Brand von Brandenfels

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Hracholusky
    Moderator
    • 17.03.2016
    • 890

    #31
    Hallo,

    ich beschäftige mich schon länger mit den Wappen- und Adelsstandsverleihungen im ehemaligen Königreich Böhmen. Dazu ist jetzt folgendes zu sagen. Bei Wappenverleihungen wurde in aller Regel auch erlaubt ein Prädikat zu führen (z.B. von Hinterfels). Diese Verleihungen bekamen freie Bürger die zur oberen Schicht der städtischen Bürgerschaft gehörten oder Gelehrte waren. Nach der Vladislavschen Landesordnung von 1500 bis zur Erneuerten Landesordnung durch Friedrich II. 1627 konnten diese nun durch den Landtag in diesen aufgenommen werden. Besaß derjenige Güter (freien Landbesitz) konnte ihn der Landtag in den Vladyken- bzw. böhmischen Ritterstand aufnehmen. Diese Standeserhöhungen sind lediglich in den Akten des Landtages, den sogenannten Landtafeln, eingetragen. Von diesen 1.397 Büchern sind bisher lediglich 260 digitalisiert. In den zugänglichen Büchern wird dabei Brand v. Brandenfels nicht erwähnt.
    Zu erwähnen ist auch dass das bei der Wappenverleihung mitverliehene Prädikat in den Matriken zu Geburt, Heirat oder Tod in der Regel nicht miterwähnt wird. Es wurde also auf jeden Fall ein Wappen verliehen. Ob durch den Kaiser/König oder einen seiner Hofpfalzgrafen ist nicht bekannt. Leider gibt es auch nicht zu jeder Wappenverleihung Einträge in den böhmischen Saalbüchern.
    Mit besten Grüssen
    Gerd

    Kommentar

    Lädt...
    X