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Graf als Pate eines Hofjägers
Hallo,
ich sitze in den letzten Wochen immer wieder mal intensiv über den Kirchenbüchern von Gedern (Wetteraukreis, Hessen) und arbeite meine dortige Vorfahrenlinie auf, wo eine Linie der Stolberger Grafen saß: https://de.wikipedia.org/wiki/Herrschaft_Gedern Nun habe ich gerade den Taufeintrag eines Vorfahren herausgesucht, der dort ab ca. 1680 Hofjäger war. Ein Sohn dieses Hofjägers wird 1685 getauft und als Pate steht der Graf Ludwig Christian zu Stolberg höchstselbst (vermutlich ist er der Graf Ludwig Christian aus der Hauptlinie Wernigerode, dann 1652–1710). Eine weitere Patin war eine Tochter der Gräfin von Büdingen. Meine Frage dazu: Weiß jemand, ob es zu dieser Zeit durchaus gängige Praxis war, dass Landesherren Paten der Kinder ihrer Bediensteten wurden? Oder lässt die Patenschaft eher auf ein besonders enges Verhältnis zu jenem Hofjäger schließen? |
#2
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Hallo Scherfer,
ich habe etliche Hochadlige als Paten auch von einfachen Vorfahren. Das geht wahrscheinlich auf das Anstellungsverhältnis zurück und hat nichts Besonderes zu bedeuten. Mal zwei Beispiele: - 1613 bei einer Hauptmannstochter in Kelbra: Herzog Joachim von Braunschweig - 1647 bei einer Pfarrerstochter in Reinstedt: Prinzessin Sophia Margaretha von Anhalt Ich habe das, ehrlich gesagt, gar nicht mehr konsequent aufgeschrieben. Es grüßt der Alte Mansfelder Geändert von Alter Mansfelder (01.11.2017 um 10:12 Uhr) Grund: 2. Absatz hinzugefügt. |
#3
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Hallo Scherfer,
ich habe das schon einige Male gesehen, auch bei eigenen Vorfahren. Danach sieht es so aus, daß es eher eine Sache des jew. Dienstverhältnisses ist, als eine des Landesherrn (aber es mag wohl jede Kombination vorgekommen sein). Wenn der Jäger also in Diensten des Landesherren stand, dann war das der ausschlaggebende Grund. Beziehungen spielten auch eine Rolle, es konnte als Pate/Patin auch ein anderes Familienmitglied der adeligen Familie in Betracht kommen. I.d. Regel standen die adeligen Herrschaften nicht selbst am Taufstein, sondern schickten einen Vertreter, der dann auch jew. im Taufeintrag genannt wird, waren aber nominell selbst die Paten. Eine wirkliche Besonderheit wäre, wenn das "höchstselbst" wörtlich gemeint wäre und der Graf persönlich am Taufstein gestanden hätte. Habe ich noch nie gelesen. Klar, war der Jäger grade eher nicht in Ungnade gefallen, und klar hatte nicht jeder einzelne Bedienstete einen adeligen Paten für sein Kind, aber sooo selten war es nicht. vG Gisela |
#4
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Hallo Gisela und Alter Mansfelder,
danke für eure Antworten! Dann hätte ich aber noch eine Rückfrage: Paten hatten ja auch die Verantwortung für die Täuflinge, falls die Eltern früh verstarben. War das auch bei adeligen Paten der Fall? Wurde die Aufgabe im Ernstfall an niedere Hofbedienstete oder andere niedriger stehende Paten deligiert? |
#5
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Deute ich das Schweigen auf meine Zusatzfrage richtig, dass sie zwar vielleicht interessant ist, aber von den Werten MitforistInnen nicht beantwortet werden kann?
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#6
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Hallo Scherfer, ich würde das Schweigen eher so deuten: "Es ist Feiertag bzw. niemand hat aus anderen Gründen Zeit/Lust rund um die Uhr online zu sein."
Nur Geduld. Früher oder später bekommst du eine Antwort auf deine Fragen. Das verspreche ich dir. Herzliche Grüße Andrea |
#7
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Moinsen,
als Hofjäger hatte man durchaus eine exponierte Stellung. Hier war es durchaus üblich, dass ein Mitglied der Herrschaft als Pate auftrat., teilw. (je nach Rang u. Stellung) der Graf selber, bzw. ein Mitglied der Familie, teilweise auch die Kinder. Eine solche Patenschaft war eher eine Frage der Höflichkeit. Wenn man sich z.B. Kirchebücher in Güterdistrikten anschaut, findet man sehr oft die Gutsherrschaft als Paten verzeichnet, oftmals findet man dabei auch die Infor- mationen, dass sich die Herrschaft vertreten ließ...* an seiner Stelle trat...* I.d.R. übernahmen die Herrschaft keine *patenschaftlichen * Verpflichtungen, was man auch mit der großen Anzahl an Patenschaften erklären kann. Beste Grüsse von der Kieler-Förde Roland |
#8
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Hallo Scherfer,
Zitat:
Es grüßt der Alte Mansfelder |
#9
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Zitat:
Verantwortung eines Paten wurde und wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Vor einer Verallgemeinerung wurde ja oben schon gewarnt. Die ursprüngliche Funktion eines Paten war in schriftloser bzw. eher schriftarmer Zeit platterdings die eines Zeugen, daher Taufzeuge. Irgendwo habe ich auch gelesen, daß in der Urkirche die Paten/Zeugen auch die Aufgabe hatten, gegenüber der aufnehmenden Gemeinde für die Ernsthaftigkeit des (erwachsenen) Täuflings zu bürgen. War wohl nicht ganz verkehrt zu Zeiten der Christenverfolgung. UND: grade eben habe ich 2 waschechte Grafen als Paten bei einem einzigen Pfarrerskind gefunden. (1705) Mindestens einer davon hatte nicht nur den Titel, sondern war auch regierender Landesherr, hatte allerdings einen sehr mißratenen Sohn. vG Gisela |
#10
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Danke für alle eure Antworten!
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