Lesehilfe erbeten: Heiratsurkunde 1855

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  • Samoht100
    Erfahrener Benutzer
    • 12.12.2020
    • 119

    [gelöst] Lesehilfe erbeten: Heiratsurkunde 1855

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsurkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1855
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Otzenweiler / Nonnweiler
    Namen um die es sich handeln sollte: Stirn / Kappes


    Einen schönen guten Tag an alle,
    ich benötige mal wieder Eure Hilfe beim "übersetzen" einer Heiratsurkunde meiner Vorfahren.
    ??? gibt die fehlenden Wörte / Unsicherheiten an.



    Vielen Dank schon jetzt!
    Viele Grüße

    Thomas



    Nr 24 Heirats-Akt
    Im Jahre 1855, am 18. (?) des
    Monats September (?) um ?? Uhr vormittags erschein vor mir ???
    ???, Bürgermeister uns Zivilstandsbeamten der Bürgermeisterei Otzenhausen (?), Kreis Trier (?) – Regierungs-
    Und Landgerichtsbezirk Trier,

    einer Seits: Jakob Stirn,
    gemäß vorgelegtem ??? , alt 30
    Jahre, geboren zu Trier am 2. des Monats Februar
    Jahrs 1821
    ?? von Stand, wohnhaft in Mariahütte,
    großjähriger (?) Sohn des Johann Stirn,
    ?? von Stand, wohnhaft zu Trier, gemäß
    Vorgelegtem von dem Notar ??????? von Trier
    am 15. ???aufgenommenen ??
    ????,

    und dessen Ehefrau Elisabet Zimmer,
    ?? Stand, wohnhaft zu Trier, gemäß vorgelegtem
    von dem Notar ??????? von Trier
    am 15. ???aufgenommenen ??
    ????,


    Anderer Seits: Maria Sybilla Kappes,

    gemäß vorgelegtem ?? , als 35
    Jahre, geboren zu Zeltingen am 24 des Monats Juni
    Jahrs 1821
    ?? Stand, wohnhaft zu Mariahütte
    Großjährige Tochter des Johann Kappes,
    ?? von Stand, wohnhaft zuletzt zu Zeltingen,
    gemäß vorgelegtem ????????????
    ??????????????,

    und dessen Ehefrau Maria ?? Friedrich,
    ohne (?) Stand, wohnhaft zu ???, gemäß
    vorgelegtem von dem Notar ????
    ??????????????
    ??????????????

    Und ersuchten mich, die von ihnen beabsichtigte Ehe gesetzlich aschließen, indem nach den geschehenen Eheverkündigungen,
    wovon die erste Sonntags den ?? des Monats August im Jahre 1855, um ??
    Uhr des Morgens, Nummer 57 des Eheverkündigungs-Registers, und die zweite Sonntags den 2.
    Des Monats September im Jahre 1855 um ?? Uhr des Morgens, Nummer 58 des Eheverkündigungs-Registers, zu Nonnweiler (?)

    Statt gehabt ha, keine Hindernisse oder sonstige Einsprüche dagegen vorgebracht werden seien.
    Da mir auch wirklich keine Einsprüche gegen dieses Ehe zugestellt sind, die künftigen Eheleute sich auch laut
    ????

    Wegen der erforderlichen Einwilligung und ?? eherbietigen Antrags ausgewiesen haben, da ferner alle
    Durch das Gesetzt vorgeschriebenen Formen beobachtet worden, so wie es aus dem oben Angeführten erhellt, so
    Habe ich, der Beamte des Zivilstandes von Otzenhausen (?), nachdem ich alle in diesem ??
    Angeführten Schriften, sowie das VI (?) Kapitel des Titels von der Heirath, über die wechselseitigen Rechte und
    Pflichten der Ehegatte wörtlich vorgelesen hatte, den Bräutigam Jakob Stirn
    Gefragt: ob er die Braut Maria Sybilla Kappes,
    zur Frau nehmen wolle? Ebenso habe ich
    die Braut Maria Sybilla Kappes gefragt: ob sie den Bräutigam Jakob Stirn
    zum Mann nehmen wolle? Da nun jedes von Beiden insbesondere diese Frage mit JA! Beantworten, so habe ich die Benannten Jakob Stirn
    und Maria Sybilla Kappes,
    im Namen des Gesetzes von nun als in gesetzlicher Ehe vereint erklärt.


    Worüber gegenwärtiger Akt im Beisein der nachgenannten vier Zeugen, nämlich:

    1. Des Franz ???, ?? von Stand,
    als 40 Jahre, wohnhaft zu ???,
    ?? verwandt mit den ???
    2. Des Pete ???, ?? von Stand,
    als 50 Jahre, wohnhaft zu ???,
    ?? verwandt mit den ???
    3. Des ?? Krämer ??, ?? von Stand,
    als 52 Jahre, wohnhaft zu ???,
    ?? verwandt mit den ???
    4. Des ????, ?? von Stand,
    als 35 Jahre, wohnhaft zu ???,
    ?? verwandt mit den ???

    In doppeltem Originale errichtet, und nach geschehener Vorlesung, von den Zeugen, den anwesenden ???,
    den zusammengegebenen Ehegatten und mr dem Zivilstandsbeamten unterschrieben worden ist.

