Was würdet ihr tun?

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  • Saraesa
    Erfahrener Benutzer
    • 26.11.2019
    • 1010

    Was würdet ihr tun?

    Guten Abend,
    stellen wir uns folgende theoretische Situation vor:
    Quasi auf dem Sterbebett verrät der Vater seinen Kindern, dass es wahrscheinlich noch einen weiteren Bruder geben könnte – allerdings einen unehelichen. Besonders problematisch: Sowohl der Vater als auch die Mutter des Kindes waren zum Zeugungszeitpunkt jeweils mit einer anderen Person verheiratet. Der mögliche Bruder weiß also nichts von seinem eigentlichen leiblichen Vater.
    Sicher ist das natürlich nicht; ein offizieller Beweis wie ein DNA-Test fehlt. Ganz neu ist die Offenbarung für die Geschwister nicht, denn der mögliche Bruder hatte schon immer eine frappierende Ähnlichkeit mit dem Vater. Sie entschließen sich dazu, das Geheimnis weiterhin zu hüten und das seit mehr als 30 Jahren.

    Das Dilemma:
    Einfach so auf den Halbbruder und seine Familie zuzumarschieren und ihm diese Vermutung entgegenzuplärren, verbietet sich meiner Meinung aus Anstandsgründen. Ich will mir auch nicht vorstellen, was es in der Gefühlswelt des Mannes auslösen wird, wenn er erfährt, dass sein Vater nicht sein wirklicher Vater ist - vom Rest der Familie ganz zu schweigen. Andererseits empfinde ich es so, dass er auch ein Anrecht auf die Wahrheit hat, auch wenn sie schmerzhaft wird.
    Sollte man mit dem möglichen Bruder einmal das Gespräch suchen oder alles dabei belassen? Noch mehr Zeit verstreichen lassen, vielleicht einen anonymen Hinweis geben?
    Wie würdet ihr in dieser schwierigen Situation vorgehen? Ich würde mich freuen, eure Gedankengänge und Antworten zu lesen. Vielen Dank!
  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5525

    #2
    Hallo Saraesa,

    um es ganz kurz zu machen: der Mann hat ein Anrecht darauf, die Wahrheit zu erfahren. Da gibt es für mich gar nichts zu diskutieren.

    Viele Grüße
    consanguineus
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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    • Gudrid
      Erfahrener Benutzer
      • 22.04.2020
      • 1251

      #3
      Der Meinung bin ich auch.
      Ein stilles Gespräch unter vier Augen, der Mensch ist doch längst erwachsen, er hat ein Recht darauf.
      Liebe Grüße
      Gudrid
      Lieber barfuß als ohne Buch

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      • Genialoge
        Erfahrener Benutzer
        • 29.10.2020
        • 214

        #4
        Aus dem Post ergibt sich für mich nicht schlüssig, ob inzwischen alle "Eltern" verstorben sind, und das halte ich für wesentlich.
        Wenn beide "Eltern" des Halbbruders bereits verstorben sind, kann man ihn m.E. sicherlich ansprechen.
        Sollte aber die Mutter des Halbbruders noch leben, würde ich defintiv erst ein 4-Augen-Gepräch mit der Mutter suchen und jedes weitere Gespräch abhängig von ihrer Reaktion führen (oder auch nicht). Immerhin ergibt sich aus dem Umstand ja auch, dass die Mutter ihren Ehemann - wenn auch vor vielen Jahren - "betrogen" und ihm ein Kind "untergejubelt" hat. Es ist ja auch denkbar, dass der vermeintliche Vater das Geheimnis auch kennt/kannte und dieses Geheimnis bewusst für sich behalten hat. Wenn dieser noch lebt, sollte man ihn m.E. auch vorher erst ansprechen.
        Und letztlich: Bitte auch bedenken, dass diese Info - wenn sie wahr ist - u.U. auch erbrechtliche Folgen haben könnte!
        Mich interessieren derzeit primär Nachweise (Links) zu den von Papenheim zwischen 1330 und 1450, insbesondere zu Catharina von Papenheim oo Johann III von Schultete

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        • Pat10
          Erfahrener Benutzer
          • 07.08.2015
          • 1969

          #5
          Hallo,


          ich finde des ist ein schwieriges und sensibles Thema. Schon der Umstand, das der verstorbende Vater sich nicht über die Vaterschaft sicher war, macht es schwierig.
          Auch ich würde, falls sie noch lebt, mit der Mutter des vermeindlichem Halbbruders das Gespräch suchen. Sollte sie und ihr Mann auch verstorben sein, erst dann würde ich mich an den vermeindlichen Halbbrucher wenden.



