Amtsblatt Kanton Obwalden - Schellenwerk?

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  • Remi
    Benutzer
    • 13.08.2006
    • 95

    Amtsblatt Kanton Obwalden - Schellenwerk?

    Im Amtsblatt Kanton Obwalden, Schweiz von 1855 wird beschrieben, dass ein:

    Joseph Eugen Hurschler, Todtengräber von Engelberg, wegen Unzucht und wiederholtem Versuch zu Abtreibung der Leibesfrucht seiner Mitschuldigen - durch verschiedene Abortivmittel-: Ausstellung an Pranger und Züchtigung durch den Scharfrichter; ein halbes Jahr Schellenwerk; Ehrlosigkeit auf Lebenlang; Eingrenzung auf 6 Jahre nach erstandener Schellenwekstrafe in seine Heimathgemeinde.

    Folgende Frage stellen sich mir nun:
    - Was ist Schellenwerk?
    - Was bedeutet Ehrlosigkeit
    - Was bedeutet Eingrenzung auf 6 Jahre

    Freundlicher Forschergruss
    Remi
  • rpeikert
    Erfahrener Benutzer
    • 03.09.2016
    • 2662

    #2
    Schellenwerk ist im Historischen Lexikon der Schweiz beschrieben. Kannte ich auch nicht.

    Gruss, Ronny

    Kommentar

    • Verano
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2016
      • 7819

      #3
      Hallo Remi,

      Ehrlosigkeit war früher nicht nur ein sittliches Vergehen. Wer ehrlos war, hatte auch andere Rechte verwirkt, z.B. durfte er keinen Eid leisten. Mit Arbeit und Ehe war es auch schwierig.
      Viele Grüße August

      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

      Kommentar

      • Kaktus
        Erfahrener Benutzer
        • 02.09.2017
        • 247

        #4
        Hallo Remi,
        in Zedler
        Großes vollständiges Universal-Lexicon

        aller Wissenschaften und Künste
        1731 - 1754
        habe ich gefunden:


        https://www.zedler-lexikon.de/index....upplement=0%27)


        siehe unter >Unehre.


        Gruß Kaktus
        https://familienforschung-sydow.jimd...lienforschung/

        Kommentar

        • Svenja
          Erfahrener Benutzer
          • 07.01.2007
          • 4333

          #5
          Hallo Remi

          Eingrenzung auf x Jahre in seine Heimatgemeinde habe ich im Kanton Zug auch schon oft gelesen. Ich würde es so deuten, dass er seinen Wohnort, den Heimatort, 6 Jahre lang nicht verlassen durfte.

          Gruss
          Svenja
          Meine Website über meine Vorfahren inkl. Linkliste:
          https://iten-genealogie.jimdofree.com/

          Interessengemeinschaft Oberbayern http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=38

          Interessengemeinschat Unterfranken http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=37

          Interessengemeinschaft Sudetendeutsche http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=73

          Kommentar

          • Verano
            Erfahrener Benutzer
            • 22.06.2016
            • 7819

            #6
            Zitat von Remi Beitrag anzeigen

            - Was bedeutet Eingrenzung auf 6 Jahre

            Da sehe ich die Strafe auf sechs Jahre beschränkt.
            Viele Grüße August

            Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

            Kommentar

            • Svenja
              Erfahrener Benutzer
              • 07.01.2007
              • 4333

              #7
              Hallo Verano

              Da steht doch klar, dass die Eingrenzung in der Heimatgemeinde erst nach erstandener Schellenwerkstrafe erfolgen sollte.

              Gruss
              Svenja
              Meine Website über meine Vorfahren inkl. Linkliste:
              https://iten-genealogie.jimdofree.com/

              Interessengemeinschaft Oberbayern http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=38

              Interessengemeinschat Unterfranken http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=37

              Interessengemeinschaft Sudetendeutsche http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=73

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              • Verano
                Erfahrener Benutzer
                • 22.06.2016
                • 7819

                #8
                Hallo Svenja

                Entschuldigung, meine Antwort war etwas zu kurz ausgefallen.
                Du wirst schon Recht haben, wenn es im Kanton Zug öfter zu lesen war.
                Viele Grüße August

                Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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