Archion und Urheberrecht!

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  • Oberhessin
    Erfahrener Benutzer
    • 14.02.2011
    • 106

    Archion und Urheberrecht!

    Hallo,

    vielleicht kann mir hier jemand eine hilfreiche Auskunft geben? Folgendes Problem: Ich bin bezahlender Nutzer von Archion. Nun habe ich einen Kirchenbucheintrag gefunden, der zum Teil für mich nicht leserlich ist. Eigentlich wollte ich hier ein Bild reinstellen, damit mir vielleicht jemand den fraglichen Text "übersetzen" kann. Aber, da kam der Hinweis, dass ich mich damit ggfs. strafbar machen würde. Eine Anfrage bei Archion, was man eigentlich mit seinen Downloads machen oder nicht machen darf ergab bis jetzt keine Antwort. Die AGB sind sehr restriktiv. Hat jemand Erfahrungen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Oberhessin
  • Christian Benz
    Administrator
    • 30.03.2003
    • 2943

    #2
    Hallo,

    aus genannten Gründen ist es besser hier bei uns keine Kopie einzustellen. Was du aber machen kannst, ist dass du in der Lesehilfe um Hilfe bittest und dort nur die Quelle bzw. den Fundort angibst, also wo andere registrierte Nutzer von Archion den Eintrag finden können. Transkriptionshilfe in einem öffentlichen Forum wie hier bei uns, wirst du dann halt nur von Personen erhalten können, die selbst bei Archion registriert sind und auf die Bilder Zugriff haben.

    Schöne Grüße
    Christian

    Kommentar

    • Oberhessin
      Erfahrener Benutzer
      • 14.02.2011
      • 106

      #3
      "aus genannten Gründen ist es besser hier bei uns keine Kopie einzustellen. Was du aber machen kannst, ist dass du in der Lesehilfe um Hilfe bittest und dort nur die Quelle bzw. den Fundort angibst, also wo andere registrierte Nutzer von Archion den Eintrag finden können. Transkriptionshilfe in einem öffentlichen Forum wie hier bei uns, wirst du dann halt nur von Personen erhalten können, die selbst bei Archion registriert sind und auf die Bilder Zugriff haben."

      Hallo lieber Mod.,

      ich ahnte es, was ich noch denke, kann ich aus denselben Gründen nicht schreiben ! Trotzdem Danke für Deine Antwort.

      Viele Grüße

      Oberhessin

      Kommentar

      • giggi
        Benutzer
        • 14.12.2014
        • 11

        #4
        Hallo Oberhessin,
        ich bin ebenfalls bei Archion angemeldet. Gib mir doch den Link, dann versuche ich dir beim Lesen zu helfen.
        Gruß
        Giggi

        Kommentar

        • Oberhessin
          Erfahrener Benutzer
          • 14.02.2011
          • 106

          #5
          Archion

          Hallo Giggi,
          habe eben gerade im entsprechenden Thread um Lesehilfe gebeten.
          Wenn Du so freundlich wärst und dort nachschauen könntest. Landeskirchliches Archiv Kassel-Gelnhausen-Hellstein KB 1785-1812 Bild 628 rechts unten. Name der Kindesmutter und des Gevatters (Offensichtlich Bruder der Kindesmutter)

          Danke und abendliche Grüße

          Oberhessin

          Kommentar

          • Acanthurus
            Erfahrener Benutzer
            • 06.06.2013
            • 1657

            #6
            War nicht immer in den AGB: "9.3.5. Einzelne digitale Inhalte, die vom Nutzer mit Hilfe der Downloadfunktion in dem vertraglich vereinbarten Umfang heruntergeladen wurden, unterliegen keiner Nutzungsbeschränkung seitens des Anbieters." (https://www.archion.de/de/agb/).

            Im Übrigen halte ich nicht von Selbstbeschränkungen, urheberrechtlich nicht geschützte Exzerpte aus Kirchenbüchern irgendwo nicht zu verwenden.

            Acanthurus
            Zuletzt geändert von Acanthurus; 01.04.2015, 23:22.

            Kommentar

            • Christian Benz
              Administrator
              • 30.03.2003
              • 2943

              #7
              Hallo Acanthurus,

              das scheint in der Tat neu zu sein. Die gespeicherte Version von vor zwei Wochen hatte den Punkt 9.3.5 noch nicht in den AGB. Das wäre für die Anwender, die Lesehilfe benötigen, natürlich erfreulich, wenn sich die Nutzungsbedingungen nun dahingehend etwas gelockert haben.

              Schöne Grüße
              Christian

              Kommentar

              • Acanthurus
                Erfahrener Benutzer
                • 06.06.2013
                • 1657

                #8
                Ja. Wenn sie es doch nur mal kommunizieren würden!

