Heirats- und Sterbeurkunden und Auskünfte enthalten - Gesetzänderung 1920/1921?

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  • loyane
    Erfahrener Benutzer
    • 12.11.2011
    • 1440

    Heirats- und Sterbeurkunden und Auskünfte enthalten - Gesetzänderung 1920/1921?

    Grüß Gott!

    Ich habe bei ancestry.com zahlreiche Heirats- und Sterbeurkunden von Schlesien studiert, was es da gibt (besonders viele aus Breslau), und mir ist aufgefallen:

    * Die Standesämtlichen Heiratsurkunden bis 1920 enthalten immer die Namen der Eltern vom Bräutigam und der Braut mit (wenn am Leben) Wohnsitz oder (wenn gestorben), Ort des Todesfalls.

    * Die Standesämtlichen Heiratsurkunden ab Jänner 1921 enthält zwar die Kolonne für Auskünfte über die Eltern, diese ist aber systemarisch durchgestrichen!

    * Ähnlich finde ich die Standesämtlichen Sterbeurkunden «abgeschnippelt» ab 1921, vor diesem Jahr mit Eltern (auch bei verheirateten) und nach 1921 ohne Eltern!

    Kann man davon ausgehen, daß dieser Praxis für ganz Schlesien (vielleicht sogar für das ganze Deutsche Reich?) gilt, und daß eine Gesetzänderung daran Schuld ist?

    Hoffentlich kennt jemand sich aus...?

    Ich danke recht herzlich im Voraus für jeden Hinweis!

    Hochachtungsvoll,

    Lars E. Oyane
    Zuletzt geändert von loyane; 27.03.2021, 11:58.
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 19745

    #2
    Die Änderung war eher zum 1.7.1920.
    Steht sicher im RGBl.
    Hier ab Ende von Bild 7:

    Hier ab Seite 2:
    Zuletzt geändert von Horst von Linie 1; 27.03.2021, 12:13.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

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    • ReReBe
      Erfahrener Benutzer
      • 22.10.2016
      • 2538

      #3
      Hallo Lars,

      zum Inhalt von Personenstandsurkunden schau mal hier: https://landesarchiv-berlin.de/wp-co...nstandsurk.pdf
      Das galt/gilt wohl in ganz Deutschland bzw. dem ehem. Deutschen Reich.

      Gruß
      Reiner

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      • loyane
        Erfahrener Benutzer
        • 12.11.2011
        • 1440

        #4
        Grüß Gott!

        Recht herzlichen Dank an Horst und Reiner für Aufklärungen!

        Ich habe tatsächlich auch eine Sterbeurkunde von etwa 1940 gefunden, wo die Eltern des alten Mannes und die Ehepartnerin mit Heiratsdatum angegeben waren, muß aber ein Ausnahmefall gewesen sein...

        Das bedeutet wir sind ziemlich abhängig von den Urkunden die vor 1921 geschrieben wurden...

        Nochmals ganz herzlichen Dank!

        Hochachtungsvoll,

        Lars E. Oyane

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        • inse und umzu
          Benutzer
          • 29.01.2009
          • 41

          #5
          hallo lars,
          ich habe festgestellt, dass die vordrucke ab 1938 die angabe der eltern des verstorbenen wieder vorsahen und zumindest in den kleinen standesämtern wurde das auch ausgefüllt
          und bis einschließlich 1957 galt das für die alte brd.


          viele grüße
          katharina
          Online Ortsfamilienbuch Inse auf www.online-ofb.de/inse
          Daten aus der Verkartung der Kirchenbücher des Kirchspiel Inse (Orte: Inse, Tawe, Loye), Kreis Elchniederung

          außerdem Online Ortsfamilienbuch Gilge, Kreis Labiau www.online-ofb.de/gilge (Orte insbesondere Gilge, Nemonien/Elchwerder)
          und Online Ortsfamilienbuch Karkeln, Kreis Elchniederung (insbesondere die Orte Karkeln und Kallningken/Herdenau) www.online-ofb.de/karkeln

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          • loyane
            Erfahrener Benutzer
            • 12.11.2011
            • 1440

            #6
            Grüß Gott!

            Recht herzlichen Dank an Katharina für die letzte Aufklärung. Dann ist es ja nur zu hoffen, daß ich welche Urkunden von der Periode entdecken kann, die mir helfen, die verschiedenen Familien beßer studieren zu können!

            Hochachtungsvoll,

            Lars E. Oyane

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            • idrzewiecki
              Erfahrener Benutzer
              • 15.12.2019
              • 226

              #7
              Zitat von inse und umzu Beitrag anzeigen
              hallo lars,
              ich habe festgestellt, dass die vordrucke ab 1938 die angabe der eltern des verstorbenen wieder vorsahen und zumindest in den kleinen standesämtern wurde das auch ausgefüllt
              und bis einschließlich 1957 galt das für die alte brd.


              viele grüße
              katharina

              Das würde mich fast nicht wundern, bei der "Sammelwut" über den möglichen Nachweis der "Reinrassigkeit" zu der Zeit.
              ~~~~~
              RIBBENTROP - Hildesheim & Niedersachsen & KLUWE - Hildesheim & Drengfurt (Ostpreußen)
              DRZEWIECKI - Hildesheim & MNICH - Hildesheim & Oschiek (Oberschlesien)
              www.familienforschungdrzewiecki.de

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