eventuelle "Neu-Ausstellung" einer Geb.-Urkunde (1941)

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  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4383

    eventuelle "Neu-Ausstellung" einer Geb.-Urkunde (1941)

    Ihr Lieben,

    heute komme ich Euch mal mit einem ganz "speziellen" Fall und möchte wissen, ob Ihr "sowas" schon mal gesehen habt bzw. wie Eure Meinung dazu ist:

    es geht um eine uneheliche Geburt aus dem Jahr 1941, in der Geb.-Urkunde steht, dass die Vaterschaft mittels notarieller Urkunde mit Datum vom ... anerkannt wurde. - Der Name des Vaters wird nicht genannt.
    Die Dame vom zuständigen Standesamt hatte uns kurz und knapp mitgeteilt, dass eine Suche nach jener Urkunde sinnlos sei, die sei garantiert weg, und der Kindesvater "hätte die Vaterschaft eben nach dem Krieg erneut anerkennen müssen".

    Nun haben wir eigentlich "nur zum Spaß" nach jener notariellen Urkunde gesucht, und die auch ohne wesentliche Probleme gefunden.

    Das "Kind" meint nun, dass es doch eigentlich möglich sein müsste/sollte, an Hand der Vaterschaftsanerkennung eine "neue" Geb.-Urkunde auszustellen, in der auch der Name des Vaters erwähnt wird.

    Wir glauben, dass die Dame vom zuständigen Standesamt (die die notarielle Urkunde nun "unbedingt haben möchte") dieses Ansinnen gleich im Keim ersticken wird.

    Daher meine Frage an Euch; habt Ihr eine solche Geb.-Urkunde (uneheliches Kind, Vater dennoch genannt) schon jemals gesehen?
    Zum besseren Verständnis, die Eltern haben auch nach der Geburt nicht geheiratet!

    DANK für Eure Mühe; ich bin gespannt!
    Zuletzt geändert von scheuck; 27.06.2017, 14:34.
    Herzliche Grüße
    Scheuck
  • Silke Schieske
    Erfahrener Benutzer
    • 02.11.2009
    • 4398

    #2
    So liebe Scheuck,

    Ich musste erst mal in meinen Unterlagen nachschlagen. Rein theoretisch ginge das, ich weiß aber nicht ob der Kindesvater ggf damit einverstanden wäre.

    Mein Sohn besitzt ebenfall so eine Geburtsurkunde. Meine Kinder sind ebenfalls alle "unehelich" geboren und durch die Heirat mit dem Kindesvater meiner beiden letzten hat der Große eine Geburtsurkunde ausgestellt bekommen, dass er zum einen den FN seines Stiefvaters angenommen hat und in dieser wurde auch sein leiblicher Vater aufgeführt.

    LG Silke
    Wir haben alle was gemeinsam.
    Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

    Kommentar

    • scheuck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 4383

      #3
      DANKE für Deine Mühe, liebe Silke!

      JA, der Kindesvater wäre ganz sicher damit einverstanden (nicht nur das, er wäre bestimmt hoch-erfreut), man kann ihn aber leider nicht mehr fragen, weil er vor 20 Jahren gestorben ist. - Mal sehen, was dabei herauskommt; wie gesagt, die Dame in Bayern ist nicht sehr kooperativ ...
      Herzliche Grüße
      Scheuck

      Kommentar

      • Mats
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2009
        • 3391

        #4
        Hallo scheuck,

        ich würde es einfach mal versuchen.

        Notarielle Urkunde beglaubigen lassen, zum Standesamt des Geburtsortes schicken und darum bitten, daß im Geburtsregister ein Randvermerk mit dem Namen des Vaters eingetragen wird.

        Wenn der Geburtseintrag ergänzt wurde, eine neue Geburtsurkunde beantragen.

        Grüße aus OWL
        Anja
        Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
        der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
        also ist heute der richtige Tag
        um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
        Dalai Lama

        Kommentar

        • scheuck
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2011
          • 4383

          #5
          DANK Dir, Anja!

          So hatte ich mir das Procedere auch vorgestellt und rein theoretisch müsste das doch gehen .

          Versuch macht kluch, also frisch ans Werk!
          Herzliche Grüße
          Scheuck

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