neglectum curam et Vulnerati malum regimen

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  • iehu
    Erfahrener Benutzer
    • 06.10.2009
    • 619

    [gelöst] neglectum curam et Vulnerati malum regimen

    Quelle bzw. Art des Textes: Rechtsgutachten
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1659
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Universität Tübingen

    Hallo,
    da meine Lateinkenntnisse nicht ausreichen, würde es mich freuen, wenn jemand mir folgendes übersetzen könnte.

    Weilen, allem vermuthen nach, solche vulneratio ex post facto ererst per neglectum curam et vulnerati malum regimen khan lethalis geworden sein.

    Hintergrund: Die Tübinger Juristen beurteilten in ihrem Gutachten einen Totschlag. Der Angeklagte behauptet, dass die von ihm dem Opfer zugefügte Wunde nicht tödlich war, sondern die schlechte Versorgung des Opfers durch die Scherer/Bader. Zu dem Schluss scheinen auch die Juristen gekommen zu sein. (Das oben stehende Zitat ist ohne Korrrektur der Schreibweise wiedergegeben.)

    Schönen Gruß
    Uwe
    Forschungsergebnisse und Hilfsmittel auf www.uwe-heizmann.de
    Quellen zur südwestdeutschen Militärgenealogie auf www.uwe-heizmann.de/militaer.html
    Quellen für die Biografien von Bergleuten in Baden-Württemberg auf www.uwe-heizmann.de/bergleute.html
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28378

    #2

    InfoTexte, die nicht in deutsch sind, gehören in die Lesehilfe für fremdsprachige Texte!

    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • iehu
      Erfahrener Benutzer
      • 06.10.2009
      • 619

      #3
      mein Fehler. Danke fürs Verschieben.
      Forschungsergebnisse und Hilfsmittel auf www.uwe-heizmann.de
      Quellen zur südwestdeutschen Militärgenealogie auf www.uwe-heizmann.de/militaer.html
      Quellen für die Biografien von Bergleuten in Baden-Württemberg auf www.uwe-heizmann.de/bergleute.html

      Kommentar

      • Xylander
        Erfahrener Benutzer
        • 30.10.2009
        • 6450

        #4
        Hallo,
        die Inhaltswiedergabe ist korrekt.
        Weilen, allem vermuthen nach, solche vulneratio ex post facto (solche Verwundung in der Nachbetrachtung) ererst per neglectum curam et vulnerati malum regimen (durch vernachlässtigte Pflege und schlechhte Behandlung des Verwundeten) khan lethalis (tödlich) geworden sein.

        Eigentlich sollte es heißen: per neglectam curam

        Viele Grüße
        Xylander

        Kommentar

        • iehu
          Erfahrener Benutzer
          • 06.10.2009
          • 619

          #5
          Hallo Xylander,
          vielen Dank für die Übersetzung
          Schönen Gruß


          Uwe
          Forschungsergebnisse und Hilfsmittel auf www.uwe-heizmann.de
          Quellen zur südwestdeutschen Militärgenealogie auf www.uwe-heizmann.de/militaer.html
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