 1879

            Wegen eines an der Wittwe Kümmel in Enzweisingen O.-A. Baisingen verübten Raubmords werden steckbrieflich verfoglt.

            1) der Goldarbeiter Christian Fix von Birkenfeld, Oberamts Neuenbürg. Derelbe führt beinahe täglich einen anderen Namen. Als Legitimation hat er ein auf den Goldarbeiter Wilhelm Faas von Salenberg O.-A. Neuenbürg ausgestelltes Arbeitsbuch bei sich; mir Vorliebe führt er den Namen Jakob Bauer, Goldarbeiter von Pforzheim. Im August d. Js. war er längere Zeit dem Großh. Bad. Bezirksamt Oberkirch Bettels und Führung eines falschen Namens in Haft.
            Signalement des Fix: Alter 20 Jahre, geboren den 26. September 1859, Statur schlank, Größe 1,70 m., Gesichtsform länglich, voll, Farbe gesund, Stirn nieder, Haare dunkelbraun, Bart vollständig bartlos, Augen braun, Nase stark gebogen, Zähne gut, Kinn rund. Er spricht den badischen Dialekt und stößt beim Sprechen mit der Zunge an. Kleidung: brauner Buxtinrock, blaue Tuchhose, zerrissene seidene Kappe und Rohrstiefel.

            2) ein ein dem Namen nach unbekannter Handwerksbursche, nach seiner Profession ein Metzger. Derselbe hielt sich im Juli d. Js. unter dem Namen "Sigmund Uhlmann von Ofenhausen" in Stuttgart auf. Angeblich ist er von Berlin gebürtig; er soll unter dem Militair gedient haben und im Besitze der Kriegsdenkmünze von 1870/71 sein. Er führt stets falsche Legitimationspapiere bei sich. Signalement: Alter 25 - 30 Jahre, Statur groß, stark, Haare schwarz, Bart schwarzer Schnurrbart und eine sog. Mücke am Kinn, Gsicht länglich, bleich, eingefallen. Kleidung: dunkler Rock, unter demselben ein rothgestreiftes Metzgerhemd, eine nach oben spitzig zulaufende Pelz- (sog. Astrachan-) Mütze, sowie ein weißes Halstuch. Er spricht den berlinischen Dialekt und ist wahrscheinlich ein Israelit.

            Beide Verdächtige gehören zu der Klasse der fahrenden Handwerksburschen. Auf Betreten sind dieselben in das landgerichtliche Gefängniß dahier einzuliefern.

            Heilbronn, 3. November 1879
            Der Königliche Untersuchungsrichter, Hegelmeier
            Viele Grüsse
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              • 19.08.2008
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              #7
              Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

              Am 1. Februar d. J., Morgens nach 4 Uhr wurde der nach dem Pferdemarkt zu St. Tron in Belgien reitende Pferdehändler Simon Caen aus Meurs auf der Chaussee von Meurs nach Uerdingen unweit der Trompette, einem Barriere- und Wirthshause, plötzlich von 4 aus einem Hinterhalt hervorspringenden Männern angefallen, vom Pferde gerissen, geschlagen, durch Messerstiche verwundet und seiner um den Leib geschnallten Geldkatze, sammt dem darin befindlichen Gelde, bestehend in 70 Wilhelmsd'or á 10 Gulden, 30 Napoleond'or, 35 franz. Kronenthalern, 24 Fünffrankenstücken und einigen Thelern preuß. Court. beraubt.

              Die Geldkatze war von Leder und daran an dem offenen Ende eine messingene Platte, worauf 2 messingene Augen, ein messingenes Charnier, ein messingener Bolzen, an dessen Ende ein Loch, und ein messingenes Schloß mit eisernem Bügel, wodurch die Katze geschlossen gehalten wurde.

              Wer über die Urheber dieser Schandthat und den Verbleib der gestohlenen Sachen Auskunft zu geben vermag, wird dringend ersucht, hierüber seiner Orstbehörde oder dem Unterzeichneten baldige Anzeige zu machen.

