Und wieder einmal das Problem mit der unehelichen Geburt

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  • Cäcilia
    Erfahrener Benutzer
    • 06.12.2010
    • 172

    Und wieder einmal das Problem mit der unehelichen Geburt

    Hallo,

    vielleicht hat ja jemand hier noch eine Idee, mir sind sie ausgegangen.
    Mein Opa, Erich Hartmann, wurde 1898 in Apolda unehelich geboren. Weder in seinem Geburteneintrag, Taufeintrag noch späterer Heirat war ein Vater vermerkt.
    Anfragen bezüglich Unterhalt habe ich bei Gericht, dem Stadtarchiv Apolda und dem Staatsarchiv in Weimar gestellt. Alles negativ.

    Gestern nun habe ich Unterlagen von Berlin Lichterfelde bekommen, in der SA Stammrolle hat er als Vater einen Franz Pfeifer angegeben, allerdings ohne weitere Angaben, wie Geburtsdatum usw..
    Lt. Adressbuch von Apolda war ein Franz Pfeifer zu der Zeit wohnhaft.

    Und das wars dann auch schon.
    Sollte jemanden noch was einfallen, wie ich weiter vorgehen könnte, wäre das toll. Ansonsten bleibt der Ast eben leer, aber das wurmt mächtig.

    Vielen Dank schon mal im Voraus und viele Grüße Cäcilia
  • Andrea1984
    Erfahrener Benutzer
    • 29.03.2017
    • 2548

    #2
    Hallo Cäcilia.

    Ich habe keine Idee, doch ich leide mit dir.

    Aloisia Riedler (später verheiratete Strauss) (1858-1937)

    Mutter: Anna Maria Riedler (1835-1860)
    Vater: ?

    Ich weiß es leider nicht, was da weiterhelfen könnte.

    Herzliche Grüße

    Andrea
    Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
    Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

    Kommentar

    • Jule
      Erfahrener Benutzer
      • 14.11.2014
      • 214

      #3
      Hallo,


      Man kann eigentlich davon ausgehen, dass Franz Pfeiffer schon vor längerer Zeit verstorben ist (über 30 Jahre). Die Sterbeurkunde düfte somit für jeden einsehbar sein. Du könntest beim Meldeamt nachfragen und um Auskunft bitten. Du könntest aber auch beim Standesamt nachfragen. Meist haben die dort schon alle Namen aus den Registern im PC. Die Daten sind schnell gefunden. Dort wird man Dir Auskunft geben können. Natürlich ist es möglich, dass er nicht in Apolda verstorben ist, aber dann finden sich mit Sicherheit ein Hinweise zum Sterbeort im Melderegister.


      LG Jule

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      • Cäcilia
        Erfahrener Benutzer
        • 06.12.2010
        • 172

        #4
        Hallo Andrea, hallo Jule,

        Danke für eure Antworten.
        Manchmal sind die Vorfahren nicht nett zu uns.
        Ja, die Daten von Franz Pfeifer kann ich, sobald das Chaos vorbei ist, im Stadtarchiv erfragen, ob er in Apolda geheiratet hat und auch hier verstorben ist.

        Aber ich kann mir nicht 100-ig sicher sein, ob er der Vater ist.
        Wie gesagt, mein Opa hat seinen Namen auf der Stammrolle als Vater eintragen lassen, aber eben ohne Geburtsdatum und Wohnort.

        Vielleicht hat noch jemand eine Idee.

        Viele Grüße Cäcilia

        Kommentar

        • Huber Benedikt
          Erfahrener Benutzer
          • 20.03.2016
          • 4650

          #5
          .....als Vater eintragen lassen, aber eben ohne Geburtsdatum und Wohnort.

          Was nicht soooo ungewöhnlich ist.
          Häufig haben ne Kinder keine Verbindung zum Erzeuger und kennen ausser dem Namen keinerlei Daten
          Ursus magnus oritur
          Rursus agnus moritur

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          • Cäcilia
            Erfahrener Benutzer
            • 06.12.2010
            • 172

            #6
            Hallo Huber Benedikt,

            ja, so habe ich mir das auch gedacht, dass mein Opa nur den Namen seines Vaters kannte und das wars.
            Ich werde Franz Pfeifer als Vater mit in meine Liste eintragen, aber die Linie nicht weiter erforschen, da dies nicht gesichert ist.

            Viele Grüße Cäcilia

            Kommentar

            • Schokoladenhai
              Benutzer
              • 29.12.2018
              • 27

              #7
              Hallo,
              in diesem Zusammenhang hab ich mal eine Frage. Auch ich hab solche Fälle in meinem Stammbaum, konnte aber mit Informationen der damals noch lebenden Großmütter weiter kommen.
              Wie war es zu früheren Zeiten mit den Vätern, gab es sowas wie Unterhaltszahlungen an die Mütter bzw. Kinder? Wenn ja, auf welche Weise? Gab es Vaterschaftsfeststellungen und wenn ja wo und mit welchen Folgen für den ? Oder konnten die Herren einfach weiter "ihrer Wege gehen".

