Finden der Väter unehelicher Kinder

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  • Monica
    Benutzer
    • 31.07.2008
    • 18

    #16
    Liebe Ina,
    Dein Angebot ist sehr nett. Falls Du Zeit hast kurz in Zeitungen nachzusehen, würde ich das Angebot gerne annehmen. Wenn ich an dem Tag Zeit habe, können wir uns auch in Leverkusen treffen. Ich sende an Deine Mail-Anschrift jedenfalls die Unterlage in Kopie. Falls Du keine Zeit findest, ist es nicht schlimm. Ich hatte schon einmal Herrn Junker in Leverkusen gebeten, er hatte aber nichts gefunden.
    Liebe Grüße, Monika

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    • niederrheinbaum
      Gesperrt
      • 24.03.2008
      • 2557

      #17
      Hallo, Monica!

      Das sind ja ausführliche Informationen, danke!
      Ich werde sie ausdrucken und mitnehmen.
      In der nächsten oder übernächsten Woche bin ich sowieso im Hauptstaatsarchiv in Düsseldorf.
      Dort kann ich dann nebenbei nach Informationen zu Deinem Großvater und seinem Tod suchen.
      Das Archiv hat vielfältige Unterlagen aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf, zu dem Leverkusen bis 1974 gehörte,
      auch aus dem Zeitraum, in dem Dein Großvater starb, also Weimarer Republik und NSDAP-Anfangszeiten.
      Mal sehen, ob sich etwas dort finden läßt.
      Ich schreibe Dir ein Mail, an welchem Tag ich dort sein werde.

      Viele Grüße, Ina

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      • Monica
        Benutzer
        • 31.07.2008
        • 18

        #18
        Das ist super nett. Ich versuche Dir hier die Urkunde zu übersenden, leider funktioniert das nicht, sie ist einfach zu groß. Wenn Du willst, kannst Du mir Deine mail-Anschrift zusenden, dann geht es bestimmt. Meine lautet ms_colonia2002@yahoo.de.

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        • niederrheinbaum
          Gesperrt
          • 24.03.2008
          • 2557

          #19
          Hallo, Monica!

          Ich schreibe Dir gleich ein Mail.
          Dann bin ich mal auf die Urkunde gespannt.
          Danke im voraus für Deine Mühe!

          Viele Grüße, Ina

          Anmerkung: E-mail ist gesendet.

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          • Michael
            Moderator
            • 02.06.2007
            • 5162

            #20
            Original von Monica
            Meine lautet ...
            Monica,
            wenn man an jemand E-Mails senden möchte, gibt man nicht die E-Mail-Adresse an, damit man aus der ganzen Welt mit Werbung zugeschüttet wird, sondern klickt auf . Das gleiche gilt für das Empfangen.

            Viele Grüße
            Michael

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            • felidae
              Erfahrener Benutzer
              • 01.08.2007
              • 446

              #21
              Hallo Monica,

              colonia klingt nach Köln, ich komme auch aus Köln :-)

              Bitte gebe deine E-Mail-Adresse nicht ohne weiters in den freien Zugang. Wer sie in einem Forum lesen will, kann dieses. Auch ich musste das erst lernen. Ich weiß, dass die Forenmitglieder hier keine Adresse weitergeben, aber PC-Speziallisten, die nicht zum Forum gehören, können vieles lesen. Deswegen gebe ich dir den selben Rat wie Michael

              Viel Freude weiterhin hier, mir hat man hier schon sehr geholfen

              Liebe Grüße
              Elke
              Man kann das Leben nur rückwärts verstehen, leben muss man es vorwärts!

