Bemerkung auf Latein im katholischen Heiratseintrag

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  • Klootschießer
    Erfahrener Benutzer
    • 12.12.2011
    • 341

    [gelöst] Bemerkung auf Latein im katholischen Heiratseintrag

    Quelle bzw. Art des Textes: Hochzeitsmatrikel
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1900
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Nordenham, Wesermarsch
    Namen um die es sich handeln sollte: --


    Hallo,


    es geht um einen lateinischen Text oben links bei der ersten Hochzeit auf der Matricula-Seite:





    Besagte Trientje Hinrichs findet sich als Person lutherischer Konfession bereits ein Jahr vorher in selbem Ort, allerdings mit anderem Ehemann, der nicht im Ort stirbt.

    Kann der lateinische Vermerk Aufklärung geben?


    Über eure Hilfe würde ich mich freuen. Ist für die Erstellung eines OFB, ich würde ungern eine vermutlich identische Person doppelt eintragen.



    Viele Grüße
    Ahnenliste:
    http://www.familia-riustri.de
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15113

    #2
    Hallo, ein Wort kann ich nicht lesen (blau markiert)

    Dispensatum est
    super proclamationibus,
    impedimento mi_____
    religionis necnon criminis
    ex adulterio una cum
    promisso et attentato matrimonio

    Übersetzungsversuch:
    Wurde dispensiert [befreit vom Ehehinderns]
    während der Proklamation,
    .....
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 24.11.2019, 23:08.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Klootschießer
      Erfahrener Benutzer
      • 12.12.2011
      • 341

      #3
      Dispensatum est
      super proclamationibus,
      impedimento mixtae
      religionis necnon criminis
      ex adulterio una cum
      promisso et attentato matrimonio


      Nur leider kann ich es nicht übersetzen. Das eine Ehehindernis ist die abweichende Religion der Frau, aber was bedeutet der untere Teil, speziell "necnon criminis
      ex adulterio una cum
      promisso et attentato matrimonio"?


      Klingt nach einem Verbrechen?
      Ahnenliste:
      http://www.familia-riustri.de

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15113

        #4
        Es geht wohl um ein Ehebruch, sowie ein Eheversprechen während die vorherige Ehe noch existierte?


        necnon = https://en.wiktionary.org/wiki/necnon
        criminis ex adulterio = Ehebruch
        una cum = "zusammen mit"

        Aber es wurde ja Dispens erteilt, das heißt, das Paar wird hier wohl frei gesprochen von dem möglichen Vorwurf, dass es Ehebruch begangen hätte.




        Am besten Du gehst zu einem katholischen Pfarrer, der wird es Dir genauer erklären können.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Michael1960
          Erfahrener Benutzer
          • 16.01.2012
          • 293

          #5
          Hier mein Versuch einer Übersetzung:

          "Dispens erteilt während des Aufgebotes bezüglich des Hindernisses der verschiedenen Religionen sowie des Verbrechens des Ehebruchs verbunden mit einer versuchten Ehe"

          Liest sich so, als ob einer der beiden Brautleute schon einmal verheiratet und die Braut bereits schwanger war.

          Viele Grüße
          Michael
          FN Westpreußen: Palucki, Palutzki, Niklewski, Ronowski, Banaszewski
          FN Ostpreußen: Podszuweit, Plucas, Riechert, Lippke, Kintat, Buttkus, Bergmann, Bartmons
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          FN Schlesien: Marx, Schnabel, Völkel, Brosig

          Kommentar

          • Klootschießer
            Erfahrener Benutzer
            • 12.12.2011
            • 341

            #6
            Vielen lieben Dank Euch allen. So macht das Ganze Sinn.
            Ahnenliste:
            http://www.familia-riustri.de

            Kommentar

            • ChrisvD
              Erfahrener Benutzer
              • 28.06.2017
              • 1100

              #7
              Es macht für mich keinen Sinn. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass um 1900 auf Grund des kanonischen Rechts eine Person aus einer durch Ehebruch aufgelösten Ehe wieder heiraten darf. Das steht auch nicht auf Lateinisch:

              Dispensatum est
              super proclamationibus,
              impedimento mixtae
              religionis necnon [impedimento] criminis
              ex adulterio una cum
              promisso et attentato matrimonio

              Es handelt sich um eine Liste von Fakten, für die eine Dispensation gegeben ist, und die immer ernster wird:
              1. Ankündigungen (die Termine fehlen daher)
              2. Behinderung durch gemischte Religion
              3. Behinderung durch ein Eheversprechen, das durch Ehebruch gebrochen wurde.
              adulterium = Ehebruch, Untreue
              promitto = versprechen, zusagen
              attento = attempto = versuchen, erproben, in Versuchung führen, verleiten

              Wenn Trintje Hinrichs dieselbe ist wie die ein Jahr zuvor im Dorf erwähnte, könnte dies der Fall sein:
              1. ist ihr Mann gestorben
              2. oder war sie nicht verheiratet, aber hätte offiziell die Absicht gehabt, ihn zu heiraten.
              Im ersten Fall war sie zum Zeitpunkt der Heirat als Witwe aufgeführt, im zweiten Fall hatte sie ein Eheversprechen gebrochen.

              Ich würde kritisch auf Trintjes erste Eheanmeldung mit dem unbekannten Mann eingehen, und was steht auf der Heiratsurkunde von Trintje Hinrichs und Heinrich Schulte aus dem Standesamt?
              Zuletzt geändert von ChrisvD; 25.11.2019, 15:09.
              Gruß Chris

              Kommentar

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