Wehrdienst vor 1914

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  • anika
    Erfahrener Benutzer
    • 08.09.2008
    • 2631

    Wehrdienst vor 1914

    Hallo
    Im Nachlass meiner Schwiegermutter fand ich den Einlieferungsschein ihres Onkel.
    Er wurde am 22 Juni 1883 geboren und verstarb am 14.09.1914 im Lazarett in Stargard.
    Auf dem Schein steht
    Diensteintritt am 10.10.1913

    Nun meine Frage, war es vor dem ersten Weltkrieg üblich das junge Männer einen Wehrdienst leisteten ähnlich der heutigen Bundeswehr?

    anika
    Ahnenforschung bildet
  • Moselaaner
    Erfahrener Benutzer
    • 06.03.2013
    • 877

    #2
    Hallo Anika,
    der Wehrdienst dauerte 2-3 Jahre. Je nach dem zu welcher Truppe man eingezogen wurde. Die Wehrplicht galt im Frieden ab dem vollendeten 20. Lebensjahr.

    Gruß
    Moselaaner

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    • anika
      Erfahrener Benutzer
      • 08.09.2008
      • 2631

      #3
      Wehrdienst 1914

      Hallo

      Ich habe Heute einiges zu diesem Thema bei Google gefunden.

      Ich fand aber keine Antwort auf die Frage ob sie mit erreichen des 20ten Lebensjahres eingezogen wurden und eine Ausbildung erhielten, oder ob sie nur erfasst wurden.

      anika
      Ahnenforschung bildet

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      • Basil
        Erfahrener Benutzer
        • 16.06.2015
        • 2418

        #4
        Hallo anika,

        Mitte des 17. Jahrhunderts begannen die Staaten stehende Armeen aufzubauen. Stehende Armee bedeutet, dass diese Armee auch in Friedenszeit besteht. Dazu versehen viele junge und auch einige ältere Männer einen Wehrdienst. Unterschieden wird dabei zwischen einem freiwilligen Wehrdienst und dem Dienst aufgrund einer Wehrpflicht. Die Wehrpflicht wurde in Deutschland im Jahre 2011 ausgesetzt, weshalb die Bundeswehr heute eine Freiwilligenarmee ist.

        Im Kaiserreich bestand eine Wehrpflicht, man konnte sich aber auch freiwillig melden. Jeder Wehrdienstleistende erhielt eine militärische Ausbildung. Da es pro Jahrgang mehr Wehrpflichtige gab, als tatsächlich für die Armee benötigt wurden, wurden nicht alle Wehrpflichtigen eingezogen. So mussten 1913 53% der Wehrpflichtigen keinen Wehrdienst leisten.



        Gruß
        Basil
        Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
        Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
        Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
        Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


        Kommentar

        • anika
          Erfahrener Benutzer
          • 08.09.2008
          • 2631

          #5
          Wehrdienst vor 1914

          Hallo Basil

          Ich hatte mich noch nie mit der Militärischen Familienforschung auseinander gesetzt.

          Ich war erstaunt zu lesen das man im Kaiserreich schon mit 17 zum Wehrdienst erfasst wurde aber erst mit 21 Jahren mündig war.
          Zum Kriegsdienst war man mit Beginn des 20ten Lebensjahres verpflichtet aber auch erst mit 21 Jahren volljährig.

          Danke aber für eure Antworten

          anika
          Ahnenforschung bildet

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          • Moselaaner
            Erfahrener Benutzer
            • 06.03.2013
            • 877

            #6
            Zitat von anika Beitrag anzeigen
            Hallo Basil

            Ich hatte mich noch nie mit der Militärischen Familienforschung auseinander gesetzt.

            Ich war erstaunt zu lesen das man im Kaiserreich schon mit 17 zum Wehrdienst erfasst wurde aber erst mit 21 Jahren mündig war.
            Zum Kriegsdienst war man mit Beginn des 20ten Lebensjahres verpflichtet aber auch erst mit 21 Jahren volljährig.

            Danke aber für eure Antworten

            anika
            Hallo anika,
            mit Beginn des 20. Lebensjahr ist man noch 19. Da war er noch nicht wehrdienstpflichtig. Ich schrieb in meinem Beitrag oben: "ab dem vollendeten 20. Lebensjahr". Dieses Lebensjahr ist vollendet wenn man 20 wird.

            Gruß
            Moselaaner

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            • Basil
              Erfahrener Benutzer
              • 16.06.2015
              • 2418

              #7
              Moin,

              ich denke, die Wehrpflicht begann mit dem vollendeten 17. Lebensjahr. Zum Wehrdienst eingezogen wurde man aber erst in dem Jahr der Vollendung des 20. Lebensjahres. Dazu meldete man sich am Anfang des Jahres bei der zuständigen Behörde. Es folgte die Musterung und Einteilung durch die Ersatzbehörden. Die Einstellungen der Rekruten erfolgte dann im Oktober des Jahres. Es konnte also durchaus sein, dass man bereits mit 19 Jahren seinen Wehrdienst antreten musste. Entscheidend war also das Geburtsjahr!

              Für die Zeit vom vollendeten 17. Lebensjahr bis zur Einberufung war die Wehrpflicht gleichbedeutend mit der Landsturmpflicht. Der Landsturm war im Frieden von jeder militärischen Übung und Kontrolle befreit. Im Krieg dagegen hatte der Landsturm die Pflicht, nach erfolgtem Aufruf an der Verteidigung des Landes teilzunehmen.

              Kurz gesagt, Erfassung erst mit 19, aber Pflicht zum Kriegsdienst, im Kriegsfall, bereits ab 17.

              Gruß
              Basil
              Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
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