Gerichtsakte des Ober-Appellationsgerichts in Kassel Teil 24

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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 1683

    [gelöst] Gerichtsakte des Ober-Appellationsgerichts in Kassel Teil 24

    Quelle bzw. Art des Textes: juristischer Schriftsatz
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1833-35
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schemmern
    Namen um die es sich handeln sollte: Dilchert


    Hallo liebe Lese-Helfer!
    Hier kommt der nächste Scan.
    Leider habe ich noch keinen "Lesevorschlag". Ich hoffe trotzdem auf Eure Expertise, für die ich mich schon jetzt bedanke.
    Viele Grüße und ein schönes WE
    Christian
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    Zuletzt geändert von Christian40489; 20.02.2021, 15:51.
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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 1683

    #2
    Hier mal der Anfang:

    sondern____ ____
    da Berufung ___ versäumt___
    ohnehin ungegründet zuückzuweisen.
    J[uris] M[agister] [Unterschrift] 5/11/33
    suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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    • Balthasar70
      Erfahrener Benutzer
      • 20.08.2008
      • 2636

      #3
      Hallo,
      Fragezeichen über Fragezeichen, da müssen weitere Leser ran:

      sondern____ ____
      da Berufung ___ versäumt __
      ohnehin ungegründet zuückzuweisen.
      J[uris] M[agister] [Unterschrift] 5/11/33

      Nach __nis der Akten ist des? Erkenntnis? den Appellanten? nun
      23 __ __ u. am 11 Spz.? den Beschwerde___ __ __ über-
      reicht werden, die sonst? zur Ausdähnung? der Beschwerde __ daher ge-
      reicht? u. nicht?, wie es an der __ steht?, versäumt.
      Der An__ des Appellanten beschwert? sich? sodann? darüber, daß
      an den Appellanten, welcher zu den Untersuchungskosten ver___elt werden
      zum _____ _ zugeben__, ohne daß mehr? de__
      __ nach ge___ werden. Diese Beschwerde ist __ __ __
      den __ _ _ ux? der Verred.? v. 22. Debr 1828? für gegenüb.?
      zu stellen, mußte __ mal _ 8 der Verred.? v. 12 Sbr 1821?
      bez den Obergerichte angebracht? wurde, weshalb daher? Rück?
      sicht darauf nicht wird genommen werden können?, zu recht
      nachher das Urnen-Zeugnis nach ge__et worden ist, nun?
      aber den A____ __ zu seiner Nachricht? hätte Kenntnis?
      halber? ge-
      Zuletzt geändert von Balthasar70; 21.02.2021, 00:11.
      Gruß Balthasar70

      Kommentar

      • M_Nagel
        Erfahrener Benutzer
        • 13.10.2020
        • 1674

        #4
        T. 23, letzter Satz:

        Ich kann demnach nicht dazu
        stimmen, die erkannte Strafe auf ein-
        wöchige Gefängnißstrafe herabzusetzen,


        ----

        T.24 (Fortsetzung):

        sondern trage darauf an,
        die Berufung als versäumt und
        ohnehin ungegründet zurückzuweisen.
        JM [Unterschrift] 15/11 33
        Zuletzt geändert von M_Nagel; 21.02.2021, 11:18.
        Schöne Grüße
        Michael

        Kommentar

        • Christian40489
          Erfahrener Benutzer
          • 25.03.2008
          • 1683

          #5
          Ich habe den ersten Teil mal zusammengeführt und versucht Lücken zu schließen:

          sondern trage darauf an,
          die Berufung als versäumt und
          ohnehin ungegründet zurückzuweisen.
          JM [Unterschrift] 15/11 33

          Nach __nis der Akten ist das Erkenntniß dem Appellanten am
          23 Aug[ust] [geklärt?] u[nd] am 11 Sept[ember] die Beschwerdeschrift beym Amte über-
          reicht worden, die Frist zur Ausführung der Beschwerde ist daher ge-
          wahrt und nicht, wie es in der [Acte] steht, versäumt.
          Der Anwalt des Appellanten beschwert sich sodann darüber, daß
          er den Appellanten, welcher zu den Untersuchungskosten verurtheilt worden
          zum _____ ___geben_sey?_, ohne daß außer
          __ nach ge___sen werden. ....
          suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

          Kommentar

          • M_Nagel
            Erfahrener Benutzer
            • 13.10.2020
            • 1674