              LG Gabi
              Liebe Grüße, Gabi

              ehemals hier "klingerswalde39_44" falls jemand Fragen zu meinen alten Beiträgen hat

              Suchnamen: Sklarski, Deklerski, Ostpreußen
              Joczat Ostpreußen und Berlin

              Kommentar

              • Ingenieur
                Erfahrener Benutzer
                • 20.03.2012
                • 279

                #8
                "Kurze Historie zum Unterhalt
                Die römische Antike kannte die 'alimenta', das stellte eine Unterstützung für kinderreiche Familien dar. Im 16. Jahrhundert, im Zuge der beginnenden Stärkung sozialer Rechte, prägte man das Wort Unterhalt. Der Unterhalt war insofern eine wichtige Angelegenheit, als beispielsweise im Jahr 1850 die Rate von unehelichen Kindern bei 17 Prozent aller Geburten stand. Hier griff der Paragraph § 1027, II 1. ALR des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten. Das Gesetz besagte:

                'Wer eine Person außer der Ehe schwängert, muss die Geschwächte entschädigen und das Kind versorgen'.

                Die Gesetze der damaligen Zeit waren mit der Idee der kirchlichen Ehe verhaftet. Ein Vater hatte zunächst die Entbindung des Kindes, also die Hebamme, zu bezahlen, weiter die Taufkosten und eine 6-wöchige Verpflegung für die Mutter und das Kind, weitere Kosten, die unvermeidbar waren. Außerdem bestand die Pflicht des Mannes darin, die geschwängerte Frau zu heiraten. Das allerdings musste er nicht tun, wenn sie bezichtigt wurde, dem Mehrverkehr anzuhängen. Wollte der Mann die Heirat nicht, erhielt die Mutter trotzdem den Namen des Mannes, die Frau erhielt aufgrund der Tatsache, dass sie nun rechtlich wie eine unbescholtene geschiedene Ehefrau behandelt wurde, Unterhalt vom Kindsvater. Erhob die Frau innerhalb einer 2-Jahresfrist den Anspruch, stand ihr ein Sechstel bis zu einem Viertel des Vermögens des Mannes zu. Dann würde der Mann seinen Namen und sie den ihren behalten. So war es den Eltern des Kindsvaters möglich, durch Zahlung dieser Summe gemäß dem § 1076 ALR ihren Namen vor Verwahrlosung zu schützen. War und blieb der Vater unbekannt, setzte der § 628 II, 2 ALR die Großeltern in die Unterhaltspflicht. Wenn auch die den Unterhalt nicht aufbringen konnten, landete das Kind im Armenhaus, der Staat übernahm die Fürsorge."
                Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/unterhalt

                Kommentar

                • Huber Benedikt
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.03.2016
                  • 4650

                  #9
                  Interssant auch wie schon von jeher versucht wurde, sich eines Unterhaltes zu entziehem.
                  Das beginnt mit der Grunhdhaltung,v.a getragen von der katholischen Kirche.,
                  eine geschlechtliche Beziehung ausserhalb der gesegneten Ehe sei ohnehin Schuld der Frau,.
                  Bereits in der Bibel isses die Frau die ihren Apfel dem armen Kerl hinhält.
                  Demgemäss soll die Hure schauen wie sie mit ihrem Bankert zurechtkommt.
                  Unzählig die zahlreichen Dienstmädchen die dem "Recht der ersten Nacht", jus primae noctis, zum Opfer fielen und- sobald dies Früchte trug, mit Schimpf und Schande von Haus und Hof gejagt wurden.
                  Unzählig die Zahl der Kinder in Klöstern die- soweit nicht vor oder nach der Geburt "verstorben" und an der Friedhofsmauer vergraben - als "Findelkinder" aufgezogen wurden bis sie zur Arbeit taugten.
                  Unzählig die Zahl der "Priesterkinder" bis heute vaterlos und totgeschwiegen.
                  Nur wenn sich die Mutter verpflichtet, weder den Kindsvater zu nennen, noch überhaupt irgendwelche 'Details preiszugeben (auch nicht gegenüber dem Kind !!) kann es sein, dass -ohne Anerkennung einer Rechtspflicht- Unterhalt seitens des Erzeugers, oder aus einem bischöflichen Fonds gezahlt wird
                  Das ist "wahre" Nächstenliebe wie auch Rechtstreue, da auch dem Klerus bekannt ist, dass sowohl das Recht eines Kindes seinen Vater zu kennen grundgesetzlich verankertes Persönlichkeitsrecht ist und die Regelungen des BGB auch für Angehörige des Klerus gelten.