              Suche nach FN:
              Hoersch(e)ler (Köln-Junkersdorf, Götzenkirchen (heutiges Horrem))
              Zimmermann (Köln-Bickendorf)
              Truv(w)e (Köln-Bickendorf, evtl. Belgien, Frankreich)
              Marx (Köln-Bickendorf und Wien)
              Hol(t)z (Goetzenkirchen (heutiges Horrem))
              Schmitz (Goetzenkirchen (heutiges Horrem))

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              • hotdiscomix
                Erfahrener Benutzer
                • 20.05.2008
                • 755

                #22
                Original von Luise
                In meinem Heimatort hat mir der Zufall weitergeholfen und zum Vater geführt. Meine Ahne ist 1856 geboren und im KB ist nur die Mutter eingetragen. Mein Papa wurde als Kind mit einem anderen Jungen seines Alters oft verwechselt, weil sie sich so ähnlich sahen. Da ich eine sehr ausführliche Familienchronik zu unserem Zweig habe und es bislang wirklich keine verwandtschaftlichen Verbindungen gab, kann deshalb nur aus dieser Familie der Vater stammen.
                @ Luise
                Hast du dann einen schriftlichen Beweis gefunden das der Vater des 1856 geborenen Kindes aus der "Doppelgänger-Familie" deines Vater stammt, oder ist das nur ein gewagte Vermutung?

                Bisher habe ich nur Kindsgeburten ohne Eintrag des Vaters bei Nebenlinien, da würde ich mit offiziellen Anfragen auch nicht sehr weit kommen.
                In einem Fall gibt es nur mündliche Aussagen, das der Sohn meiner Großtante vom verheirateten Grafen, bei dem sie arbeitet und mit dem sie auf Reisen ging, stammt. Er hat es nie offiziell anerkannt, obwohl er sie und den Sohn in den ersten Jahren finanziell unterstützt hat - aber ebend alles "unter der Hand". Somit bleibt in meinem Stammbaum der Vater "unbekannt" - wie beim Standesamt vermerkt.

                Steffen
                ~*~ Organisation ist, weder den Dingen ihren Lauf noch den Menschen ihren Willen lassen. ~*~

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                • Sassi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 11.12.2007
                  • 133

                  #23
                  RE: Finden der Väter unehelicher Kinder

                  Original von carinthiangirl

                  Also in Österreich war das auch immer schon so, wenn du geschieden bist oder Witwe bist und du bekommst danach wieder ein Kind , so hat das IMMER deinen Mädchennamen. Wie käme der geschiedene oder verstorbene Mann dazu, daß das Kind das nicht von ihm ist seinen Namen trägt! Würde mich wundern wenn das in Deutschland nicht auch schon immer so gesetzlich geregelt wäre.
                  Hallo ihr Lieben,

                  ich weiß nicht ob es hilft, aber vielleicht ist es ganz nett zu Wissen

                  Also in Deutschland/Niedersachsen war es so:
                  Mein Kind ist in der Nochehe (ich lebte in Trennung) entstanden. Mein angehender Exmann war aber nicht der Vater, ich lebte schon 1 1/2 Jahre nicht mehr mit ihm zusammen.
                  Ich wurde ende 1997 geschieden und war im 5 Monat schwanger.
                  Nachdem ich meine Scheidungspapiere hatte, ging ich zum Standesamt um mir mein Mädchennamen wieder geben zu lassen. Damit das noch ungeborene Kind nicht den Namen meines Exmannes bekommen wird. Die gute Frau vom Standesamt sagte mir, dieses Kind würde auf jeden Fall den Namen des Exmannes bekommen, weil es in der Nochehe entstanden ist Also behielt ich den geschiedenen Namen, damit das Kind so heißt wie ich
                  Die Geburt war im März 1998 und gut ein Jahr danach, im Sommer 1999, hat mein Exmann eine Klage gegen die amtliche Vaterschaft zu dem Kind eingereicht.
                  Damit das Kind von ihm nicht Erbberechtigt ist.
                  Nach dem Gerichtsurteil, war mein Kind erst Vaterlos und dann hat der leibliche Vater beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennungsurkunde unterschrieben. Somit hatte ich dann drei Geburtsurkunden für das Kind (Vater=Exmann, Vaterlos, leiblicher Vater)

                  Ich weiß nicht wie lange es dieses Gesetzt schon gegeben hat, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass dieses Gesetzt verabschiedet wurde. Das muß so im Jahre 2000 oder 2001 gewesen sein. Die Kinder die dann in dieser Situation geboren wurden, haben den Ex nicht als Vater gehabt. Wenn er es wirklich nicht war Aber die Kinder die vor der Gesetzesänderung geboren wurden, wurde es nicht einfach so geändert. Dort mußte dann auch eine Klage eingereicht werden.

