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OLG Nürnberg, Beschluss v. 09.10.2018 – 11 W 717/18
Der Forist maxnbg hat einen obergerichtlichen Beschluss erwirkt. Während die frühere Entscheidung des Kammergerichtes Berlin 1 W 508/13 sich hauptsächlich mit der Art der Akteneinsicht befasst (Kopien, ja oder nein) wird hier erstmals der Umfang des Einsichtsrechts für Abkömmlinge als unbeschränkt festgestellt.
Zum Beschluss Zitat:
Geändert von Aras (05.11.2018 um 10:22 Uhr) |
#2
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Schließe ich mich gerne an, danke Max!
Eigentlich unglaublich, dass Du so weit gehen musstest... Gruß Dirk |
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Auch meinen Dank an Max. Super, dass du das gemacht hast und auch vor der Berufung nicht zurückgeschreckt bist.
LG, Antje |
#4
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Manche Standesämter haben einfach eine komplett übertriebene Haltung zum Datenschutz. Mit der Grundverordnung ist das nochmal schlimmer geworden.
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#6
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Toll das es dieses Urteil gibt.
Mir persönlich bringt es leider nix. Mir wurden schon Sammelakten verweigert wo der entsprechende Eintrag dem Archivrecht unterliegt aber leider im Rathaus archiviert wurden |
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