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Es gibt natürlich immer noch die Möglichkeit, dass die beiden gar nicht verheiratet waren.
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Hallo zeilenweise,
wie kommst Du auf so eine Idee ? Les Dir mal einfach nur den ersten Beitrag von Scheuck durch .... |
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Ich habe diesen Thread von Anfang an begleitet, vielen Dank :-)
Aber das erste Dokument behauptet einfach nur, dass Luise Plany die Ehefrau war. Da steht nicht einmal, "Luise Schneider geb. Plany", was ich für die üblichere Schreibweise halten würde. Natürlich kann ich etwas übersehen haben, und es gibt in diesem Thread noch einen konkreten Beweis für eine amtlich beglaubigte Ehe. Nur wenn ich mich recht erinnere, ist das Problem, dass dieser Beweis eben trotz intensiver Recherche fehlt. |
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Ich begleite auch, hin und wieder im Hintergrund .... Hier noch einmal für Dich:
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Aus dem Dokument geht hervor:
- ein 26-jähriger Fabrikarbeiter namens Hermann Schneider stirbt im Bürgerhospital. - seine Ehefrau ist angeblich Louise Plany, die aber nicht seinen Nachnamen führt. - seine Eltern werden erwähnt, sie sind bereits verstorben. - nicht die Ehefrau meldet den Tod, sondern der von der Armendeputation ermächtigte Sekretär Hüll. - das Ganze ist nicht in das offizielle Urkundenformular eingetragen, sondern als Marginalie an den Rand notiert, offenbar gemäß den Angaben, die Hüll gemacht hat. Was hinderte Louise Plany, sich als Ehefrau von Hermann Schneider auszugeben, evtl., weil sie ihn sonst nicht besuchen konnte? Wo ist die Referenz zu Ort und Datum der Heirat, die man von einem ordentlichen Standesbeamten erwarten würde? |
#56
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Hallo,
ich habe dieses Thema immer mitgelesen und möchte mich zu folgendem zu Wort melden. Zitat:
Auch hier schreibt der Standesbeamte (bei Eheleuten) den Geburtsnamen der Gattin wie einen "richtigen" Nachnamen, obwohl, ich lege hierfür meine Hand ins Feuer, sie eigentlich den Nachnamen ihres Ehemannes geführt hat. Man konnte damals davon ausgehen, dass die Frau den Nachnamen des Mannes geführt hat, weswegen der Standesbeamte (im Falle Schneider) darauf verzichtet hat, "Louise Schneider geborene Plany" zu schreiben. Zitat:
Ebenso braucht man heutzutage für die Anzeige eines Todesfalles auch die Heiratsurkunde des Ehepaares, um eben zu belegen, dass der Verstorbene verheiratet war. Ob das damals auch Praktik war, weiß ich nicht, halte ich aber für wahrscheinlich. Wenn die Ehe im gleichen Standesamt geschlossen wurde, wurde die Ehe auch oft simpel im eigenen Buch nachgeschlagen, dann musste man keine Urkunde beibringen. Viele Grüße Kleeschen |
#57
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Danke für die Erläuterung zum Familiennamen. Was ich für eine Besonderheit gehalten hatte, war also allgemeiner Usus. Das hilft ja schon einmal weiter.
Wie wahrscheinlich ist es, dass dem Bürgerhospital die Heiratsurkunde des Verstorbenen vorlag? Dass es dem Standesbeamten in vielen Fällen reichte, einfach die Angaben in seinen eigenen Unterlagen nachzuschlagen, davon gehe ich auch aus. Aber hätte er dann nicht so etwas wie "siehe Nr. ..." eingetragen (das habe ich zumindest bei anderen Dokumenten schon so gesehen)? Und die Recherchen von scheuck haben ja ergeben, dass in den Kölner Standesämtern die Ehe nicht belegt war. Vertraut dann der Standesbeamte auf das Hörensagen der Armendeputation, oder fordert er Dokumente an? |
#58
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Wie gesagt, ich kenne die Praktiken von damals nicht. Heute würde einem die Eintragung ins Geburtenregister ohne beigebrachte Heiratsurkunde der Eltern (insofern die nicht im Geburtsstandesamt geheiratet haben, da macht man manchmal Ausnahmen) verweigert werden.
Ich kann mir vorstellen, dass einem damals gereicht hat, wenn sich die Frau, die sich als Ehegattin des Verstorbenen ausgab, mit irgendeinem Dokument ausweisen konnte, dass sie bspw. als Schneider geb. Plany nannte. Da sie aber persönlich nicht den Tod anzeigte, ist natürlich fragwürdig, inwieweit die Armendeputation das überprüfte. Ich denke trotzdem nicht, dass man hier nur behauptet hat, verheiratet zu sein. Heiraten war in dieser Zeit nicht mehr schwierig. Außer der Herr Schneider war bereits anderweitig verehelicht. Dass Standesbeamten Hinweisungen auf die Heiratsregistereinträge des Verstorbenen machten, gab es zu dieser Zeit nur manchmal. Seit der Reform des Personenstandsgesetzes in den 1930ern ist dies bis heute Praktik, vorher war das aber eher eine "Zusatzleistung" des Standesbeamten. Ich kenne das von kleinen Gemeinden, wo der Standesbeamte seine Langeweile damit vertreiben konnte. Manchmal gibt es ja auch nur die Vermerke mit Bleistift, diese sind dann eher im Hauptregister zu finden, aber davon dass das in einer solchen Stadt wie Köln gemacht wurde, würde ich nicht ausgehen. |
#59
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Hallo Zusammen,
Ich geh nochmal zurück zum Dokument: Ist der Sterbefall in der St. Cäcilien Kirche zu finden? Die gehörte zum Bürgerhospital in Köln. Gibt es zu dem Registereintrag eigentlich eine Sammelakte=Belegakte? So das man sich auch die hoffentlich beigebrachten Dokumente (Eheschließung?) genauer anschauen könnte? Zitat aus GenWiki: "Für das Gebiet der heutigen Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf (NRW), wo im linksrheinischen Teil die Zivilstandsregister durchgängig schon ab ca. 1798, rechtsrheinisch meist ab 1810, geführt wurden, befinden sich noch vorhandene Belegakten im „Landesarchiv NRW Personenstandsarchiv Brühl“." Liebe Grüße Doro Geändert von DoroJapan (16.09.2018 um 13:35 Uhr) |
#60
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Hallo, Ihr lieben Ideen-Geber von gestern und heute!
Denkt bitte nicht an Desinteresse, ich habe alles "grob" gelesen, habe aber vor heute Abend (kann später werden) keine Zeit zum weiteren Nachdenken und "reagieren" . Bis "später" also, seid allseits bedankt ... |
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