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  #11  
Alt 01.12.2007, 13:45
Volker H. Rauch Volker H. Rauch ist offline
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Registriert seit: 20.04.2007
Beiträge: 94
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Hallo,
kann ich nicht verstehen.
Vielleicht hatte die kleine Gemeinde keine eigene Gemeindeverwaltung und die Meldeunterlagen wurden bei einer anderen Gemeinde geführt.
Volker
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  #12  
Alt 01.12.2007, 15:22
Marlies
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Beiträge: n/a
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Hallo Volker,

verstehen kann ich es auch nicht, ich muß es aber akzeptieren.

Ich wohne unterdessen selbst in dieser Gemeinde, habe also alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die es nur auszuschöpfen gab, denn ich hätte gerne einmal mit dem damaligen Vermieter bzw. dessen Nachkommen gesprochen.

Naja, alles kann man nicht haben

Schönen Gruß
Marlies
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  #13  
Alt 01.12.2007, 21:10
Volker H. Rauch Volker H. Rauch ist offline
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Registriert seit: 20.04.2007
Beiträge: 94
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Guten Abend, ich bin es nochmal!
Ich kenne mich im Melderecht etwas aus. Wenn es nur um die sog. Zuzugsgemeinde geht, kann man vielleicht bei der "Wegzugsgemeinde" etwas über die dort angegebene neu Anschrift erfahren; falls die Karteikarte noch vorhanden ist. Jedenfalls war immer anzugeben wohin verzogen wurde, um eine Gegenkontrolle zu haben.
Volker
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  #14  
Alt 02.12.2007, 17:13
Marlies
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo Volker,

diesen Weg bin ich bisher noch nicht gegangen, was ich aber nachholen werde

Einen schönen Adventssonntagabend
Marlies
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  #15  
Alt 05.12.2007, 00:42
heike_b heike_b ist offline
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Hallo Volker,

vielen Dank für den Hinweis. Ich hatte zuerst beim Einwohnermeldeamt nachgefragt, jetzt habe ich mich noch beim Stadtarchiv erkundigt. Die Antwort war leider, dass die Karteien im Krieg zerstört wurden oder verschollen sind. Hm, kann man nichts machen.

Viele Grüße,

Heike
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  #16  
Alt 05.12.2007, 08:29
Benutzerbild von Xtine
Xtine Xtine ist offline weiblich
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Hallo Heike,

hast Du beim Staatsarchiv auch nachgefragt, ob es evtl. Gerichtsakten über Unterhaltszahlungen gibt?

Ich hatte Glück und habe vom zust. Staatsarchiv eine ganze Akte über Vaterschaftsanerkennung und Unterhalstsregelungen von 1879 bekommen. Allerdings fand ich auch einen Hinweis im Randvermerk beim Geburtseintrag des Kindes.

Aber wenn Du die Vermutung hast, daß es offiziell geregelt wurde, was er an Unterhalt zu zahlen hat, wäre das noch ein Ansatzpunkt.,

Viele Grüße
Christine
__________________
Viele Grüße .................................. .
Christine
.. .............
Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
(Konfuzius)

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  #17  
Alt 06.12.2007, 23:02
heike_b heike_b ist offline
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Hallo Christine,

ich habe inzwischen die Taufeinträge der drei Geschwister gesehen, und leider steht bei keinem einzigen der Vater. Zwar habe ich die Einträge nur in der Kirchenbuchkartei und nicht im Original gesehen, aber ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass der Vater nur nicht mit auf die Karteikarte übernommen wurde.

Auch in der Heiratsurkunde meiner Urgroßmutter ist nur ihre Mutter angegeben. Deshalb bezweifle ich immer mehr, dass es eine offizielle Unterhaltsregelung gegeben hat.

Was stand denn genau in dem Randvermerk des Geburtseintrags, sprich wie genaue Angaben konntest Du dem Staatsarchiv machen? Und wurde der Vater später im Heiratseintrag seines Kindes erwähnt?

Vielen Dank und viele Grüße,

Heike
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  #18  
Alt 07.12.2007, 08:39
Benutzerbild von Xtine
Xtine Xtine ist offline weiblich
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Ort: z' Minga [Mail: chatty1@gmx.de]
Beiträge: 28.267
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Hallo Heike,

der Randvermerk bei mir lautete in etwa:

Laut Mitteilung des Landgerichts Landau vom ... hat sich Paul Stegmüller zum Vater nebenbez. Kindes bekannt.

Auf ihrer Heiratsurkunde steht nur "Tochter der ledigen..." kein Vater und auf der Sterbeurkunde steht auch kein Vater.

Bei mir stand es allerdings schon im standesamtlichen Geburtsregister.

Wenn Du die Möglichkeit hast, würde ich mir auf jeden Fall die Originale ansehen, vielleicht hast Du ja doch Glück und es steht mehr drauf als in der Kartei.

Viel Erfolg
Christine
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Viele Grüße .................................. .
Christine
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(Konfuzius)

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  #19  
Alt 07.12.2007, 16:07
Bierke Bierke ist offline weiblich
Benutzer
 
Registriert seit: 09.11.2007
Ort: Eifel
Beiträge: 18
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Hallo,
auf jeden Fall immer eine Kopie des Geburtseintrags MIT ALLEN RANDVERMERKEN oder eine Abstammungsurkunde MIT ALLEN RANDVERMERKEN anfordern, sonst werden die abgedeckt und nicht mitkopiert und in einer normalen Geburtsurkunde sind sie sowieso nicht drin. Nur in den Randvermerken der standesamtlichen Urkunde findet man den unehelichen Vater oder in der Beischreibung der Taufunterlagen.
Vielleicht findest du ja doch noch was.
Viel Glück
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  #20  
Alt 09.12.2007, 15:48
heike_b heike_b ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 378
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Hallo Christine,

vielen Dank für die Antwort! Dass auf der Heiratsurkunde kein Vater stand, ist interessant, dann könnte ich ja tatsächlich noch Glück haben.

Hallo Bierke,

vielen Dank für Deine Hinweise; meine Urgroßmutter ist leider schon vor der Einführung von Standesämtern geboren worden.

Viele Grüße,

Heike
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