Standesamt 1 in Berlin vs. WaSt

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  • Klingerswalde39_44
    • Heute

    Standesamt 1 in Berlin vs. WaSt

    Zitat:
    Im Rahmen seiner Funktion als Ersatzstandesamt führt das Standesamt I in Berlin die Personenstandsregister für die ehemaligen deutschen Ostgebiete, die Personenstandsregister der Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht und eine Urkundensammlung für die ehemaligen deutschen Ostgebiete.

    Hallo Experten,
    dazu habe ich mal eine Frage, wird von der WaSt dieses Register mit einbezogen oder lohnt es sich, bei der Suche nach Unterlagen eines ehemaligen Wehrmachtsangehörigen hier einen extra Antrag zu stellen?

    Gruss, Gabi
  • Henry Jones
    Erfahrener Benutzer
    • 31.12.2008
    • 1417

    #2
    Hallo Gabi,

    verstehe deine Frage nicht so ganz.
    Natürlich sind die WASt und das Standesamt I in Berlin in einer bestimmten Weise miteinander verbunden.

    Sie beurkundet die Sterbefälle der Wehrmachtssoldaten, bei denen kein zuständiges deutsches Standesamt mehr erreichbar ist.

    Beispiel:

    Der Soldat Hans Mayer, geb. 01.01.1925 in Breslau wird seit 02.1945 im Raum Budapest vermisst. Da niemand seinen Tod bezeugen konnte oder gesehen hat ob er in Gefangenschaft geraten ist, gab es auch keine Sterbefallbeurkundung auf Grundlage einer Verlustmeldung ect...

    Im Jahr 2010 findet nun der Volksbund in Ungarn die sterblichen Überreste des Soldaten Mayer mit seiner Erkennungsmarke. Anhand dieser können bei der WASt die Personalien des Soldaten festgestellt werden. Dort wird dann festgestellt, dass das eigentlich zuständige Standesamt in Breslau für deutsche Behörden für eine Sterbefallbeurkundung nicht mehr "erreichbar" ist, da es nun in Polen liegt.

    In dem Fall springt dann das Standesamt 1 in Berlin als "Ersatzstandesamt" ein und beurkundet den Sterbefall.

    Soweit mein kleines Beispiel. Ich hoffe dass es klar geworden ist, wie dass mit den Personenstandsregistern gemeint ist.

    Übrigens wird beim Standesamt 1 in Berlin auch das Buch für Todeserklärungen geführt. Dort sind alle Beschlüsse zu Todeserklärungsverfahren in Deutschland verzeichnet.

    Gruß Alex
    Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
    www.vermisst-gefallen.net (Homepage)
    www.vksvg.de (Forum)

    Kommentar

    • Olivia S.
      Erfahrener Benutzer
      • 27.12.2009
      • 123

      #3
      Zitat von Klingerswalde39_44 Beitrag anzeigen
      Zitat:
      .wird von der WaSt dieses Register mit einbezogen oder lohnt es sich, bei der Suche nach Unterlagen eines ehemaligen Wehrmachtsangehörigen hier einen extra Antrag zu stellen?
      Hallo, Gabi!

      Die Wast fragt in der Regel nicht beim Standesamt an, um eine Urkunde oder eventuelle Auszüge aus Personenstandregistern zu beschaffen und an die Kunden weiterzuleiten. Diesen Behördengang musst Du auf jeden Fall selber antreten.

      Ob es sich immer "lohnt", beim Standesamt anzufragen, kann ich pauschal nicht beurteilen, wage aber kühn folgende Behauptungen:
      - Bei einem im Ausland nachweislich Gefallenen: eher ja.
      - Bei einem Vermissten würde ich von einer Anfrage lieber abraten, es sei denn, man weiß, dass (und vielleicht auch wann) derjenige für tot erklärt worden ist.
      - Wenn das gesuchte "Ereignis" in diesem Buch (http://www.forum-der-wehrmacht.de/th...?postid=158319) aufgeführt wird, würde ich beim Standesamt gezielt nach den entsprechenden Urkunden fragen.

      Prinzipiell meine ich, dass die Bearbeitungszeiten beim Standesamt erschreckend lang sind - ohne konkreten Ansatzpunkt wird eine Anfrage außerdem wahrscheinlich wenig Sinn haben.

      Soweit mein Kenntnisstand, gerne lasse ich mich auch eines Besseren belehren.

      Gruß von Olivia S.

      Kommentar

      • Henry Jones
        Erfahrener Benutzer
        • 31.12.2008
        • 1417

        #4
        Hallo Gabi,

        habe gerade in der Literatur nachgesehen und noch etwas gefunden. Ob es aber für die interessant ist und ob die Unterlagen noch vorliegen ist mir nicht bekannt.

        Wehrmachtsfamilienbuch mit ca. 2400 Beurkunungen von Ehen, die vor einem richterlichen Militär-Justizbeamten geschlossen wurden (ab Mai 1944 lückenhaft)

        Wehrmachtssterbebuch mit Beurkundungen von Sterbefällen ehem. Wehrmachtsangehöriger, die weder ihren letzten Wohnsitz noch ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk eines deutschen Standesbeamten hatten, bzw. von Kriegssterbefällen, bei deren Bekanntwerden ein deutscher Standesbeamte am letzten Wohnsitz des Verstorbenen nicht mehr tätig oder erreichbar war. Letzteres bezieht sich auf eine größere Anzahl ehem. Wehrmachtsangehöriger, die ihren letzten Wonsitz in den Gebieten ostwärts der Oder-Neiße-Linie und im Sudentland hatten. (siehe auch mein Beitrag oben)

        Quelle:
        Wenn Beweispapiere fehlen - Handbuch der bisher erfassten Personalunterlagen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht v. Wolf Keilig, S. 66

        Gruß Alex
        Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
        www.vermisst-gefallen.net (Homepage)
        www.vksvg.de (Forum)

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        • Klingerswalde39_44

          #5
          Hallo zusammen,
          vielen Dank für eure aufschlussreichen Antworten.

          @ Olivia: Genau das habe ich gemeint. Also werde ich dort seperat auch noch nach Unterlagen fragen. Es geht dabei u. a. um 2 Toderklärungen.

          @Alex: Danke für den Literaturhinweis. Das hört sich sehr interessant an. Mal sehen, wo ich das auftreiben kann.

          Gruss, Gabi

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