          VG
          Pat

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          • Garfield
            Erfahrener Benutzer
            • 18.12.2006
            • 2140

            #6
            Hallo

            Ich bin auch der Meinung, dass der Halbbruder es wissen sollte. Wenn man solche Fälle in den Medien verfolgt, dann waren die meisten froh zu wissen, dass das vermeintliche leibliche Elternteil doch nicht leiblich war, weil sie es doch ziemlich oft irgendwie erahnt haben.

            Zum Vorgehen: ich würde auf jeden Fall einen persönlichen Brief schreiben, mit dem Vordergrund Ahnenforschung, sich selbst vorstellen, allenfalls einen Stammbaum oder Fotos beilegen und so viele Infos wie möglich (damit es plausibel nachvollziehbar ist und nicht nach wilden Anschuldigungen klingt). Also auf keinen Fall anonym.
            Ich persönlich fände es auch wichtig zu betonen, dass man nicht das Familienverhältnis erschüttern wird, der Vater bei dem der Halbbruder aufgewachsen ist, war für ihn ja bestimmt wie sein richtiger Vater. Und das darf er m.M.n. auch bleiben.

            Ich kann mich allerdings nicht entscheiden, ob es besser wäre, der Mutter zu schreiben oder direkt dem Halbbruder. Wenn der Mutter, besteht natürlich die Gefahr, dass sie enorm unter Druck gesetzt wird (sie wird ja bisher bestimmt immer mit der Angst gelebt haben, dass es einmal jemand rausfindet) und zudem, dass sie es dem Halbbruder dann doch nicht sagt. Anders rum könnte es sein, dass der Halbbruder seiner Mutter dann schwere Vorwürfe macht.
            Schwierig...

            Ich habe hier übrigens einen ähnlichen Fall, für den ich immer noch keine Lösung habe. Für mich "leider", hat das uneheliche Kind in diesem Fall wenig Interesse, die Familie des leiblichen Vaters zu kontaktieren, und so warte ich halt weiter ab.
            Viele Grüsse von Garfield

            Suche nach:
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            • Saraesa
              Erfahrener Benutzer
              • 26.11.2019
              • 1010

              #7
              Vielen Dank für alle, die sich bisher Zeit genommen haben! Ihr habt mir sehr viel weitergeholfen. Dir, Garfield, wünsche ich auch viel Erfolg in deinem Fall.
              Ihr bestätigt meine Ansicht, dass es am besten wäre, mit dem Halbbruder Kontakt aufzuklären – nur das Wie wird wohl schwierig werden. Denn zu allem Überfluss sind die Geschwister entschieden dagegen.
              Die Eltern des Betroffenen sind bereits verstorben. Bzgl. Erbrecht blicke ich im Moment nicht so wirklich durch, aber in diesem Fall greift wohl Folgendes:
              • die vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kinder nur dann aus der Erfolge völlig ausgeschlossen bleiben,

              • wenn der Erblasser vor dem auf den Erlass des Urteils des EGMR folgenden Tag, also dem 29.5.2009 verstorben ist, Art 5 ZwErbGleichG.
                Diese Stichtagsregelung wurde allerdings als diskriminierend eingestuft, ist aber im Moment wohl gültig. (?)

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              • scheuck
                Erfahrener Benutzer
                • 23.10.2011
                • 4383

                #8
                Geheimnis

                Zitat von Saraesa Beitrag anzeigen
                Die Eltern des Betroffenen sind bereits verstorben.
                Hallo,

                nur nochmal nachgefragt
                der "leibliche/biologische" Vater ist verstorben, das ist klar. - Mit "Eltern" meinst Du den Vater, der eventuell keiner ist?

                Wenn das so ist, wird's für mich persönlich noch komplizierter ...

                Okay, wenn jemand auf dem Sterbebett erwähnt, dass er ein weiteres, uneheliches Kind haben könnte, wird an der Sache was dran sein, das denkt sich ja kein Mann "einfach" mal so aus.