              Cleve, den 19. Februar 1837
              Der Ober-Prokurator: Bessel

              Düsseldorfer Amtsblatt von 1837

              In der Nacht des 27. August d. J. ist der Ziegelbäcker Anton Angenendt aus der Vorstadt Geldern, als er von Angenesch, Gemeinde Capellen, nach Hause gehen wollte, unterweges von zwei oder drei Männern angegriffen, zu Boden geschlagen und unter mehreren Mißhandlungen, auß 1 1/2 Thaler an Geld, seiner silbernen Taschenuhr, beraubt worden.
              Indem ich die Beschreibung dieser Uhr hier beifüge, ersuche ich Jedermann, mir den Besitzer einer solchen sofort zu bezeichnen, oder bei seiner Ortsbehörde, zur weiteren Mittheilung an mich, Anzeige davon zu machen.

              Kleve, den 1. November 1837
              Der Ober-Prokurator
              Für denselben, der Staats-Prokurator: Philippi

              Beschreibung der Uhr:
              Dieselbe ist eine englische, eingehäusige Taschenuhr, an welcher das zum Oeffnen des äussern, bereits sehr abgenutzten, Gehäuses dienende Knöpfchen fehlt. Auf dem Zifferblatte befinden sich die Worte: Norton-London und römische Ziffern. Die Halskette woran die Uhr befestigt, ist von Silber mit einem silbernen herzförmigen Schieber versehen, auf welchem die Buchstaben: A. A. G. gravirt sind. An der Kette befindet sich ein kupferner Uhrschlüssel. Mit einer Hängekette ist die Uhr nicht versehen.
              Viele Grüsse
              Konni

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              • Konni
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                • 19.08.2008
                • 2999

                #8
                verlogener Taschendieb

                Amtsblatt Coblenz 1837

                Am 19. November vorigen Jahres wurde auf einem Jahrmarkte zu St. Goarshausen am Rhein der unten signalisirte Mensch wegen mehrerer auf die frechste Weise verübter und versuchter Taschendiebstähle arretirt. Derselbe befand sich ohne alle Legitimation, nannte sich Franz Schmitz von Venloo in Belgien und machte mehrere Angaben in Bezug auf diesen seinen angeblichen Geburtsort, welche sämmtlich nach den, von der betreffenden Behörde eingezogenen Nachrichten, als grobe Lügen erkannt wurden.

                In dessen Gesellschaft befanden sich zu St. Goarshausen Christian Weimar von Giesenkirchen im Königlich Preußischen Regierungsbezirk Düsseldorf, dessen Ehefrau Barbara geborene Schellers, und Tochter Catharina Weimar, welche mit verhaftet wurden und außerdem ein Sohn des Christian Weimar, Peter und zwei andere Burschen, angeblich Namens Franz Schuhmacher von Lennep und Theodor Faßbinder von Wermelskirchen, welche drei letzteren sich durch die Flucht der Verhaftung entzogenn haben.

                In der bisher geführten Untersuchung ist der Schmitz nicht von seinen lügenhaften Behauptungen abzubringen gewesen, dagegen haben die mitverhafteten Mitglieder der Familie Weimar, welche sehr lange Zeit hartnäckig jede Gemeinschaft mit Schmitz läugneten, endlich angegeben, dieser sei schon öfter in der letzten Zeit zu Hause bei der Catharina Weimar, deren Liebhaber er offenbar ist, gewesen, habe auch die Reise hierher mit ihnen gemacht, und auf dieser Reise geäußert, er heiße Heinrich (nach der Angabe der Catharina Weimar eigentlich Wilhelm) sein rechter Vater, Lehmann, sein Stiefvater, Mayer, nach welchem letzteren er sich genannt habe, er sei bei Bielefeld im Münsterischen zu Hause, und habe daselbst in einer Strafanstalt noch einige Jahre zu sitzen. Aber auch diese Angaben scheinen noch sehr der Bestätigung zu bedürfen. Dieser angebliche Franz Schmitz ist nun offenbar ein höchst gefährlicher Gauner, welchen sehr wichtige Gründe von der Angabe seines wahren Namens und Wohnorts abhalten müssen, da er sich durch wahre Angaben von einer langen, neuerdings geschärften Haft befreien könnte, und es ist daher kaum zu bezweifeln, daß derselbe ein entsprungener Verbrecher, oder vielleicht auch ein Deserteur ist, weßhalb wir den Königlich Preußischen Herrn Oberprocurator zu Coblenz dienstergebenst ersuchen, genaue Nachforschungen, wegen dieses Menschen anstellen und uns allenfallsige Entdeckungen mittheilen zu wollen.

