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  #1  
Alt 05.11.2018, 10:20
Aras Aras ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 02.06.2015
Beiträge: 45
Standard OLG Nürnberg, Beschluss v. 09.10.2018 – 11 W 717/18

Der Forist maxnbg hat einen obergerichtlichen Beschluss erwirkt. Während die frühere Entscheidung des Kammergerichtes Berlin 1 W 508/13 sich hauptsächlich mit der Art der Akteneinsicht befasst (Kopien, ja oder nein) wird hier erstmals der Umfang des Einsichtsrechts für Abkömmlinge als unbeschränkt festgestellt.

Zum Beschluss
Zitat:
Leitsatz:
Abkömmlingen der Personen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, steht ein unbeschränktes Einsichtsrecht in die Sammelakten zu diesem Registereintrag zu. (Rn. 8 – 10)


Titel:
Einsichtsrecht in Register
Normenketten:
PStG § 6, § 61, § 62 Abs. 1 u Abs. 2 S. 2, § 76 Abs. 3
BGB § 1758 Abs. 1
Schlagworte:
Einsichtsrecht, Standesamt, Beurkundung, Sammelakten
Vorinstanz:
AG Amberg, Beschluss vom 11.03.2018 – UR III 8/17
Fundstelle:
BeckRS 2018, 24655
Einen herzlichen Dank an Max.

Geändert von Aras (05.11.2018 um 10:22 Uhr)
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  #2  
Alt 05.11.2018, 12:21
Benutzerbild von Hampusch
Hampusch Hampusch ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.09.2014
Ort: Schwerin M-V / Lübben Spreewald
Beiträge: 882
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Schließe ich mich gerne an, danke Max!
Eigentlich unglaublich, dass Du so weit gehen musstest...

Gruß Dirk
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  #3  
Alt 05.11.2018, 17:11
Benutzerbild von AKocur
AKocur AKocur ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.05.2017
Ort: Aachen
Beiträge: 1.371
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Auch meinen Dank an Max. Super, dass du das gemacht hast und auch vor der Berufung nicht zurückgeschreckt bist.

LG,
Antje
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  #4  
Alt 05.11.2018, 17:18
Benutzerbild von GiselaR
GiselaR GiselaR ist offline weiblich
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Registriert seit: 13.09.2006
Ort: Kurpfalz
Beiträge: 2.166
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Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels
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  #5  
Alt 06.11.2018, 21:54
maxnbg maxnbg ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 17.09.2007
Beiträge: 16
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Manche Standesämter haben einfach eine komplett übertriebene Haltung zum Datenschutz. Mit der Grundverordnung ist das nochmal schlimmer geworden.
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  #6  
Alt 06.11.2018, 22:44
IchVersuchsMal IchVersuchsMal ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2016
Ort: Erzgebirge
Beiträge: 642
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Toll das es dieses Urteil gibt.


Mir persönlich bringt es leider nix. Mir wurden schon Sammelakten verweigert wo der entsprechende Eintrag dem Archivrecht unterliegt aber leider im Rathaus archiviert wurden
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