Name Kinder nach Eheschließung

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  • carlotta22
    Benutzer
    • 25.12.2011
    • 35

    Name Kinder nach Eheschließung

    Hallo, meine Großeltern lebten über 20 Jahre (ca. 1932 -1954) unverheiratet zusammen und hatten vier Kinder.
    Diese Kinder trugen alle den Namen der Mutter.
    Dann haben sie (aus welchem Grund auch immer) 1954 geheiratet und nun haben angeblich automatisch die fast volljährigen und z.T. schon verheirateten Kinder den Namen des Vaters annehmen müssen obwohl das nicht alle wollten.
    Kann mir jemand sagen ob und wenn ja, wieso das so war?
    Gruß Carlotta
    FN Dobritz.......FN Falkowski
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    Schewelies.FN Schulz
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    Weichelt....FN Wisbar
  • russenmaedchen
    Erfahrener Benutzer
    • 01.08.2010
    • 1700

    #2
    Hallo Carlotta22,
    da du hier von deiner Familie redest, die sich hoffentlich auch alle noch bester Gesundheit erfreut, frage die Betroffenen am besten selber. Sie können dir bestimmt dazu etwas sagen .
    Viele Grüße
    russenmädchen






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    • Mariolla
      • 14.07.2009
      • 1698

      #3
      Hallo Carlotta,
      ich kenne das - bei den Vorfahren meines M. waren es weit über 50 Jahre
      Lebensgemeinschaft, erst im hohen Alter wurde geheiratet. Aus dieser Lebensgemeinschaft
      gingen mehrere Kinder hervor und alle trugen den Geburtsnamen der Mutter. Als die leiblichen
      Eltern heirateten, waren alle Kinder selbst schon verheiratet. Jedenfalls wurden zum Tag der Trauung
      alle Kinder legitimiert und man hätte den Namen des leiblichen Vaters annehmen können/dürfen. Das wäre
      eine enorme Umschreiberei an Dokumenten gewesen und wurde auch mit hohen Gebühren veranlagt.
      So wurde es belassen und alle Kinder tragen weiterhin den Geburtsnamen der Mutter bzw. die Söhne
      führen somit den FN der Mutter weiter.

      Vielleicht weil noch nicht mündig und vom leiblichen Vater zur Trauung adoptiert/legitimiert und so kam
      es zur Annahme des Namens vom Vater. Bei bereits verheirateten und mündigen Personen kann ich mir
      keinen Zwang vorstellen, höchstens Druck von den Eltern selber. Vielleicht haben auch die Eltern selbst
      alle Kinder im Geburtsregister auf den neuen Namen umschreiben lassen.

      Einfach fragen, so wie russenmaedchen schon schreibt.

      Viele Grüße Mariolla

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      • carlotta22
        Benutzer
        • 25.12.2011
        • 35

        #4
        Zitat von russenmaedchen Beitrag anzeigen
        Hallo Carlotta22,
        da du hier von deiner Familie redest, die sich hoffentlich auch alle noch bester Gesundheit erfreut, frage die Betroffenen am besten selber. Sie können dir bestimmt dazu etwas sagen .
        Die sind schon seit Jahren tot...sonst hätte ich sicher gefragt
        außerdem geht es mir hier um eine Frage nach dem damaligen Namensrecht.

        Meine Cousine weiß, das ihr Vater den Namen seines Vaters nicht wollte...aber anscheinend übernehmen mußte.
        So wurde der Nachname von Onkel u.Tante (Ehepaar) u. Cousine quasi gegen seinen Willen geändert
        Zuletzt geändert von carlotta22; 17.01.2012, 20:31.
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        • carlotta22
          Benutzer
          • 25.12.2011
          • 35

          #5
          Hier, falls es jemanden interessiert:
          Zu unterscheiden von der Ehelicherklärung war die sogenannte Legitimation; dies war die nachträgliche Eheschließung der Eltern eines nichtehelichen Kindes, das hierdurch ebenfalls ehelich wurde (bei gleichzeitiger Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge), was aber in den vergangenen Jahrzehnten nicht unbedingt automatisch erfolgte.(bis zum 30. Juni 1998)
          gefunden bei WIKIPEDIA
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          • tempelritter
            Erfahrener Benutzer
            • 29.07.2011
            • 577

            #6
            Hallo, schau ins Bürgerliche Gesetzbuch, falls sie in Deutschland geheiratet haben. Gruß, Chris
            Gruß Chris

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            • carlotta22
              Benutzer
              • 25.12.2011
              • 35

              #7
              Danke, hatte ich ja schon selbst gefunden.
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              • Ahrweiler
                Erfahrener Benutzer
                • 12.12.2009
                • 1063

                #8
                Hallo zusammen.
                Hier taucht automatisch die Frage auf wer ist als Vater in der Geburtsurkunde der Kinder eingetragen?Hat der eingetragene Vater dann später die Mutter geehelicht(nicht kirchlich)sondern standesamtlich so ist es doch klar ,dass die Kinder die aus der Lebensgemeinschaft stammen den Namen des Vaters bekommen.Wenn es nur eine kirchliche Heirat war verstehe ich das nicht,denn Kirche und Staat sind getrennt.Bei uns in der Monarchie(Österreich)war es so,dass der Mann der die Frau irgendwann nach der Geburt des Kindes automatisch legitimiert wurde und damit auch automatisch der Vater war(z.B. in Böhmen).In den österreichischen Stammlanden war das nicht so.Ich hab so einen Fall in der Familie da musste der Vater des Kindes(er heiratete 5 Jahre nach der Geburt des Kindes die Mutter)vor dem Priester und Gott schwören,dass er der Vater ist.Außerdem mussten dies auch noch 2 unabhängige Zeugen dies tun .Dies wurde dann mit der Unterschrift im KB bestätigt.
                LG
                Franz Josef

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