                Grüße, Acanthurus

                Kommentar

                • Xtine
                  Administrator
                  • 16.07.2006
                  • 28326

                  #9
                  Hallo Acanthurus,

                  Zitat von Acanthurus Beitrag anzeigen
                  .... urheberrechtlich nicht geschützte Exzerpte aus Kirchenbüchern ...
                  in diesem Fall würde dann auch wohl eher das Eigentumsrecht greifen. Aber das nur so nebenbei.
                  Viele Grüße .................................. .
                  Christine
                  sigpic .. .............
                  Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                  (Konfuzius)

                  Kommentar

                  • Holy
                    Erfahrener Benutzer
                    • 31.10.2006
                    • 416

                    #10
                    Zitat von Oberhessin Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    vielleicht kann mir hier jemand eine hilfreiche Auskunft geben? Folgendes Problem: Ich bin bezahlender Nutzer von Archion. Nun habe ich einen Kirchenbucheintrag gefunden, der zum Teil für mich nicht leserlich ist. Eigentlich wollte ich hier ein Bild reinstellen, damit mir vielleicht jemand den fraglichen Text "übersetzen" kann. Aber, da kam der Hinweis, dass ich mich damit ggfs. strafbar machen würde. Eine Anfrage bei Archion, was man eigentlich mit seinen Downloads machen oder nicht machen darf ergab bis jetzt keine Antwort. Die AGB sind sehr restriktiv. Hat jemand Erfahrungen?

                    Mit freundlichen Grüßen

                    Oberhessin
                    Ehrlich gesagt, verstehe ich das Problem nicht. Bei den Lesehilfen und Anhängen gibt es ja auch kein Problem. Also notfalls die unleserliche Stelle rauskopieren und bei Lesehilfen reinstellen.

                    Kommentar

                    • Xtine
                      Administrator
                      • 16.07.2006
                      • 28326

                      #11
                      Hallo Holy,

                      bei der Lesehilfe ist und war es immer schon eine Grauzone.
                      Bisher hat sich noch kein Archiv beschwert, Gott sei Dank! Und im Zweifelsfall nehmen wir den Scan nach erfolgter Hilfe auch wieder raus.
                      Viele Grüße .................................. .
                      Christine
                      sigpic .. .............
                      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                      (Konfuzius)

                      Kommentar

                      • Acanthurus
                        Erfahrener Benutzer
                        • 06.06.2013
                        • 1657

                        #12
                        Hallo Xtine,

                        womöglich sollte man 27.142 Beiträge im Unterforum ohne Beschwerden o.ä. auch dahingehend interpretieren, dass es keine relevante Grauzone gibt. Ich habe in der Rubrik noch nichts gesehen, was urheberrechtlichen Schutz genießen würde.

                        A.

                        Kommentar

                        • Xtine
                          Administrator
                          • 16.07.2006
                          • 28326

                          #13
                          Hallo Acanthurus,

                          wie oben schon geschrieben greift, wenn dann, meistens das Eigentumsrecht am Bild/Scan/der Kopie, nicht das Urheberrecht!
                          Und wenn in den Archivbenutzungsbedingungen steht, daß eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung der gemachten Scans/Bilder/Kopien untersagt ist, dann ist auch eine Veröffentlichung im Forum eigentlich nicht gestattet.

                          Da es sich in der Lesehilfe aber ja meist um Einzeleinträge bzw. höchstens 1 Seite handelt, macht sich wohl kein Archiv hier die Mühe Abmahnungen auszusprechen. Bisher haben wir zumindest zum Glück noch nie was erhalten.
                          Bei Einzeleinträgen ist eine Herkunft ja auch oft schlecht nachvollziehbar und Scans mit aufgedruckten Hinweisen (ja, auch das kommt vor ) werden von uns wieder entfernt, nachdem geholfen wurde.

                          Sollten KB online frei zugänglich sein, ist daher immer ein Link einem Bild vorzuziehen!

                          Der Absatz 9.3.5 in den AGB von Archion kommt Ahnenforschern auf jeden Fall entgegen und wir schweben zumindest hier nicht in einer Grauzone
                          Da sagen wir doch mal: "Danke Archion!"
                          Viele Grüße .................................. .
                          Christine
                          sigpic .. .............
                          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                          (Konfuzius)

                          Kommentar

                          • Holy
                            Erfahrener Benutzer
                            • 31.10.2006
                            • 416

                            #14
                            Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                            wie oben schon geschrieben greift, wenn dann, meistens das Eigentumsrecht am Bild/Scan/der Kopie, nicht das Urheberrecht!
                            Wenn da diesbezüglich Archion oder Archiv etwas bezüglich "Eigentum" kommen würde, würde ich die Welt nicht mehr verstehen. Hoffentlich bleibt dies so.

                            Kommentar

                            • rigrü
                              Erfahrener Benutzer
                              • 02.01.2010
                              • 2559

                              #15
                              Den Begriff "Eigentumsrecht" habe ich in Bezug auf die Veröffentlichung von Kirchenbuchdigitalisaten noch nicht gehört. Gibt es da eine belastbare Rechtsquelle analog dem Urheberrecht?
                              rigrü

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