            #6
            Nach Ausweiß der Akten ist das Erkenntniß dem Appellanten am
            23 Aug erklärt u am 11 Sept die Beschwerdeschrift beym Amte über-
            reicht worden, die Frist zur Ausführung der Beschwerde ist daher ge-
            wahrt und nicht, wie es in der Notabene heißt, versäumt.
            Der Anwalt des Appellanten beschwert sich sodann darüber, daß
            er dem Appellanten, welcher zu den Untersuchungskosten verurtheilt worden,
            zum Official-Anwalte beygegeben seye, ohne daß vorher dessen
            Armuth
            nachgewiesen worden.
            Zuletzt geändert von M_Nagel; 21.02.2021, 14:51.
            Schöne Grüße
            Michael

            Kommentar

            • Christian40489
              Erfahrener Benutzer
              • 25.03.2008
              • 1683

              #7
              und weiter:
              Diese Beschwerde ist m. Er. nach
              den §§ 1 u[nd] __ der Verord[nung] v. 22. Dbr [= December] 1828 für gegründet
              zu halten, müßte aber nach § 8 der Verord[nung] v. 12 Dbr 1821
              bey dem Obergerichte angebracht werden, weshalb ___ Rück-
              sicht darauf nicht wird genommen werden könne?, zu mahl
              nachher das Armen-Zeugniß nach ge__et worden ist, nun?
              aber dem Advocaten ______________
              __________
              Zuletzt geändert von Christian40489; 21.02.2021, 15:14.
              suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

              Kommentar

              • M_Nagel
                Erfahrener Benutzer
                • 13.10.2020
                • 1674

                #8
                Diese Beschwerde ist m. Er. nach
                den §§ ... u. ... der Verord. v. 22. Decbr. 1828 für gegründet
                zu halten, müßte aber nach § 8 der Verord. v. 12. Dbr. 1821
                bey dem Obergerichte angebracht werden, weshalb daher Rück-
                sicht darauf nicht wird genom̅en werden können, zumahl
                nachher das Armen-Zeugnis nachgeliefert worden ist, man
                aber dem Advocaten Fink zu seiner Nachricht hätte Kenntniß
                halber
                ? ge...
                Zuletzt geändert von M_Nagel; 21.02.2021, 16:26.
                Schöne Grüße
                Michael

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                • Christian40489
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.03.2008
                  • 1683

                  #9
                  Hallo M_Nagel,
                  mit Kenntnis des Satzendes (auf der nächsten Seite) lese ich:
                  .... wenn
                  aber dem Advocaten Fink zu seiner Nachricht hätte Kenntniß
                  halber gegeben werden sollen.
                  Gruß Christian
                  suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

                  Kommentar

                  • M_Nagel
                    Erfahrener Benutzer
                    • 13.10.2020
                    • 1674

                    #10
                    Da stimmt etwas nicht mit diesem Satz. Ich vermute, dass da kein "halber" drin steht, sondern zweimal "hätte", eines davon , nämlich, das erste, ist zuviel.

                    ... wenn
                    aber dem Advocaten Fink zu seiner Nachricht hätte Kenntniß
                    hätte ge-
                    (geben werden sollen).



                    Es muss ein Schreibefehler gewesen sein.

                    ... wenn aber dem Advocaten (von dem Armenzeugnis) Kenntnis gegeben wird...
                    ... wenn aber dem Advocaten (von dem Armenzeugnis) Kenntnis gegeben werden soll
                    ... wenn aber dem Advocaten (von dem Armenzeugnis) Kenntnis hätte gegeben werden sollen
                    Zuletzt geändert von M_Nagel; 21.02.2021, 18:38.
                    Schöne Grüße
                    Michael

                    Kommentar

                    • Christian40489
                      Erfahrener Benutzer
                      • 25.03.2008
                      • 1683

                      #11
                      Oh ja,
                      "hätte" es eindeutig richtig und das dreimal!
                      "hätte gegeben werden sollen" ganz eindeutig am Ende von Teil 24 und Anfang Teil 25. Also ein "hätte" zwischen "Nachricht" und "Kenntniß" zu viel.
                      suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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                      • Christian40489
                        Erfahrener Benutzer
                        • 25.03.2008
                        • 1683

                        #12
                        Ich klicke nun auf gelöst.
                        Besten Dank für Eure Hilfe!
                        Gruß Christian
                        suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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