    So geschehen zu ??? in dem Gemeindehause der Bürgermeisterei
    Trie (?) am Tage , im Monat und Jahre wie oben.
    Angehängte Dateien
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28334

    #2
    Hallo Thomas,

    ich lese:



    Nr 24 Heirats-Akt
    Im Jahre 1855, am 18. (?) des
    Monats September um neun Uhr vormittags erschein vor mir Mathias
    Joseph Funk Bürgermeister uns Civilstandsbeamten der Bürgermeisterei Otzenhausen , Kreis Trier – Regierungs-
    Und Landgerichtsbezirk Trier,

    einer Seits: Jakob Stirn,
    gemäß vorgelegtem Geburts Akt, alt 30
    Jahre, geboren zu Trier am 2. des Monats Februar
    Jahrs 1826
    Schlosservon Stand, wohnhaft in Mariahütte,
    großjähriger Sohn des Johann Stirn,
    Schlosser von Stand, wohnhaft zu Trier, gemäß
    Vorgelegtem von dem Notar Jacob Eduard Zell von Trier
    am 16. August dieses Jahres aufgenommenen Act
    in diese Ehe einwilligend,


    und dessen Ehefrau Elisabet Zimmer,
    ohneStand, wohnhaft zu Trier, gemäß vorgelegtem
    von dem Notar Jacob Eduard Zell von Trier
    am 16. August dieses Jahres aufgenommenen Act in diese Ehe ein-
    willigend


    Anderer Seits: Maria Sybilla Kappes,

    gemäß vorgelegtem Geburts Akte, alt 35
    Jahre, geboren zu Zeltingen am 24 des Monats Juni
    Jahrs 1820
    ohne Stand, wohnhaft zu Mariahütte
    Großjährige Tochter des Johann Kappes,
    Winzer von Stand, wohnhaft zuletzt zu Zeltingen,
    gemäß vorgelegtem Sterbeacte, daselbst gestorben am ein und
    zwanzigsten Juni achtzeh hundert sieben und dreißig


    und dessen Ehefrau Maria Eva Friedrich,
    ohne Stand, wohnhaft zu Saarwellingen gemäß
    vorgelegtem von dem Notar Philipp Karl Jacob genannt Friedrich
    Jacob Bruch von Saarlouis am zwölften September dieses
    Jahres aufgenommenen Act in diese Ehe einwilligend


    Und ersuchten mich, die von ihnen beabsichtigte Ehe gesetzlich aschließen, indem nach den geschehenen Eheverkündigungen,
    wovon die erste Sonntags den sechs und zwanzigsten des Monats August im Jahre 1855, um zehn
    Uhr des Morgens, Nummer 57 des Eheverkündigungs-Registers, und die zweite Sonntags den 2.
    Des Monats September im Jahre 1855 um zehn Uhr des Morgens, Nummer 58 des Eheverkündigungs-Registers, zu Nonnweiler (wird es wohl heißen, auch wenn ich eher Sonnweiler lese)

    Statt gehabt hat, keine Hindernisse oder sonstige Einsprüche dagegen vorgebracht werden seien.
    Da mir auch wirklich keine Einsprüche gegen dieses Ehe zugestellt sind, die künftigen Eheleute sich auch laut
    Vorstehendem

    Wegen der erforderlichen Einwilligung und dessfallsigen eherbietigen Antrags ausgewiesen haben, da ferner alle
    Durch das Gesetzt vorgeschriebenen Formen beobachtet worden, so wie es aus dem oben Angeführten erhellt, so
    Habe ich, der Beamte des Zivilstandes von Otzenhausen, nachdem ich alle in diesem Akte
    Angeführten Schriften, sowie das VI te Kapitel des Titels von der Heirath, über die wechselseitigen Rechte und
    Pflichten der Ehegatte wörtlich vorgelesen hatte, den Bräutigam Jakob Stirn
    Gefragt: ob er die Braut Maria Sybilla Kappes,
    zur Frau nehmen wolle? Ebenso habe ich
    die Braut Maria Sybilla Kappes gefragt: ob sie den Bräutigam Jakob Stirn
    zum Mann nehmen wolle? Da nun jedes von Beiden insbesondere diese Frage mit JA! Beantworten, so habe ich die Benannten Jakob Stirn
    und Maria Sybilla Kappes,
    im Namen des Gesetzes von nun als in gesetzlicher Ehe vereint erklärt.


    Worüber gegenwärtiger Akt im Beisein der nachgenannten vier Zeugen, nämlich:

    1. Des Franz Göbel, Ackerer von Stand,
    als 40 Jahre, wohnhaft zu Mekeich(??)
    nicht verwandt mit den Brautleuten
    2. Des Peter Delwing, Gastwirth von Stand,
    als 50 Jahre, wohnhaft zu Nonnweiler
    nichtverwandt mit den Brautleuten
    3. Des Wilhelm Kraemer Commissionär von Stand,
    als 53 Jahre, wohnhaft zu Nonnweiler
    nicht verwandt mit den Brautleuten
    4. Des Friedrich Breuer, Barbierer von Stand,
    als 36 Jahre, wohnhaft zu Nonnweiler
    nicht verwandt mit den Brautleuten

    In doppeltem Originale errichtet, und nach geschehener Vorlesung, von den Zeugen, den anwesenden Ascendenten
    den zusammengegebenen Ehegatten und mr dem Civilstandsbeamten unterschrieben worden ist.

    So geschehen zu Nonnweiler in dem Gemeindehause der Bürgermeisterei
    Trie am Tage , im Monat und Jahre wie oben.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Horst von Linie 1
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2017
      • 19715

      #3
      Der erste Zeuge (Giebel

      ) aus Mettnich.
      Zuletzt geändert von Horst von Linie 1; 30.12.2020, 18:00.
      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

      Und zum Schluss:
      Freundliche Grüße.

      Kommentar

      • Samoht100
        Erfahrener Benutzer
        • 12.12.2020
        • 119

        #4
        Vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!!!

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