                  LG Sabrina

                  Kommentar

                  • Xtine
                    Administrator
                    • 16.07.2006
                    • 28375

                    #24
                    RE: Finden der Väter unehelicher Kinder

                    Hallo,

                    ja, so kenne ich es auch, alle Kinder, die noch in der Ehe gezeugt wurden (ob nun vom noch Ehemann oder vom neuen Freund :O) gelten (jetzt wohl galten ) als ehelich. Erst Kinder die später als 9 Monate nach der Scheidung zur Welt gekommen sind, wurden dem Ex nicht mehr "angehängt".

                    Damit wollte man wohl früher auch die Rechte der Kinder schützen, so konnte der Vater (wenn's denn der Ex noch war) sich nicht vor den Zahlungen drücken (naja, manche schafften und schaffen das auch heute trotzdem noch ) und das Erbrecht war auch gesichert.
                    Viele Grüße .................................. .
                    Christine

                    .. .............
                    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                    (Konfuzius)

                    Kommentar

                    • hotdiscomix
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.05.2008
                      • 755

                      #25
                      Die damalige Regelung war für den Staat einfach das einfachste, sie hatten einen zahlenden Vater und dieser hatte dann das Problem nachzuweisen das er nicht der Vater ist und wer der wirkliche Vater ist. In meinem Bekanntenkreis kenne ich zwei Fälle wo die "Nicht-Väter" zahlen mussten, obwohl die Exfrauen schon mit ihren neuen Männer zusammenlebten, diese auch die Väter der Kinder waren, aber sich weigerten einen Vaterschaftstest zu machen.
                      Den Frauen war die zusätzliche Alimentenzahlungen wichtiger, als der Familienname des Kindes und die Wahrheit über die Vaterschaft. Diese Aussage stammt von einer der Frauen, nicht von einem zu unrecht zahlenden Vater.

                      Steffen
                      ~*~ Organisation ist, weder den Dingen ihren Lauf noch den Menschen ihren Willen lassen. ~*~

                      Kommentar

                      • Jamin
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.08.2008
                        • 155

                        #26
                        Ein ähnliches Problem habe ich auch - einer meiner Vorfahren (Geburt 1859 in Rück) war auch unehelich. Seine Mutter hatte aber mindestens 4 uneheliche Kinder, also ist eher anzunehmen, dass da auch ein Vater ausfindig zu machen ist - hat da jemand Erfahrungen aus Franken dazu?

                        Der Fall ist insgesammt recht seltsam, da ich zwar ihren Vater ausfindig machen konnte, aber von ihr selbst keinen Taufeintrag finden konnte (Geburt um 1818/19). Der Eintrag zum Tod ihres Vaters ist mir auch nicht ganz klar, da nicht verheiratet war - ob das verwitwed oder nie verheiratet heißt, weiß ich nicht. Könnte es also sein, dass sie selbst unehelich war und daher nur schlecht verzeichnet? Bin schon über Extralisten für uneheliche Kinder in Kirchenbüchern gestolpert.
                        Naja, ich muss erst einmal nachschauen, ob ich seinen Taufeintrag finde - vielleicht sind sie ja auch einfach nur zugezogene uns sie deshalb nicht verzeichnet.
                        selbständiger Historiker: http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=110454
                        http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=110454

                        suche alles zu "Jamin" (vor allem Bad Dürkheim, Hardenburg, Oberursel)

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