Kirchenbücher und Standesamt

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  • Tinamaria
    Benutzer
    • 19.10.2008
    • 29

    Kirchenbücher und Standesamt

    Soweit ich weiß, gibt es die Standesämter erst seit 1874 und erst seit dieser Zeit die Pflicht, alle Geburten, Todesfälle und Heiraten beim Standesamt anzuzeigen. Dazu gehört bis heute auch, dass das Standesamt, in dessen Bezirk jemand gestorben ist, dem Geburtsstandesamt den Tod der Person meldet, damit sein Tod auch dort vermerkt werden kann. Was aber passierte in all den Fällen, in denen die Person vor 1874 geboren war und nach 1874 gestorben war? Dann gab es keinen standesamtlichen Geburtseintrag und somit auch kein Register, bei dem der Tod der Person vermerkt werden konnte. Wie bekommt man in einem solchen Fall heraus, wann und wo jemand gestorben ist?
  • Mats
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2009
    • 3390

    #2
    Hallo Tinamaria,

    Auch in den Kirchenbüchern im Taufeintrag könnte das Sterbedatum ergänzt sein. In dem Fall war die Person meistens auch in der gleichen Kirchengemeinde verstorben.
    Eventuell wurde auch nach 1875 geheiratet, und der Todesfall wurde mit Ort und Datum als Randvermerk im Traueintrag nachgetragen.

    Falls nirgendwo etwas vermerkt wurde, hilft nur suchen und die Puzzleteile zusammensetzen. Anfangen würde ich im letzten Wohnort bzw. Geburtsort des letzten Kindes, falls nichts davon bekannt ist, im Ort der Hochzeit.

    Wenn bei der Geburt eines Kindes z.B. eine Wohnadresse angegeben ist, könnte man in den Melderegistern nach der Meldekarte suchen. Anhand der Meldekarten kann man nachvollziehen, wann die Person sich wohin abgemeldet hat. So findest Du zumindest den letzten Wohnort. Oft ist auch auf der Meldekarte das Sterbedatum vermerkt.

    Um den Zeitraum des Todes abzuschätzen sollte man auf versteckte Hinweise achten:
    • wenn z.B. ein Bruder Trauzeuge war, könnte das bedeuten, der Vater ist bereits verstorben
    • ist bei einem Elternteil evtl. ein "sel." oder "verst." oder "gewesener" vermerkt --> verstorben
    • ist bei den Eltern evtl. ein Wohnort angegeben, dann dort nach dem Sterbefall suchen

    Frage nach dem Verbleib der Standesamtsregister, und ob Du selbst Einsicht nehmen darfst. Vielleicht existiert auch ein Namensindex, den Du selbst durchblättern kannst. Wenn Du Glück hast, sind inzwischen auch die Kirchenbücher aus der Zeit in den zuständigen Archiven angekommen. Im Landeskirchlichen Archiv in Bielefeld habe ich zumindest schon einige ev. KB aus der Zeit nach 1900 eingesehen.


    Viel Erfolg
    Anja
    Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
    der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
    also ist heute der richtige Tag
    um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
    Dalai Lama

    Kommentar

    • Tinamaria
      Benutzer
      • 19.10.2008
      • 29

      #3
      Hallo Anja! Im kirchlichen Taufregister ist nichts vermerkt über den Tod oder die Heirat der Person. Ich werde also puzzeln müssen und versuche es beim Melderegister. Allerdings, ob solche von vor 1900 noch existieren, bezweifle ich. Vielen Dank für deine ausführlichen HInweise!

      Kommentar

      • Mats
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2009
        • 3390

        #4
        Hallo Tinamaria,

        bitte sehr, gern geschehen. Ich hoffe die Tips sind einigermaßen hilfreich.
        Ich hatte die Möglichkeit, die Standesamtsregister selbst zu durchsuchen. Da war das Heiratsregister besonders hilfreich, weil der Tod der Hauptpersonen im Randvermerk festgehalten wurde. Einige Meldeämter haben die Meldekarten auch an die örtlichen Archive abgegeben und in einigen Archiven kann man die Meldekarten selbst einsehen.

        Leider ist sowas nicht einheitlich geregelt. Man muß halt einfach mal anrufen und nachfragen.

        Ich wünsch Dir viel Erfolg.
        Anja
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        Dalai Lama

        Kommentar

        • Hibbeln
          Erfahrener Benutzer
          • 12.04.2008
          • 469

          #5
          Hallo Tinamaria,

          in Deinem ersten Beitrag hast Du auf die Einrichtung der Standesämter hingewiesen. Die wurden 1874 in Preußen und 1876 im Deutschen Reich eingeführt. Allerdings ist nicht gleichzeitig zu diesem Zeitpunkt die Benachrichtigung der einzelnen Standesämter untereinander über die angezeigten Todesfälle eingeführt worden.

          Dein Satz:

          "Dazu gehört bis heute auch, dass das Standesamt, in dessen Bezirk jemand gestorben ist, dem Geburtsstandesamt den Tod der Person meldet, damit sein Tod auch dort vermerkt werden kann."

          trifft so nicht zu!

          Diese Regelung gibt es erst seit 1935.

          Dieter

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          • Tinamaria
            Benutzer
            • 19.10.2008
            • 29

            #6
            Hallo Hibbeln!

            Das wusste ich nicht, dass diese Meldepflicht erst ab 1935 galt. Danke für den Hinweis!

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            • Hibbeln
              Erfahrener Benutzer
              • 12.04.2008
              • 469

              #7
              Hallo Tinamaria,

              nicht jeder hier im Forum weiß alles. Das ist ja der Vorteil dieses Forums, dass man durch Fragen und die anschliessende Diskussion den eigenen Horizont erweitert.
              Bleib bitte weiterhin so wissbegierig.

              Dieter

              Kommentar

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