Sterbe-Urkunde frei; dazugehörige Geb.-Urkunde nicht?

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  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4383

    Sterbe-Urkunde frei; dazugehörige Geb.-Urkunde nicht?

    Hallo, Ihr Lieben!

    Im Zusammenhang mit einer "freien" Sterbe-Urkunde hatten wir unlängst das Thema, ob in einem solchen Fall dann auch die dazugehörige Geb.-Urkunde "aus der Sperrfrist" fällt oder nicht.

    Einige von Euch waren der Ansicht, das sei so. - Ich habe im Stadtarchiv Wesel angefragt und von dort erfahren, "Sie können die Sterbeurkunde hier ausdrucken. Die Sperrfrist bei Geburtsurkunden bleibt trotzdem bestehen weil Geburtenbücher 110 Jahre im Standesamt gelagert werden."

    Es ist hier im Forum ja schon mehrfach davon die Rede gewesen, dass Mitarbeiter in Archiven manchmal "nicht so ganz auf dem Laufenden sind", wenn es um Richtlinien geht.

    Okay, ich freue mich natürlich über die Sterbe-Urkunde, würde mich aber noch mehr über die Geb.-Urkunde freuen, denn ich bin hinter den Eltern "her", und die werde ich in der Sterbe-Urkunde (1960-er Jahre) ganz sicher nicht finden.

    Kann mir bitte jemand "beweisen", dass eine Geb.-Urkunde auch frei ist, wenn die Sterbe-Urkunde nicht mehr dem Datenschutz unterliegt? - Welchen "Vergleich" aus Euren Erfahrungen kann ich nennen?

    DANK schon mal vorab!
    Herzliche Grüße
    Scheuck
  • Opa98
    Erfahrener Benutzer
    • 26.04.2017
    • 1120

    #2
    Eine Geburtsurkunde ist m.E. nach frei, wenn du nachweisen kannst, wenn alle Beteiligten (Kind und Eltern) 30 Jahre tot sind.

    LG

    Alex
    ~Die Familie ist das Vaterland des Herzens~
    Guiseppe Mazzini

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    • OliverS
      Erfahrener Benutzer
      • 27.07.2014
      • 2938

      #3
      Hallo, das hat eigentlich kein Bezug zueinander. Frei nur nach den 110 Jahren, oder dann, wenn die Person 30 Jahre nachweislich verstorben ist, was dazu führen kann, das es vor den 110 Jahren ist..
      Gruß
      Zuletzt geändert von OliverS; 17.01.2019, 13:53.
      Dauersuchen:

      1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
      2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
      3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

      Kommentar

      • Opa98
        Erfahrener Benutzer
        • 26.04.2017
        • 1120

        #4
        Sh. § 62 (3) PStG
        ~Die Familie ist das Vaterland des Herzens~
        Guiseppe Mazzini

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        • scheuck
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2011
          • 4383

          #5
          Geb.-Urkunde

          Zitat von Opa98 Beitrag anzeigen
          Eine Geburtsurkunde ist m.E. nach frei, wenn du nachweisen kannst, wenn alle Beteiligten (Kind und Eltern) 30 Jahre tot sind.

          LG
          Alex
          Sei bedankt, Alex! - Tja, das kann ich nicht
          Herzliche Grüße
          Scheuck

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          • Opa98
            Erfahrener Benutzer
            • 26.04.2017
            • 1120

            #6
            Bist du in gerader Linie verwandt?

            LG

            Alex
            ~Die Familie ist das Vaterland des Herzens~
            Guiseppe Mazzini

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            • Kasstor
              Erfahrener Benutzer
              • 09.11.2009
              • 13440

              #7
              Hallo,


              die Folgerungen aus § 61 1 sowie 62 PStG ( da insbesondere Abs 3 https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__62.html ) führen dazu, dass bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses die Benutzung( der Begriff kommt in den Absätzen 1 und 2 nicht vor ) zulässig ist.




              zu spät

              Frdl Grüße


              Thomas
              Zuletzt geändert von Kasstor; 17.01.2019, 14:05.
              FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

              Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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              • scheuck
                Erfahrener Benutzer
                • 23.10.2011
                • 4383

                #8
                Hallo,

                Dank auch Dir, Oliver!

                Tja, ob in direkter Linie verwandt oder nicht, soll sich eigentlich aus den Eltern ergeben ; bislang nehme ich das an, weiß es aber nicht genau.