                Wiesbaden, den 9. December 1836
                Herzogl. Nassauisches Criminalgericht
                gez. Reichmann

                Signalement:
                Alter angeblich 28 bis 19 Jahre; Größe 5 Fuß 4 Zoll; Stirne niedrig; Augenbraunen hellbraun; Haare braun, gelockt; Augen blau, hell; Nase klein; Mund gewöhnlich; Sprache deutsch, mit niederrheinischer Betonung; Kinn rund; Gesichtsfarbe gesund; Statur gesetzt, kurz; Bart roth; Besondere Kennzeichen: Sommersprossen, eine kleine Narbe am linken Auge. Am rechten Oberarm 2, am linken 3 Narben geimpfter Pocken; handbreit über dem linken Knie eine alte Narbe von einem starken Zoll länge und 1/2 Zoll breite. An beiden Kniescheiben, sowie an der Vorderseite des linken Schenkels kleinere Narben, angeblich von Hautausschlägen. An dem linken Fuß, etwas über der Reihe, eine frischere Narbe, einen guten Zoll lang.
                Viele Grüsse
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                  #9
                  Öffentlicher Anzeiger zum Amtsblatte der Königlich Preußischen Regierung zu Trier 1890

                  Am 10. Dezember, Abends gegen 7 3/4 Uhr, ist in dem Laden Langgasse 23 zu Köln ein Raubmord versucht worden. Der Bierbrauer Salzmann, zuletzt zu Köln, Fischmarkt 13 wohnend, geboren am 15. März 1863 zu Merten, Siegkreis, ist wegen Verdachts der Theilnahme verhaftet, dagegen der unten beschriebene Hauptthäter, welcher nach der That nach der Kupfergasse zu gelaufen sein soll, ist bisher nicht ermittelt. Jeder, der zur Sache irgendwie Auskunft zu geben vermag, insbesondere diejenige Person, welche nach deer That zusammen mit einem Briefträger den Salzmann festgehalten hat, wird dringend ersucht, schleunigst zu den Akten der unterzeichneten Stelle oder der nächsten Polizeibehörde Nachricht zu geben.

                  Köln, den 19. Dezember 1890
                  Königliche Staatsanwaltschaft

                  Signalement des Hauptthäters:
                  26 bis 28 Jahre alt, schlank, etwa 1 m 65 cm groß, längliche Gesichtsbildung, braungelbliche Gesichtsfarbe, ohne Bart, Nase und Mund gewöhnlich, dunkle Kleidung, alter schwarzer Filzhut; soll nicht den hiesigen Dialekt sprechen.
                  Viele Grüsse
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                    • 2999

                    #10
                    Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf von 1832

                    In der Nacht vom 18. auf den 19. v. M., ist dem Ackersmanne Wilhelm Paashaus zu Aprath, in der Bürgermeisterei Wülfrath, aus einem unverschlossenen Stalle ein Schwein entwendet worden. Der als Dieb bezeichnete Verkäufer ist folgendermaßen signalisiert: Alter etwa 30 Jahre; Haare blond; Statur gesetzt. Er trug eine Schirmkappe mit Pelz und einen geschlossenen Fuhrmannskittel. Ein jeder, welcher zur Entdeckung des Diebes etwas beitragen kann, wird ersucht, mir solches unverzüglich mitzuteilen.

