Liebe Mitforscher
Ich glaube, dieser Beitrag ist für viele interessant, deshalb schreibe ich ihn hier und nicht als Antwort in den Unterforen.
Beim stöbern sind mir Beiträge aufgefallen zum Thema Grabstellen Fotos, es tauchte die Frage auf, ob es erlaubt ist, fremde Gräber zu fotografieren.
Amtsgericht Mettmann 2015:
Geklagt hatte die Tochter eines verstorbenen Ehepaares, dessen gemeinsamer Grabstein von einem Verein für Ahnenforschung fotografiert und in eine im Internet öffentlich einsehbare Grabsteindatenbank übernommen wurde.
Das Gericht lehnte die Klage ab:
Es besteht zwar ein Recht am eigenen Bild – das betrifft aber nur Bilder der eigenen Person.
Ein Recht am Bild der eigenen Sache – hier des Grabsteins – besteht nicht.
Außerdem sind der Friedhof und das Grab öffentlich zugänglich.
Mit der bloßen Dokumentation des Grabsteins und der Daten wird keine Wertung getroffen.
Fazit:
Das Gericht stellt also fest, dass man Grabsteine fotografieren darf, und man darf die Bilder und die Daten vom Grabstein auch im Internet veröffentlichen.
Das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 16.6.2015-25 C – 384/15 wurde veröffentlicht unter http://www.datenschutz.eu/urteile/Veroeffentlichung-von-Grabstein-Fotos-auf-Webseite-erlaubt-Amtsgericht-Mettmann-20150616/
Viele von uns sind wegen Fotowünschen auf Friedhöfen unterwegs, aber ich weiß nicht, ob jeder die Datenbank von https://de.geneanet.org/friedhof/ kennt?
Da kann man seine Fotos hochladen. Wenn keine Zeit ist, die Bilder zu "beschriften", also auf der Seite einzufügen was auf dem Stein steht, machen das ehrenamtliche Helfer.
Ich bin darauf gekommen, als ich Grabsteine von meinen Ahnen gesucht habe und bin dann da auch aktiv geworden. Es ist einfach, weil nicht wie in anderen Projekten wirklich jedes Grab erfasst werden muss.
Jeder kann also je nach Zeit sehr unkompliziert helfen.
Für mich ist das eine gute Abwechslung wenn es mit den Ahnen mal wieder stockt.
Ich glaube, dieser Beitrag ist für viele interessant, deshalb schreibe ich ihn hier und nicht als Antwort in den Unterforen.
Beim stöbern sind mir Beiträge aufgefallen zum Thema Grabstellen Fotos, es tauchte die Frage auf, ob es erlaubt ist, fremde Gräber zu fotografieren.
Amtsgericht Mettmann 2015:
Geklagt hatte die Tochter eines verstorbenen Ehepaares, dessen gemeinsamer Grabstein von einem Verein für Ahnenforschung fotografiert und in eine im Internet öffentlich einsehbare Grabsteindatenbank übernommen wurde.
Das Gericht lehnte die Klage ab:
Es besteht zwar ein Recht am eigenen Bild – das betrifft aber nur Bilder der eigenen Person.
Ein Recht am Bild der eigenen Sache – hier des Grabsteins – besteht nicht.
Außerdem sind der Friedhof und das Grab öffentlich zugänglich.
Mit der bloßen Dokumentation des Grabsteins und der Daten wird keine Wertung getroffen.
Fazit:
Das Gericht stellt also fest, dass man Grabsteine fotografieren darf, und man darf die Bilder und die Daten vom Grabstein auch im Internet veröffentlichen.
Das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 16.6.2015-25 C – 384/15 wurde veröffentlicht unter http://www.datenschutz.eu/urteile/Veroeffentlichung-von-Grabstein-Fotos-auf-Webseite-erlaubt-Amtsgericht-Mettmann-20150616/
Viele von uns sind wegen Fotowünschen auf Friedhöfen unterwegs, aber ich weiß nicht, ob jeder die Datenbank von https://de.geneanet.org/friedhof/ kennt?
Da kann man seine Fotos hochladen. Wenn keine Zeit ist, die Bilder zu "beschriften", also auf der Seite einzufügen was auf dem Stein steht, machen das ehrenamtliche Helfer.
Ich bin darauf gekommen, als ich Grabsteine von meinen Ahnen gesucht habe und bin dann da auch aktiv geworden. Es ist einfach, weil nicht wie in anderen Projekten wirklich jedes Grab erfasst werden muss.
Jeder kann also je nach Zeit sehr unkompliziert helfen.
Für mich ist das eine gute Abwechslung wenn es mit den Ahnen mal wieder stockt.
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