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#1
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Lese- und Verständnisfrage - Zusätzeinträge bei Taufen 1800-1820
Quelle bzw. Art des Textes: Taufbuch Jahr, aus dem der Text stammt: 1820 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Ziegenhals, Kreis Neisse, Schlesien Namen um die es sich handeln sollte: Trautmann Hallo, Folgendes Problem: Ein Ehepaar hat zwischen 1800-1820 mehrere Kinder. Bei einigen steht rechts neben dem Taufeintrag ein Hinweis auf Taufscheinaustellung(?) für deren Ehe oder wegen anderer Dinge. Und da hapert es bei mir - im vorliegenden Fall lese ich: Taufschein den 24. Februar 1833 z. w/v(?). E. oh.(?) St(?) Was bedeutet diese Abkürzung bzw. wie lautet sie richtig? |
#2
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Nachtrag: Interessanterweise steht bei vielen ihrer Kinder das jeweils gleiche Datum (24.02.1833), muss also irgendwas anderes bedeuten...vielleicht wurden Taufscheine ausgestellt weil die Eltern verstarben und ein Vormund eingesetzt wurde?
Hmm... |
#3
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Hallo StefOsi,
Ich habe bis jetzt auch keine Idee. Aber die Linien deutet doch auf eine Art Tabelle hin. Gibt es Überschriften über den einzelnen Spalten? das könnte weiterhelfen. Grüße Gisela |
#4
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Könnte etwas mit der Kinderschutzimpfung zu tun haben.
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#5
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Zitat:
Der Text ist quer über die Spalten und wohl nachträglich eingetragen. Hmm...wobei..eines ihrer Kinder hatten sie 1801 und auch dort steht dieser Eintrag "Februar 1833" - das Kind wäre dann 32 Jahre alt. Auch bei anderen Familien findet sich vereinzelt so ein Eintrag, aber mit anderem Datum. P.S. Es findet sich auch ein Eintrag: Taufschein den 28. September 1832 z. w/v(?). E. auf St. Nachtrag: Im Anhang mal weitere Beispiele, dort bezieht sich dieser Eintrag auf z.B. "Possessionsannahme" oder in irgendeiner anderen "münd.?? Sache nach Brieg". P.S. Noch ein weiteres Beispiel angehangen. Da gehts um Schwängerungsentscheidung??? Für irgendwas muss doch diese Abkürzung: oh. St. stehen...ohne Stand? Aber ab und zu steht ja auch "auf St." P.S. die x-te: Könnte es vielleicht "ohne Stempel" bzw. "auf [mit] Stempel" heißen? Geändert von StefOsi (21.01.2018 um 00:45 Uhr) |
#6
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letztere Vermutung dürfte auf jeden Fall richtig sein
ohne Stempel vgl als Bsp. (Auszug unten) https://books.google.de/books?id=5BB...1ZAnAQ6AEIMDAC PS: z.v.E wird wohl zur vollen/ vollst. Erledigung heissen (die Erteilung erfolgte ja auf behördliche Anforderung ex officio) z.E. (bei 126) zur Erledigg Geändert von Huber Benedikt (21.01.2018 um 07:17 Uhr) |
#7
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Noch eine Anmerkung zur Impfung. U. a. 1833 fanden in OS Schutzpocken-Impfungen statt. Darüber waren 'Kinderlisten' zu führen, die im Landratsamt aufbewahrt wurden. Sie enthalten die Geburtsdaten, Angaben zum Vater usw. und können - gerade bei der Suche nach ev. Vorfahren in OS - die Tf-KB ersetzen. Der bekannte Berliner Genealoge Stefan Guzy veröffentlichte darüber einen interessanten Artikel bei der AGoFF (Eine Impfliste der Stadt Loslau (Oberschlesien) aus dem Jahr 1837 In: Ostdeutsche Familienkunde XVIII (2009), 337–345).
Daher meine Idee mit dem Taufschein zur Vorlage beim Arzt, um die Identität des Kindes festzustellen. |
#8
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@Huber Benedikt
Ah, perfekt, danke für die Auflösung! @Kleinschmid Verstehe, das hätte natürlich dann passen können, aber ich findet bei anderen Taufeinträgen anderer Familien verschiedenste Jahreszahlen..das reicht von 1820-1850...tja..wer weiß. Leider sind die Sterberegister von Ziegenhals lückenhaft und 1833 ist nicht vorhanden..ich frage mich halt ob die Eltern in dem Jahr verstarben und es um Vormundschaftssachen oder ähnliches geht. |
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