                    Düsseldorf, den 7. Januar 1832
                    Der Königl. Ober-Prokurator: Hundrich

                    In der Nacht vom 16. auf den 17. v. M. ist dem bei Velbert wohnenden Ackerer Wilhelm Einloos, aus seinem Nebengebäude mittelst gewaltsamer Oeffnung der Thüre eine sogenannte Krautpfanne von Kupfer, etwa 2 Ahm haltend, entwendet worden. Diesen Diebstahl zur allgemeinen Kunde bringend, fordere ich einen Jeden hiermit auf, mir dasjenige schleunigst mitzutheilen, was zur Wiederbeischaffung der Krautpfanne und Ermittelung des Thäters dienen kann.

                    Düsseldorf, den 5. April 1832
                    Der Königl. Ober-Prokurator: Hundrich

                    Am 22. März laufenden Jahres ist in dem Brunnen des Colons Löcken, in der Bauerschaft Lippe, Kirchspiels Marl die Leiche eines neugebornen Kindes aufgefunden worden. Der Verdacht, Mutter dieses Kindes zu sein, waltet gegen eine Frauensperson ob, welche sich ungefähr drei Wochen vorher in dortiger Gegend aufgehalten hat. Nach den eingezogenen Nachrichten soll diese Frauensperson sich Elisabeth Waters genannt, und vorgeblich aus Orsoy gebürtig sein. Dieselbe ist von kleiner gesetzter Statur, ungefähr 40 Jahre alt, und treibt sich in Begleitung eines 6jährigen Mädchens als Bettlerin herum. Wir ersuchen demnach die Polizeibehörden, auf die vorstehende Frauensperson vigiliren, und im Betretungsfalle der unterzeichneten Behörde vorführen zu lassen.

                    Dorsten, den 10. April 1832
                    Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht: Evelt

                    Die des Kindesmords verdächtige hier verhaftete Anna Mainz geborne Grube, von hier, hat angeblich in der Nacht vom 10. auf den 11. Juli d. J., den Leichnam ihres neugebornen Kindes, männlichen Geschlechts, unterhalb Köln, ungefähr Mülheim gegenüber, in den Rhein geworfen, nachdem sie denselben in ein Frauenhemd, A. M. 4. 5. 6. oder 7. roth gezeichnet, einen Unterrock von weißem streifigen Pique und ein schwarz seidenes Tuch mit gelben Streifen gewickelt und ihm einen Friedrichsd'or auf die Brust gelegt hatte. Ist diese Angabe richtig, so steht zu vermuthen, daß der Leichnam irgendwo angetreten und aufgefunden worden seye, und es wird daher die betreffende Behörde um schleunige Benachrichtigung ersucht.

                    Düsseldorf, den 4. August 1832
                    Der Königl. Untersuchungsrichter: v. Marécs
                    Viele Grüsse
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                      • 2999

                      #11
                      Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 1832

                      Die Preußischen Strafgesetze enthalten folgende Vorschriften zur Verhütung des Kindesmordes:

                      1) Jede außer der Ehe geschwängerte Weibsperson, auch Ehefrauen, die von ihren Ehemännern entfernt leben, müssen ihre Schwangerschaft der Ortsobrigkeit, oder ihren Eltern, Vormündern, Dienstherrschaften, einer Hebamme, einem Geburtshelfer oder einer ehrbaren Frau anzeigen, und sich nach ihrer Anweisung achten.
                      2) Die Niederkunft darf nicht heimlich geschehen, sondern mit gehörigem Beistand.
                      3) Ist dabei nur eine Frau gegenwärtig, so muß das Kind sofort vorgezeigt werden, es mag todt oder lebendig seyn.
                      4) Vorsätzliche Tödtung des Kindes ziehet die Todesstrafe nach sich; verliert es durch unvorsichtige Behandlung das Leben, so tritt die Zuchthausstrafe von mehrjähriger bis lebenswieriger Dauer ein.
                      5) Aber auch schon diejenige Weibsperson, welche Schwangerschaft oder Geburt verheimlicht, hat, wenn das Kind verunglückt ist, mehrjährige Zuchthausstrafe zu gewärtigen, sollte sie sonst auch nichts gethan haben, wodurch der Tod des Kindes veranlaßt worden.
                      6) Vernachlässiget der Schwängerer, die Eltern, Vormünder oder Dienstherrschaften ihre Pflichten, so sind sie strafbar und verantwortlich.