                "Rechnen" wir mal etwas:
                Der Gesuchte ist ganz sicher zwischen 1960 und 1970 gestorben, also ist die Sterbe-Urkunde gesichert frei.
                Ich gehe davon aus, dass er "um 1919" geboren ist, da kann es aber durchaus eine Differenz von+/- 10 Jahren geben.
                Wäre er 1909 geboren, wäre auch die Geb.-Urkunde in diesem Jahr frei.
                Wäre er 1910 und später geboren, ist die Geb.-Urkunde nicht frei, obwohl die Sterbe-Urkunde frei ist, richtig?
                Herzliche Grüße
                Scheuck

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                • Zetteltante
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.11.2009
                  • 615

                  #9
                  Hallo scheuck,


                  die Geburtsurkunde liegt beim Standesamt. Dort mußt Du die Kopie der Geburtsurkunde beantragen, mit Verweis auf die Sterbeurkunde. Ggf. fordert der Standesbeamte einen Scan per Email von Dir.


                  Also, erst im Archiv die Sterbeurkunde besorgen, dann beim Standesamt die Geburtsurkunde anfordern.
                  Du brauchst garnicht mit der Person verwandt zu sein.




                  Viele Grüße


                  Zetteltante
                  Zuletzt geändert von Zetteltante; 17.01.2019, 14:06.

                  Kommentar

                  • scheuck
                    Erfahrener Benutzer
                    • 23.10.2011
                    • 4383

                    #10
                    Hallo, Zetteltante!

                    Sei bedankt! - Tja, beim Standesamt die Geb.-Urkunde zu beantragen, nachdem ich die Sterbe-Urkunde in der Hand habe, ist ja eigentlich eine recht einfache Sache .

                    Wäre ja zuuuuu schön .
                    Herzliche Grüße
                    Scheuck

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                    • Zetteltante
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.11.2009
                      • 615

                      #11
                      Für das Archiv bleibt die 110-Jahres-Frist deshalb bestehen, weil sie erst danach die Bücher erhalten. Somit ist deren Text, welchen Du fett markiert hast, korrekt.


                      Beim Standesamt habe ich direkt in den Betreff hinter die Urkunden-Nr. "Antrag auf Fristverkürzung" geschrieben. Im Text dann darauf verwiesen, daß die Person länger als 30 Jahre tot ist, mit Nr. der Sterbe-Urkunde und Datum.
                      Oft steht das auch als Randvermerk auf der von Dir beantragten Geburts-Urkunde. Wenn nicht, fordert der Standesbeamte den Scan von Dir.


                      Allerdings musste ich in Berlin-Mitte 3 Monate auf eine erste Antwort warten.

                      Kommentar

                      • renatehelene
                        • 16.01.2010
                        • 1983

                        #12
                        DU schaffst das

                        Kommentar

                        • scheuck
                          Erfahrener Benutzer
                          • 23.10.2011
                          • 4383

                          #13
                          Ihr Lieben,

                          ganz herzlichen DANK Euch allen, ich hab's jetzt begriffen und werde nach "Anweisung" vorgehen!

                          @ Kasstor
                          Ja, ein "Interesse" kann ich nachweisen, ob meine Neugier aber auch "berechtigt" ist?
                          @ renatehelene
                          Du scheinst mir viel zuzutrauen ; die Realität sieht leider manchmal anders aus!
                          Herzliche Grüße
                          Scheuck

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                          • Andrea1984
                            Erfahrener Benutzer
                            • 29.03.2017
                            • 2551

                            #14
                            Hallo scheuck.

                            Toi, toi, toi auch von meiner Seite her.

                            Herzliche Grüße.

                            Andrea
                            Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                            Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

                            Kommentar

                            • scheuck
                              Erfahrener Benutzer
                              • 23.10.2011
                              • 4383

                              #15
                              Nabend, Andrea!

                              Vielen Dank für Deine guten Wünsche! - Theoretisch weiß ich jetzt auf jeden Fall wie der Hase laufen muss, wobei alles erstmal von meinem lieben Helfer (hier aus dem Forum) abhängt, denn diese blöde Sterbe-Urkunde gilt es ja zunächst zu finden; erst danach kann's weitergehen.

                              Einen ganz realen Dämpfer habe ich aber gestern schon abbekommen, wobei es da um eine andere Person geht ; *1905, +1961. - Nach meiner "Rechnung" ist eine Geb.-Urkunde aus 1905 bereits seit 2015 "frei"; eine Sterbe-Urkunde aus 1961 ist seit 1991 "frei", und beide sollten im Archiv liegen
                              Laut Archiv liegen beide Urkunden noch im StAmt ....
                              Herzliche Grüße
                              Scheuck

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