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#11
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Vor dem unterzeichneten STA Beamten erschien heute der Persönlichkeit bekant der Rittergutsbesitzer und Leutnant ....... evang. Religion und zeigt an, dass von der unehelichen ...... evang. Religion wohnhaft zu Drenow in der Wohnung des Gärtner Krause in der Wohnung des Gärtners Krause ein Kind männl. Geschlechts geboren hat u.s.w
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#12
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und wo steht, das er der Vater dieses Kindes ist? oder war das nur Deine Interpretation?
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#13
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Bei mir beginnen die meisten Geburtsurkunden ganz genauso.
Nur leider habe ich zu Standesamtszeiten keine unehelichen Kinder dabei, so dass ich weiter nicht vergleichen kann. Bei den ehelichen Kindern steht ja dann ganz simpel hinter dem Namen "seiner Ehefrau", wenn der Vater und Ehemann der Anzeigende war. Bei denen, wo z. B. das Krankenhaus der Anzeigende war, stehen dann beide Elternteile nacheinander drin. Hm, bei unehelichen Kindern müsste doch dann zumindest, da hier der Rittergutsbesitzer ohnehin schon namentlich genannt wurde, im weiteren Verlauf der Urkunde irgendwo stehen, dass er bezeugt hat, der Vater des Kindes zu sein. Oder nicht? Muss mich berichtigen, hatte auch 1 Kind, dass kurz vor der Eheschließung geboren wurde, da stand dann aber der Vater gleich in der Randbemerkung drin, quasi als Vaterschaftsanerkennung. Also ich denke, wenn in der Urkunde nichts drin steht, müsste zumindest eine Randbemerkung über die Vaterschaft dabei sein. Ansonsten könnte auch Gärtner Krause oder jeder andere der Vater sein. Das ist jetzt so mein Gedankengang. Kann natürlich sein, dass ich da falsch liege... |
#14
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Es gibt eine Randbemerkung, die Monate säter verfasst wurde. Dort steht: Die Geburt hat in der Behausung des Augenzeugen stattgefunden. Wer war denn der Augenzeuge. Der Gärtner??
Tja, dass wird sich wohl nie klären lassen............ PS: Eine solche Persönlichkeit, würde sicherlich nicht von sich aus die Vaterschaft anerkennen........ Geändert von Martin1966 (09.07.2015 um 16:59 Uhr) |
#15
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Mir ist immer noch nicht klar, was Du mit der Sache bezweckst.
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#16
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Naja, er sucht halt den Vater des Kindes und nahm halt an, daß der Gutsbesitzer der Vater sein könnte, da er auf der Geburtsurkunde draufsteht.
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#17
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Ich würde mal meinen, dass in der Urkunde beim Randvermerk nicht "Augenzeuge",
sondern vielmehr "Anzeigender" stand. Da gibt's sicher einen kleinen Lesefehler. Hieraus nun aber abzuleiten, dass der Gutsbesitzer der Vater sei, finde ich etwas weit hergeholt. Vielmehr wird der Gärtner der Vater gewesen sein |
#18
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Hallo Friederike, ich denke du hast Recht. Ich hänge den Randvermerk mal mit an. Was liest du?
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#19
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Genau gki
Geändert von Martin1966 (09.07.2015 um 17:58 Uhr) |
#20
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Hallo,
Der Herr Gutsbesitzer hat einfach als Verwaltungsoberhaupt seines Gutes die Geburt beim Standesamt gemeldet. Genauso wie der Amtsvorstand von Krankenhaeusern z.B. die Geburten mitteilte, die im Krankenhaus stattfanden, weil bei ausserehelichen Geburten sonst niemand da gewesen sein mag, der das haette machen koennen. Wie in schlechten Krimis: der Gaertner war's Liebe Gruesse Rieke |
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