                      Hamm, den 29. October 1832
                      Criminal-Senat des Königlich Preußischen Ober-Landes-Gerichts: Scheibler
                      Viele Grüsse
                      Konni

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                      • Konni
                        Erfahrener Benutzer
                        • 19.08.2008
                        • 2999

                        #12
                        Brandstiftung und Mord

                        aus Adolph Henke's Zeitschrift für die Staatsarzneikunde von 1838

                        In der Untersuchungssache wider Johann Bringmann, 32 Jahre alt, Lohgerber, geboren und wohnhaft zu Velbert, Landwehrmann zweiten Aufgebots, beschuldigt:

                        1) am 28. März 1837 die Scheune seines Siefvaters, des Wirthes Neuhaus zu Velbert, freiwillig in Brand gesteckt und

                        2) am folgenden Tage auf dem Wege von Wülfrath nach Velbert die Charlotte Herminghaus
                        von Wülfrath, freiwillig und mit Vorbedacht getödtet zu haben.
                        Viele Grüsse
                        Konni

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                        • Konni
                          Erfahrener Benutzer
                          • 19.08.2008
                          • 2999

                          #13
                          Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf 1819

                          Am 9. dieses Monats trafen die unten beschriebenen beiden Individuen, welche sich für Eheleute ausgaben und ein neugebornes Kind mit sich führten, in der Wohnung des Ackermannes Anton Becker zu Eichen, in der Sammtgemeinde Overath, ein, um dort Aepfel und Aepfelschnitzen zu kaufen. Nachdem dieselben von beiden Theilen zusammen ungefähr 4 1/2 Malter gekauft hatten, verließ der Mann unter dem Vorwand, daß er nach Wermelskirchen gehen, daselbst sein zurückgelassenes Pferd und Karre abholen, und damit andern Tages zurückkehren wolle, das Haus, ließ aber seine angebliche Ehefrau nebst dem Kinde zurück. Diese wußte am andern Tage gegen Mittag einen Augenblick, wo die Ehefrau Becker ihr jüngstes Kind aus der Wiege nahm, dahin zu benutzen, daß sie ihr Kind an des ersten Stelle in die Wiege hineinlegte, und sich alsdann aus dem Hause begab, um, wie sie vorschützte, in der kürzesten Frist im Dorfe Overath etwas Zucker zu kaufen, zu welchem Ende sie von der Ehefrau Becker eine Schürze von braunen Cattun mit gelben Blumen lieh, dieselbe ist indessen so wenig wie ihr vorgeblicher Ehemann zurückgekommen, noch ist das von denselben zurückgelassene Kind bisher abgeholt worden; dagegen vermißt die Ehefrau Becker ein zur nämlichen Zeit aus ihrer Wohnstube entkommenes roth baumwollenes Kopftuch.

                          Die nämlichen bezeichneten beiden Personen waren am 7. dieses Monats in der Wohnung des Taglöhners Jakob Anholt zu Obermibach gewesen, und hatten sich den Verdacht zugezogen, daselbst ein elfenbeinernes Marienbildchen und 30 Stüber Geld entwendet zu haben.

                          Die Mannsperson hatte sich dort für Theodor Heinrich Lang von Wermelskirchen ausgegeben, war auch von ihrer Begleiterin mit dem Vornamen Theodor, so wie diese von ihm unter dem Namen Christine angerufen worden. Es ist ungewiß, ob der angenommene Name Theodor Heinrich Lang richtig sey; noch mehr aber ist zu bezweifeln, daß das bezeichnete Individuum in Wermelskirchen wohne, weil dasselbe auf dem dortigen Bürgermeisteramt vollends unbekannt ist.

