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#1
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Präfix "Gedinge", z. B. Gedingebauer, Gedingehäusler
Jahr, aus dem der Begriff stammt: um 1700-1900 Region, aus der der Begriff stammt: z.B. Nieder-Bielau, Niederschlesien Hallo liebe Gemeinde, oftmals ist in der Bezeichnung zum Stand/Beruf einer männlichen Person die Bezeichnung "Gedinge" torangesetzt:
Auffällig ist, dass dieser Präfix bei älteren Personen zu Tage tritt. Einer der Foreneinträge übersetzt "Gedingebauer" mit "Kleinbauer". Dies ist sicher falsch, denn ich habe auch "Gedingegroßbauer" als Bezeichnung in Kirchenbücher gefunden. Wie muss Gedinge- im Zusammenhang mit einem Stand/Beruf richtig verstanden werden? Und was wäre dann ein Gedingehäusler? |
#2
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Obligation Schuld, Verbindlichkeit, Schuldverhältnis, Forde¬ rung, Forderungsrecht; — Schuldurkunde, Schuldschein, Handschrift, (Schuld)verschreibung, Schuldbrief, Handschein slippisch), Anleiheschein, Verpflichtungsurkunde. (Ä. W.) Gedinge. Obligation Aus der AMTSSPRACHE und http://woerterbuchnetz.de/cgi-bin/WB...03565#XGG03565 Geändert von Interrogator (03.08.2018 um 11:27 Uhr) Grund: Ergänzung |
#3
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Da du von "älteren" Personen sprichst, halte ich folgendes für erwähnenswert:
In manchen Regionen gibt es das Wort "Ausgedinge" für das, was wiederum anderswo "Altenteil" heißt. In gewissen Gegenden spricht man auch von "Austragsbauern" oder "Austraglern". Nun fehlt in deinen Beispielen zwar das "Aus-", aber vielleicht ... |
#4
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So falsch scheint mein Gedanke nicht zu sein.
Hier steht, dass in der Ober-Lausitz statt "Ausgedinge" nur "Gedinge" gebraucht wurde: https://books.google.ie/books?id=5qY...ndwirt&f=false Und dieses "Ausgedinge" oder "Gedinge" ist halt das, was ein Altenteiler erhielt. Somit wären - zumindest in der Oberlausitz - die "Gedingebauern", ob Groß- oder Klein- sämtlich Altenteiler - was auch das hohe Alter erklärt, das man in allen Fundstellen findet. |
#5
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Hallo,
der Bauer verspricht sein Hof/Erbe, und bekommt als Gegenleistung den Lebensunterhalt garantiert https://de.wikipedia.org/wiki/Leibgedinge stammt von Wortbedeutung "gedingen" = das Zuversichtliche erwarten / darauf hoffen / ausharren Der Gedingebauer hat also seinen Hof an Jemanden vertraglich versprochen, und bekommt dafür von ihm den Lebensunterhalt. Viele Grüsse Geändert von Anna Sara Weingart (03.08.2018 um 23:56 Uhr) |
#6
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Zitat:
Das ist so nicht richtig. Der Gedingebauer hat seinen Hof nicht versprochen, sondern ihn bereits an den Nachfolger überschrieben. In der Praxis ein himmelweiter Unterschied! |
#7
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Hier geht's wieder mal nach dem Motto:
Eigentlich ist alles gesagt - nur noch nicht von jedem. |
#8
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Zitat:
Das Gedinge ist das was er dann als Gegenleistung erhielt. Das Gedinge = "das zu Erwartende" (die Gegenleistung die der Bauer zu erwarten hat) Viele Grüsse Geändert von Anna Sara Weingart (04.08.2018 um 13:39 Uhr) |
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