Unterlagen von Archiv "leihweise"?????

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Sahanya
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2013
    • 236

    Unterlagen von Archiv "leihweise"?????

    Hallo ihr Forscher,

    heute habe ich Post vom Lastenausgleichsarchiv erhalten und auf der ersten Seite der Kopien prangt der Vermerk:
    "Eigentum des Bundesarchivs - Diese Aufnahme wird nur leihweise zur einmaligen Verwendung für den genehmigten Zweck überlassen...."

    Was bitte heißt das? Soll ich die Kopien zurück schicken, wenn ich alles gelesen hab? Irgendwie klingt das doch seltsam....

    Viele Grüße,

    Sahanya
  • Hibbeln
    Erfahrener Benutzer
    • 12.04.2008
    • 469

    #2
    Hallo,

    das klingt nur auf den ersten Blick seltsam.
    Letztlich bedeutet das nichts anderes, daß Du diese Kopien nutzen und behalten darfst. Du darfst sie beispielsweise aber nicht an einen anderen weitergeben, oder sie so behandeln, als wären sie dein Eigentum, über das Du frei verfügen kannst. Das Eigentums- und Verfügungsrecht liegt weiterhin beim Lastenausgleichsarchiv. Schau dir im Zweifelsfall mal den von dir gestellten Antrag an, was dort als Verwendungszweck angegeben ist.

    Dieter

    Kommentar

    • Joanna

      #3
      Hallo,

      Dieter hat es ja schon gesagt, natürlich kannst Du die Unterlagen für den Zweck benutzen, den Du beim LAA angegeben hast.

      Wichtig ist vielleicht noch, dass diese Unterlagen natürlich nicht veröffentlicht werden dürfen.

      Gruß Joanna

      Kommentar

      • Brunoni
        Erfahrener Benutzer
        • 07.04.2012
        • 2185

        #4
        Hallo,

        auch bei persönlicher Suche in öffentlichen Archiven muß ich
        unterschreiben, daß die Kopien nur für den angegebenen Zweck zu verwenden sind,
        nicht vervielfältigt werden dürfen und bei einer geplanten Veröffentlichung dem Archiv
        ein Exemplar zu überlassen ist. Eigentlich ist es die Regel.
        Die Standesämter sichern sich ebenfalls ab, wenn sie Kopie innerhalb der Sperrfrist
        an entfernte Verwandte herausgeben.
        Außer der Ahnenforschung gibt es ja auch andere notwendige Anliegen,
        wo diese Kopien benötigt werden oder die Einsicht in Einträge notwendig ist, z.B. Klärung offener Vermögensfragen.

        Viele Grüße
        Bruni

        Kommentar

        • Sahanya
          Erfahrener Benutzer
          • 12.09.2013
          • 236

          #5
          Hallo ihr Lieben,

          danke für euere Kommentare.
          Diese Dinge sind mir aber durchaus bewusst. Ich habe ja auch einen ganzen Schrank mit deratigen Unterlagen hier, bei denen diese Regeln gelten.

          Aber der Begriff "Leihe" ist doch gesetzlich normiert und unterliegt halt gewissen Regeln. Seine Verwendung bedeutet zwingend, dass es um eine Sache geht, die kostenlos für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit überlassen wird und dann irgendwann zurückgegeben wird. Das passt doch überhaupt nicht. Die Information als solches ist ja keine Sache, also geht es um das Papier im physischen Sinn. Das wurde mir ja aber gar nicht kostenlos überlassen, weil ich die Kopien bezahle. Außerdem ist eine Rückgabe des Papiers im Grunde völliger Quatsch.

          Andere Archive formulieren die rechtliche Situation ja nun auch richtig. Was also führt ausgerechnet beim Bundesarchiv zu so einer seltsamen Aussage?

          Vielleicht wird meine Frage so etwas deutlicher.

          Viele Grüße,

          Sahanya

          Kommentar

          • Joanna

            #6
            Hallo,

            Deine Frage war schon deutlich und verständlich.

            Aber warum fragst Du nicht das Lastenausgleichsarchiv, warum Sie dieses so schreiben.

            Vielleicht hast Du vorher noch kein entsprechendes Formular ausgefüllt? Aber ist auch egal, wir können doch alle nur spekulieren. Solche Fragen sollten dem Archiv direkt gestellt werden.

            Gruß Joanna

            Kommentar

            Lädt...
            X