                Wenn man mich jetzt in dieser Sache ansprechen würde, würde ich auf einen "Beweis" Wert legen. - Wäre einfach, wenn der vermeintliche "Nicht-Vater" noch lebt, da könnte man einen Vaterschaftstest machen. Lebt er nicht mehr, gibt's keinen Beweis.

                Ganz klar, jeder Mensch hat ein Recht darauf zu wissen, wer seine biologischen Eltern sind. Aber, kann man eine solche "Neuigkeit" wirklich auf derartig "wackelige Beine" stellen?

                Die Geschwister sind gegen "klärende" Worte, sie werden ihre Gründe haben, die nicht zwingend erbrechtlicher Natur sein müssen.
                Entschuldige die Frage, Saraesa, wie nah bist Du an der Sache dran?
                Herzliche Grüße
                Scheuck

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                • Araminta
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.11.2016
                  • 599

                  #9
                  Ich möchte wirklich nicht in deiner Haut stecken!
                  Einerseits hat man natürlich ein Recht darauf zu wissen, wer sein leiblicher Vater ist aber wenn man bedenkt, dass man damit zwei Familien zerstören könnte.....wirklich keine leichte Entscheidung!
                  Zumal es ja nur "wahrscheinlich" und nicht sicher ist.

                  Ich hoffe natürlich, dass Geld und Erbrecht da keine große Rolle spielt!

                  Wie du es beschreibst, sind beide Familien seit 30 Jahren verbandelt. Also entweder gut befreundet oder sogar verwandt/verschwägert.

                  Ich möchte dir da auch keinen Rat geben, denn ich wüsste spontan selbst nicht wie ich darauf reagieren würde.
                  Aber mich bewegt deine Geschichte schon sehr!

                  Kommentar

                  • Gudrid
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.04.2020
                    • 1251

                    #10
                    Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    Wenn man mich jetzt in dieser Sache ansprechen würde, würde ich auf einen "Beweis" Wert legen. - Wäre einfach, wenn der vermeintliche "Nicht-Vater" noch lebt, da könnte man einen Vaterschaftstest machen. Lebt er nicht mehr, gibt's keinen Beweis.
                    Da gibt es auch noch den Gentest zwischen den ehelichen Kindern und dem vermeintlich außerehelichem Sohn, der Klarheit bringen könnte.

                    Für mich hat jeder Mensch das Recht, seine wahren Wurzeln zu kennen.

                    Schlimm finde ich, dass die Verantwortlichen nicht den Mut gefunden haben, den Sohn aufzuklären. Aber alle wissen Bescheid (seine Halbgeschwister?), nur der Betroffenen nicht?
                    Liebe Grüße
                    Gudrid
                    Lieber barfuß als ohne Buch

                    Kommentar

                    • scheuck
                      Erfahrener Benutzer
                      • 23.10.2011
                      • 4383

                      #11
                      Hallo, Gudrid!

                      Recht hast Du, das habe ich nicht bedacht - Die vermeintlichen Halbgeschwister sind dagegen, die eventuelle Wahrheit ans Tageslicht zu bringen; demnach werden sie sich wahrscheinlich auch "freiwillig" keinem Gen-Test unterziehen ...

                      Selbstverständlich, jeder hat das Recht auf seine Wurzeln, da stimme ich absolut zu. Ich frage mich aber inzwischen, ob man auch das "Recht" hat, jemandem dieses Recht "anzudienen" bzw. es ihm "aufzudrängen"?

                      Bislang geht es um mehr oder weniger "berechtigte" Vermutungen, und es wäre ganz sicher an den biologischen Eltern gewesen, den Mut zur Wahrheit aufzubringen. Dass sie den nicht hatten, empfinde auch ich als schlimm!

                      Mir schwirrt inzwischen die Frage danach im Kopf rum, ob man dem vermeintlichen Sohn wirklich einen "Gefallen" tut? - Seine verstorbene Mutter wird er in erster Linie in einem ganz anderen "Licht" sehen/sehen müssen. Auch dem verstorbenen biologischen Vater wird er nicht "dankbar" sein ...