                          Mit größerer Wahrscheinlichkeit wird die Weibsperson für eine gewisse Anna Christina Sesselmann aus Burg, im Kreise Solingen, gehalten, welche vor kurzem auch noch zur Sülze, in der Sammtgemeinde Cürten, einen Diebstahl begangen haben soll.

                          Beide Individuen sind übrigens eines ferneren Diebstahls verdächtig, welcher in der Nacht vom 18. auf den 19. Dezember bei der Wittwe Anna Maria Klink zu Wahlen, in der Bürgermeisterei Neunkirchen, verübt worden ist. Auch hier fanden sie sich unter dem Vorwand, mit Aepfeln und Schnitzen Handel zu treiben, ein, schlossen zum Schein über solche Gegenstände einen Kauf ab; und nach so erwirkter Erlaubniß, in dem Hause der Wittwe Klink zu übernachten, machten sie sich während der Nacht heimlich davon, indem sie zugleich mehrere in dem Zimmer vorgefundene Kleidungsstücke diebischer Weise mit sich fortnahmen. Sie hatten hier angegeben, in Leichlingen zu Hause zu seyn, und die Weibsperson hatte ein Glas bei sich geführt, dessen sie sich zum Selbstaussaugen der Milch aus ihren Brüsten bediente - ein Umstand, welcher den aus der Vergleichung des Signalements entstandenen Verdacht fester begründet, daß sie die Mutter des am 10. dieses Monats in der Wohnung des Ackermanns Anton Becker zurückgebliebenen Kindes sey.

                          Unter Bekanntmachung obiger beider Vorfälle, und mit Bezeichnung der eigenen Kleidungen der Flüchtlinge sowohl, als derjenigen, welche durch sie entwendet worden; ersuche ich alle Beamten der gerichtlichen und Verwaltungs-Polizei, auf die signalisirten Individuen ein wachsames Auge zu halten, sie im Betretungsfalle festnehmen und mir vorführen zu lassen; zugleich warne ich gegen den Ankauf der entwendeten Kleidungsstücke, und fordere einen Jeden auf, dem etwa ein oder anderes Stück davon feil geboten werden möchte, oder wer sonst Umstände anzugeben weiß, welche zur Erforschung der Diebe oder zum Beweise der von denselben verübten Aussetzung eines neugebornen Kindes dienen können, davon der nächsten Polizeibehörde zur weitern Mittheilung hiehin die geeignete Anzeige zu machen.

                          Mülheim am Rhein, den 24. Dezember 1818
                          Der Staats-Prokurator: Oppenhoff

                          Signalement der Mannsperson:
                          Angenommener Name: Theodor Heinrich Lang. Vorgeblicher Wohnort: Wermelskirchen. Alter: 24 bis 28 Jahre. Größe: ungefähr 5 Fuß 5 Zoll. Statur: hager. Haare: hellbraun, in etwas kraus. Backenbart: blond. Gesichtsfarbe blaß.

                          Signalement der Weibsperson:
                          Name: Anna Christine Sesselmann. Geburtsort: Burg, im Kreise Solingen. Alter: 22 Jahre. Statur: klein, aber stark. Gesicht: rund. Gesichtsfarbe: roth. Augen: schwarz. Haare: schwarz, kurz abgeschnitten.
                          Viele Grüsse
                          Konni

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                          • Konni
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                            • 19.08.2008
                            • 2999

                            #14
                            Amtsblatt der Regierung zu Aachen 1833

                            Um kein Mittel unversucht zu lassen, den Thäter des in der Nacht vom 29. auf den 30. v. Mts. in der Rosestraße hiesiger Stadt an den Eheleuten Nießen verübten schaudervollen Mordes ausfindig zu machen, wird hierdurch eine Prämie von Einhundert Thalern demjenigen zugesichert, der den bis jetzt unbekannten Thäter in der Art entdeckt, daß derselbe der gerichtlichen Behörde zur Bestrafung überantwortet werden kann. Oben gedachte Prämie wird auf ein Zeugniß des betreffenden Königl. Gerichtes sofort zur Hebung angewiesen werden.

