Ist meine Uroma am 02.11.1892 oder am 03.11.1892 geboren?

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  • Jule
    Erfahrener Benutzer
    • 14.11.2014
    • 214

    #16
    Hallo,


    Könnte es sich bei dem Kirchenbuch um eine Abschrift hadeln? Ich hatte auch in einer Nebenlinie so einen komischen Fall. Das Kind war laut Kirchenbuch-Dublikat 3 Tage vor seiner Geburt verstorben. Das konnte natürlich auch nicht sein. Es wurde vermutlich falsch abgeschrieben. Vielleicht ist es in Deinem Fall auch so. Wenn es noch weitere Bücher gibt, würde ich mal dort einen Blick rein werfen. Unter Umständen wurde beim Abschreiben etwas durcheinander gebracht.


    LG Jule

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    • Kai M
      Erfahrener Benutzer
      • 06.07.2017
      • 232

      #17
      Zitat von Ert Beitrag anzeigen
      In wie fern würde sich dadurch erklären lassen, dass bei der Taufe mehr Namen als beim standesamtlichen Eintrag genannt wurden?
      Hallo,

      weil der Pfarrer dadurch keine Geburtsurkunde vorgelegt bekommen haben kann aus der er die Angaben hätte abschreiben können.

      Im Familienstammbuch meiner Großeltern war z.B. eine extra Rubrik, wo auch die kirchlichen Ereignisse beurkundet wurden. Ich würde vermuten, dass man mit dem Buch ins Pfarramt ging und daraus die notwendigen Angaben ins Taufregister übernommen wurden.

      Bei kirchlichen Trauungen fand ich in manchen KB auch den Verweis unter welcher Registernummer die zivile Heirat stattgefunden hat. Hier liegt der Grund sicher darin, dass man erst beim Standesamt heiraten musste und dann erst eine kirchliche Trauung legal war. Da wurde dann sicher auch die Urkunde/Familienstammbuch vorgezeigt.

      Hast du zwischenzeitlich schon nachgefragt, ob die Sammelakte zum Geburtseintrag noch vorhanden ist?

      Viele Grüße
      Kai

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      • Asphaltblume
        Erfahrener Benutzer
        • 04.09.2012
        • 1500

        #18
        Wenn es eine Zwillingsgeburt war: Getauft werden konnte nur ein lebendes Kind. Das wäre dann aber auch im Geburtenregister und im Taufbuch eingetragen worden, selbst wenn es kurz nach der Geburt (und der Taufe) starb.
        Ein totgeborenes Kind wird namenlos im Sterbebuch eingetragen, standesamtlich wie kirchlich, wobei ich selten Totgeburten auch schon im Taufbuch gesehen habe, meistens bei Zwillingsgeburten, wo das andere Kind (zunächst) überlebt hat.
        Wann die Uroma nun wirklich das Licht der Welt erblickt hat, wird sich nicht mehr mit 100%iger Sicherheit klären lassen.
        Rechtlich maßgeblich ist aber immer der Standesamtseintrag.



        Was die Unterschiede beim Vornamen angeht: Ich habe einen aus Hessen gebürtigen Freund, in dessen Ausweis die Vornamen Roland Wolfgang eingetragen sind. Er ist katholisch und erzählt, bei der Taufe habe er noch einen dritten Vornamen erhalten, August. (Er ist ganz normal als Baby getauft worden.)
        Gruß Asphaltblume

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