                  Ach ich rede mich schon wieder in Rage....dabei gehts ja nur um Unterhalt.
                  Ursus magnus oritur
                  Rursus agnus moritur

                  Kommentar

                  • Cäcilia
                    Erfahrener Benutzer
                    • 06.12.2010
                    • 172

                    #10
                    Hallo,

                    falls ich mich nicht täusche, war der Unterhalt im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, dies galt ab 1898? Betriebswirtschaft ist lange her, kann mich auch im Jahr irren.

                    Wie das mit der Vaterschaftsanerkennung war, weiß ich nicht genau. Zuerst wohl nur über Blutgruppen, was ja nicht zu 100-ig sicher war.
                    Also wenn ein Mann sich seiner Verantwortung entziehen wollte, dann hatte er wohl gute Karten.

                    Viele Grüße Cäcilia

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                    • consanguineus
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.05.2018
                      • 5533

                      #11
                      Zitat von Huber Benedikt Beitrag anzeigen
                      Unzählig die zahlreichen Dienstmädchen die dem "Recht der ersten Nacht", jus primae noctis, zum Opfer fielen und- sobald dies Früchte trug, mit Schimpf und Schande von Haus und Hof gejagt wurden.
                      Absolut kein Grund, die Gesundheit durch hohen Blutdruck zu gefährden. Das ius primae noctis ist aller Wahrscheinlichkeit nach nichts weiter das Produkt einer mehr oder weniger schmutzigen Phantasie.

                      Viele Grüße
                      consanguineus
                      Suche:

                      Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                      Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                      Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                      Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                      Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                      Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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                      • Huber Benedikt
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.03.2016
                        • 4650

                        #12
                        ...nichts weiter das Produkt einer mehr oder weniger schmutzigen Phantasie.

                        Allerdings nicht meiner!!
                        Immerhin wird es im Handwörterbuch zur deutschen REChtsgeschichte angeführt als:
                        Privileg des Grundherrn auf Beiwohnung in der Brautnacht einer Grundhörigen
                        somit eine Art Vergewaltigungsanspruch.
                        Ob tatsächliches oder nur eingebildetes "Recht" sei dahingestellt.
                        Unabhängig davon weckten die unaufgeklärten meist ungebildeten oft blutjungen
                        Untergebenen sicherlich die Begierden des "Herrn".
                        .....Was auch heute noch aktuell ist...vom amerikanischen (Ex)Präsidenten über den ex IWF Chef zum me too Weinstein bis zu den blue helmets der UNO
                        Macht weckt halt Begierde...Recht hin oder her

                        Dazu auch noch ein Auszug, wie es um den "Unterhalt" gg schwanger gewordene Dienstmädchen stand:

                        Eine ledige Dienstbotin, die schwanger wurde, steckte in einem unlösbaren Dilemma. Denn ihr drohte in jedem Fall Strafe: ob sie nun die Schwangerschaft verheimlichte und ihr Kind aussetzte oder aber sich offen zu dem Kind bekannte. Sie hatte nach herrschender Vorstellung "Unzucht" begangen. Ihr drohten Strafen, in der Regel die Kündigung ihres Dienstverhältnisses. Ihr Weg in die Armut war somit vorgezeichnet. In Hamburg kamen uneheliche schwangere Frauen ins Spinnhaus, wo sie spinnen, Wolle kratzen und weben mussten. Vgl.: Rita Bake. Trotz Fleiß kein Preis. Ein historischer Stadtrundgang zu Hamburgs armen Frauen. Landeszentrale für politische Bildung 1997, S. 14 f.
                        Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 30.04.2020, 14:02.
                        Ursus magnus oritur
                        Rursus agnus moritur

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                        • Asphaltblume
                          Erfahrener Benutzer
                          • 04.09.2012
                          • 1500

                          #13
                          Das Blutgruppensystem wurde erst 1900 von Karl Landsteiner entdeckt/entwickelt. Erbbiologische Gutachten wurden erst ab 1928 zur Vaterschaftsfeststellung verwendet. Das gilt wahrscheinlich auch für den Blutgruppenvergleich.
                          In deinem Fall dürfte also alles davon abhängen, wie glaubwürdig ein Gericht die Mutter fand (Frauen, die unverheiratet schwanger wurden, hatten eher schlechte Karten) und ob der Vater zu seiner Verantwortung stand oder nicht.
                          Übrigens hatten ledige Mütter und ihre Kinder bis ca. 1845 teilweise wesentlich größere Rechte, sowohl was ihren Status angeht, als auch auf Unterhalt und Entschädigung!
                          Gruß Asphaltblume

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