Zurück   Ahnenforschung.Net Forum > Allgemeine Diskussionsforen > Erfahrungsaustausch - Plauderecke
Hier klicken, falls Sie Ihr Kennwort vergessen haben.

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1  
Alt 01.11.2017, 09:55
Benutzerbild von Scherfer
Scherfer Scherfer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2016
Beiträge: 2.512
Standard Graf als Pate eines Hofjägers

Hallo,

ich sitze in den letzten Wochen immer wieder mal intensiv über den Kirchenbüchern von Gedern (Wetteraukreis, Hessen) und arbeite meine dortige Vorfahrenlinie auf, wo eine Linie der Stolberger Grafen saß:

https://de.wikipedia.org/wiki/Herrschaft_Gedern

Nun habe ich gerade den Taufeintrag eines Vorfahren herausgesucht, der dort ab ca. 1680 Hofjäger war. Ein Sohn dieses Hofjägers wird 1685 getauft und als Pate steht der Graf Ludwig Christian zu Stolberg höchstselbst (vermutlich ist er der Graf Ludwig Christian aus der Hauptlinie Wernigerode, dann 1652–1710). Eine weitere Patin war eine Tochter der Gräfin von Büdingen.

Meine Frage dazu: Weiß jemand, ob es zu dieser Zeit durchaus gängige Praxis war, dass Landesherren Paten der Kinder ihrer Bediensteten wurden? Oder lässt die Patenschaft eher auf ein besonders enges Verhältnis zu jenem Hofjäger schließen?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 01.11.2017, 10:03
Benutzerbild von Alter Mansfelder
Alter Mansfelder Alter Mansfelder ist offline
Super-Moderator
 
Registriert seit: 21.12.2013
Ort: Harzvorland
Beiträge: 4.613
Standard

Hallo Scherfer,

ich habe etliche Hochadlige als Paten auch von einfachen Vorfahren. Das geht wahrscheinlich auf das Anstellungsverhältnis zurück und hat nichts Besonderes zu bedeuten.

Mal zwei Beispiele:
- 1613 bei einer Hauptmannstochter in Kelbra: Herzog Joachim von Braunschweig
- 1647 bei einer Pfarrerstochter in Reinstedt: Prinzessin Sophia Margaretha von Anhalt
Ich habe das, ehrlich gesagt, gar nicht mehr konsequent aufgeschrieben.

Es grüßt der Alte Mansfelder

Geändert von Alter Mansfelder (01.11.2017 um 10:12 Uhr) Grund: 2. Absatz hinzugefügt.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 01.11.2017, 10:50
Benutzerbild von GiselaR
GiselaR GiselaR ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2006
Ort: Kurpfalz
Beiträge: 2.160
Standard

Hallo Scherfer,
ich habe das schon einige Male gesehen, auch bei eigenen Vorfahren. Danach sieht es so aus, daß es eher eine Sache des jew. Dienstverhältnisses ist, als eine des Landesherrn (aber es mag wohl jede Kombination vorgekommen sein). Wenn der Jäger also in Diensten des Landesherren stand, dann war das der ausschlaggebende Grund.
Beziehungen spielten auch eine Rolle, es konnte als Pate/Patin auch ein anderes Familienmitglied der adeligen Familie in Betracht kommen.
I.d. Regel standen die adeligen Herrschaften nicht selbst am Taufstein, sondern schickten einen Vertreter, der dann auch jew. im Taufeintrag genannt wird, waren aber nominell selbst die Paten.

Eine wirkliche Besonderheit wäre, wenn das "höchstselbst" wörtlich gemeint wäre und der Graf persönlich am Taufstein gestanden hätte. Habe ich noch nie gelesen.
Klar, war der Jäger grade eher nicht in Ungnade gefallen, und klar hatte nicht jeder einzelne Bedienstete einen adeligen Paten für sein Kind, aber sooo selten war es nicht.
vG
Gisela
__________________
Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 01.11.2017, 11:37
Benutzerbild von Scherfer
Scherfer Scherfer ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 25.02.2016
Beiträge: 2.512
Standard

Hallo Gisela und Alter Mansfelder,

danke für eure Antworten! Dann hätte ich aber noch eine Rückfrage: Paten hatten ja auch die Verantwortung für die Täuflinge, falls die Eltern früh verstarben. War das auch bei adeligen Paten der Fall? Wurde die Aufgabe im Ernstfall an niedere Hofbedienstete oder andere niedriger stehende Paten deligiert?
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 02.11.2017, 19:43
Benutzerbild von Scherfer
Scherfer Scherfer ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 25.02.2016
Beiträge: 2.512
Standard

Deute ich das Schweigen auf meine Zusatzfrage richtig, dass sie zwar vielleicht interessant ist, aber von den Werten MitforistInnen nicht beantwortet werden kann?
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 03.11.2017, 00:03
Andrea1984 Andrea1984 ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2017
Ort: Österreich
Beiträge: 2.514
Standard

Hallo Scherfer, ich würde das Schweigen eher so deuten: "Es ist Feiertag bzw. niemand hat aus anderen Gründen Zeit/Lust rund um die Uhr online zu sein."