                      "Lohnt" sich das wirklich, vor allem dann, wenn man in dem Drama vielleicht keine "tragende" Rolle spielt ????????????????????????????
                      Zuletzt ge?ndert von scheuck; 13.11.2020, 22:47.
                      Herzliche Grüße
                      Scheuck

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                      • Gudrid
                        Erfahrener Benutzer
                        • 22.04.2020
                        • 1251

                        #12
                        Der vermeintliche Sohn/Bruder dürfte wohl inzwischen ein gestandenes Mannsbild sein, wie man bei uns sagt. Er wird die Wahrheit wohl verkraften können.
                        Aber es geschieht eh, wie es geschieht.

                        Mit tragender Rolle meinst du wohl den Verwandtschaftsgrad?
                        Liebe Grüße
                        Gudrid
                        Lieber barfuß als ohne Buch

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                        • scheuck
                          Erfahrener Benutzer
                          • 23.10.2011
                          • 4383

                          #13
                          Ja, Saraesa gehört ja offenbar nicht zu den Halbgeschwistern.

                          Auch gestandenen Mannsbildern kann man sehr weh tun, wenn man sie mit "Wahrheiten" konfrontiert, die ihr Weltbild schwer ins Rutschen bringen bzw. auf den Kopf stellen .... - "Muss" man jemandem wissentlich weh tun, um einer bislang nicht gesicherten "Wahrheit" die Ehre zu geben?
                          Herzliche Grüße
                          Scheuck

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                          • Gudrid
                            Erfahrener Benutzer
                            • 22.04.2020
                            • 1251

                            #14
                            Ich weiß nicht?

                            Ich würde es wissen wollen, auf jeden Fall.
                            Liebe Grüße
                            Gudrid
                            Lieber barfuß als ohne Buch

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                            • Saraesa
                              Erfahrener Benutzer
                              • 26.11.2019
                              • 1010

                              #15
                              Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
                              nur nochmal nachgefragt
                              der "leibliche/biologische" Vater ist verstorben, das ist klar. - Mit "Eltern" meinst Du den Vater, der eventuell keiner ist?
                              Genau das meinte ich damit.
                              Zitat von Araminta Beitrag anzeigen
                              Ich möchte dir da auch keinen Rat geben, denn ich wüsste spontan selbst nicht wie ich darauf reagieren würde.
                              Aber mich bewegt deine Geschichte schon sehr!
                              Danke für deine Worte, ich weiß sie zu schätzen.
                              Zitat von Gudrid Beitrag anzeigen
                              Da gibt es auch noch den Gentest zwischen den ehelichen Kindern und dem vermeintlich außerehelichem Sohn, der Klarheit bringen könnte.
                              Für mich hat jeder Mensch das Recht, seine wahren Wurzeln zu kennen.
                              Schlimm finde ich, dass die Verantwortlichen nicht den Mut gefunden haben, den Sohn aufzuklären. Aber alle wissen Bescheid (seine Halbgeschwister?), nur der Betroffenen nicht?
                              Bemerkenswert finde ich auch, dass ja nicht nur die Geschwister, sondern auch einige ihrer Kinder oder Ehepartner Bescheid wissen.
                              Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
                              Die vermeintlichen Halbgeschwister sind dagegen, die eventuelle Wahrheit ans Tageslicht zu bringen; demnach werden sie sich wahrscheinlich auch "freiwillig" keinem Gen-Test unterziehen ...
                              Sagen wir mal so, dass wohl auch meine DNA für den Beweis einer Verbindung ausreichen würde.
                              Mir schwirrt inzwischen die Frage danach im Kopf rum, ob man dem vermeintlichen Sohn wirklich einen "Gefallen" tut? - Seine verstorbene Mutter wird er in erster Linie in einem ganz anderen "Licht" sehen/sehen müssen. Auch dem verstorbenen biologischen Vater wird er nicht "dankbar" sein ...
                              Das ist auch meine Angst. Mit der Tür ins Haus zu fallen oder jemanden verletzen, ist keinesfalls die Intention. Ich weiß auch nicht, ob ich ein persönliches Gespräch so leicht übers Herz bringen kann.
                              Die Frage ist nur, ob die Wahrheit nicht irgendwann auch so über kurz oder lang ans Licht kommen würde. Das fängt bei Blutgruppenvererbung an und hört bei online DNA-Tests auf.

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