                            Aachen, den 24. August 1833
                            Königl. Regierung, Abtheilung des Innern
                            Viele Grüsse
                            Konni

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                            • Konni
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                              • 19.08.2008
                              • 2999

                              #15
                              Amtsblatt der Regierung zu Aachen 1833

                              In der Nacht vom 4. auf den 5. d. M. ist der Barriere-Empfänger Lambert Fischer am Linzenshäuschen, auf der Straße von Aachen nach Eupen, in seinem Barriere-Hause auf eine fürchterliche Weise ermordet, und seiner Gelder und bessern Sachen beraubt worden. Diese Sachen sind folgende: 1. eine silberne englische Uhr mit einem Gehäuse, das Zifferblatt war von weißem Porzellan mit römischen Ziffern, das Schlüsselloch auf der Rückseite war mit einer kleinen silbernen Platte bedeckt, welche zurückgeschoben werden mußte, wenn die Uhr aufgedreht werden sollte. An dieser Uhr hing eine silberne Kette, welche aus vier noch neben einander liegenden einzelnen kleingegliederten Ketten bestand, übrigens ohne Schlüssel und ohne Pettschaft; 2. sechs halbmaaßige Flaschen Liqueur, darunter eine Flasche Curacao, eine Flasche Barbados, eine Flasche Annisette und eine Flasche Rhum; 3. ein gehäckeltes, mit einem stählernem Schlosse versehenes Geldbeutelchen, von leicht grau röthlicher Farbe, woran sich unten ein kleiner Quasten befand; 4. ein mit Perlen gestricktes Geldbeutelchen, ungefähr drei Zoll lang und zwei Zoll breit, von verschiedenen Farben, dasselbe wurde nicht mit einem Schlosse, sondern mit einer weiß gedrehten Schnur zugemacht, unten befindet sich ebenfalls ein Quästchen. Da die Entdeckung des Besitzes dieser Gegenstände auf die Spur der Mörder leiten wird, so fordere ich hierdurch Jeden, der von dem Verbleiben dieser Gegenstände Kunde hat, auf, sofort mir oder seiner nächsten vorgesetzten Polizei-Behörde davon Nachricht zu geben.
                              Die Mörder haben in dem Kampfe mit dem Ermordeten, der allen Umständen nach zu urtheilen, lange gedauert haben, und sehr hartnäckig gewesen seyn muß, folgende Sachen zurückgelassen: 1. ein roth karirtes kattunenes Halstuch, wie die Landleute und insbesondere die Fuhrleute im Winter oder bei schlechtem Wetter um den Kopf oder über den Kittel um den Hals zu tragen pflegen; 2. eine Messerscheide von braunem Leder, welche an einigen Stellen eingeschnitten ist. Dieselbe ist etwa fünf Zoll lang, und hat mehrere Näthe, von denen eine mit weißem Zwirn gemacht und keine Sattler-Arbeit ist.
                              Da es für die Untersuchung höchst wichtig ist, den Eigenthümer dieser Gegenstände kennen zu lernen, so habe ich dieselben zu Jedermanns Ansicht in der Vorhalle des in der Großkölnstraße gelegenen Gerichtsgebäudes öffentlich aushängen lassen, und fordere hiernach alle, welche über den Eigenthümer dieser Sachen irgend einen Aufschluß zu geben im Stande sind, auf, mir sofort davon Anzeige zu machen.

                              Aachen, den 14. December 1833
                              Der Land-Gerichts-Rath und Untersuchungsrichter: v. Fisenne
                              Viele Grüsse
                              Konni

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