Nur Geduld. Früher oder später bekommst du eine Antwort auf deine Fragen. Das verspreche ich dir.

Herzliche Grüße

Andrea
__________________
Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 03.11.2017, 07:43
holsteinforscher holsteinforscher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.04.2013
Beiträge: 2.491
Standard

Moinsen,
als Hofjäger hatte man durchaus eine exponierte Stellung. Hier war es
durchaus üblich, dass ein Mitglied der Herrschaft als Pate auftrat., teilw.
(je nach Rang u. Stellung) der Graf selber, bzw. ein Mitglied der Familie,
teilweise auch die Kinder.
Eine solche Patenschaft war eher eine Frage der Höflichkeit. Wenn man sich
z.B. Kirchebücher in Güterdistrikten anschaut, findet man sehr oft die
Gutsherrschaft als Paten verzeichnet, oftmals findet man dabei auch die Infor-
mationen, dass sich die Herrschaft vertreten ließ...* an seiner Stelle trat...*
I.d.R. übernahmen die Herrschaft keine *patenschaftlichen * Verpflichtungen,
was man auch mit der großen Anzahl an Patenschaften erklären kann.
Beste Grüsse von der Kieler-Förde
Roland
__________________
Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
Roland...


Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 04.11.2017, 09:17
Benutzerbild von Alter Mansfelder
Alter Mansfelder Alter Mansfelder ist offline
Super-Moderator
 
Registriert seit: 21.12.2013
Ort: Harzvorland
Beiträge: 4.613
Standard

Hallo Scherfer,
Zitat:
Zitat von Scherfer Beitrag anzeigen
Rückfrage: Paten hatten ja auch die Verantwortung für die Täuflinge, falls die Eltern früh verstarben. War das auch bei adeligen Paten der Fall? Wurde die Aufgabe im Ernstfall an niedere Hofbedienstete oder andere niedriger stehende Paten deligiert?
solange wir es mit Menschen zu tun haben, kann man m. E. nichts verallgemeinern. Einer wird es so gehandhabt haben und der andere so. Wer will das für eine konkrete Person wissen, wenn es gerade über diese keine Aufzeichnungen gibt? Ich habe zum Beispiel einen Fall, in dem die Gräfin den Ehevertrag für das halbwaise Patenkind beurkundet hat.

Es grüßt der Alte Mansfelder
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 05.11.2017, 21:25
Benutzerbild von GiselaR
GiselaR GiselaR ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2006
Ort: Kurpfalz
Beiträge: 2.160
Standard

Zitat:
Zitat von Andrea1984 Beitrag anzeigen
Hallo Scherfer, ich würde das Schweigen eher so deuten: "Es ist Feiertag bzw. niemand hat aus anderen Gründen Zeit/Lust rund um die Uhr online zu sein." ...
oder sich mit was anderem zu beschäftigen, als seinen eigenen Vorfahren

Verantwortung eines Paten wurde und wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Vor einer Verallgemeinerung wurde ja oben schon gewarnt.

Die ursprüngliche Funktion eines Paten war in schriftloser bzw. eher schriftarmer Zeit platterdings die eines Zeugen, daher Taufzeuge.
Irgendwo habe ich auch gelesen, daß in der Urkirche die Paten/Zeugen auch die Aufgabe hatten, gegenüber der aufnehmenden Gemeinde für die Ernsthaftigkeit des (erwachsenen) Täuflings zu bürgen. War wohl nicht ganz verkehrt zu Zeiten der Christenverfolgung.

UND: grade eben habe ich 2 waschechte Grafen als Paten bei einem einzigen Pfarrerskind gefunden. (1705) Mindestens einer davon hatte nicht nur den Titel, sondern war auch regierender Landesherr, hatte allerdings einen sehr mißratenen Sohn.

vG
Gisela
__________________
Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 07.11.2017, 09:06
Benutzerbild von Scherfer
Scherfer Scherfer ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 25.02.2016
Beiträge: 2.512
Standard

Danke für alle eure Antworten!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:33 Uhr.