Allgemeine Frage zum Ehenamen

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  • mhhanno
    Erfahrener Benutzer
    • 12.10.2015
    • 358

    Allgemeine Frage zum Ehenamen

    Familienname:
    Zeit/Jahr der Nennung:
    Ort/Region der Nennung: Deutschland


    Hallo allerseits,

    ich hoffe, dass ich meine Frage an der richtigen Stelle loswerde.

    Seit wann war es üblich bzw. vorgeschrieben, dass die Ehefrau mit der Heirat den Nachnamen des Ehemannes als Ehenamen angenommen hat?

    (Gilt also bis ca. 1957, danach hat sich in D das Namensrecht ja einige Male geändert.)

    Ich habe versucht, mir das zu "ergoogeln", aber vermutlich habe ich die falschen Suchbegriffe eingegeben.

    Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

    Beste Grüße
    Manfred
    Beste Grüße
    Manfred


    Suche :

    Ignaz Häusler, * 1831 in Rybnik (???)
  • AUK2013
    Erfahrener Benutzer
    • 21.05.2013
    • 901

    #2
    Hallo Manfred.

    Als erste hatte der Adel Nachnamen um ihren Besitz und Privilegien in Erbfolge zu schützen. Damals hat man sich keine "Kopf" um die Wahl des Nachnamen (Frau oder Mann) gemacht. Der Mann war Familienoberhaupt und Namensgeber. Schon die Bibel erhob den Mann zum Oberhaupt und degradierte die Frau zum Untertan.

    Gruß

    Arno
    >>>>>>>>>>>>>>>>>>

    Liebe Grüße

    Arno

    Kommentar

    • mhhanno
      Erfahrener Benutzer
      • 12.10.2015
      • 358

      #3
      Hallo Arno,
      vielen Dank.

      Dann kann ich ja wohl davon ausgehen, dass auch bei Nichtadligen im 17. Jh. der Name des Mannes von der Frau als Ehename geführt wurde.

      Beste Grüsse
      Manfred
      Beste Grüße
      Manfred


      Suche :

      Ignaz Häusler, * 1831 in Rybnik (???)

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      • Pitti1969
        Erfahrener Benutzer
        • 01.09.2015
        • 446

        #4
        Hallo,
        in den alten KBs in Ostpreußen war der Geburtsname der Frau nicht wirklich wichtig. Meist stand nur Anna Tochter des Johann Sowieso oder Frau des Bauern Karl Soundso. So nach dem Motto: Die Zuordnung zu einem Mann ist das Wichtigste. Am meisten hab ich mich über Taufeinträge aus dem 18. Jhrdt. in Ostpreussen "gewundert" Kind geboren und getauft Sohn/Tochter des Bauern xyz.
        Super, die Mutter hatte damit also nichts zu tun?
        Wichtig war der Name des Vaters oder des Mannes, darüber wurde die Frau "definiert".
        Viele Grüße aus der Hauptstadt
        Pitti

        „Wer mich beleidigt, entscheide ich.“ (Klaus Kinski)

        Familienforschung im Ermland, Westpreußen, Pommern, Raum Insterburg, Elbing und Berlin

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        • Mariolla
          • 14.07.2009
          • 1698

          #5
          Hallo mhhanno,
          ich kenne es auch so, die Frauen trugen nach der Trauung immer den
          Familiennamen des Ehemannes. Also auch schon vor dem 17. Jahrhundert.
          Wie schon Pitti1969 schreibt, der Name der Frau war nur als Vorname bekannt - man kann ihn dann erlesen, wenn bei der Trauung steht, Tochter des .....
          Viele Grüße Mariolla

          Kommentar

          • AUK2013
            Erfahrener Benutzer
            • 21.05.2013
            • 901

            #6
            Geschichte des Namensrecht

            Hallo,

            habe gerade etwas Interessantes "ergoogelt".


            Bis Ende des 18. Jahrhundert existierte kein Namensrecht im heutigen Sinne. Der Name war keine rechtliche, sondern eine soziale Erscheinung und wurde von Sitte und Gebräuchen bestimmt.

            Erst spät wurden rechtliche Regelungen für den Erwerb, die Änderung und das führen von Namen in Preußen, Österreich und Frankreich eingeführt.


            Gruß

            Arno
            >>>>>>>>>>>>>>>>>>

            Liebe Grüße

            Arno

            Kommentar

            • assi.d
              Erfahrener Benutzer
              • 15.11.2008
              • 2681

              #7
              Hallo,

              und man sollte nicht vergessen, daß es auch heute noch Länder gibt, wo es heißt: "Mrs. John Smith".....

              und es ist noch nicht so lange her als es in Deutschland "Frau Geheimrat Müller" gab....

              Gruss
              Assi

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              • Laurin
                Moderator
                • 30.07.2007
                • 5652

                #8
                Hallo,

                in Italien behält üblicherweise die verheiratete Frau ihren Geburtsnamen.
                Teilweise findet man heute auch Doppelnamen bei verheirateten Frauen, gebildet aus den Geb.-Namen beider Ehepartner.
                Freundliche Grüße
                Laurin

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                • gki
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.01.2012
                  • 4841

                  #9
                  Hallo Manfred!

                  Zitat von mhhanno Beitrag anzeigen
                  Dann kann ich ja wohl davon ausgehen, dass auch bei Nichtadligen im 17. Jh. der Name des Mannes von der Frau als Ehename geführt wurde.
                  Durchaus nicht! Kommt ganz drauf an wo Du forschst.

                  In manchen Gegenden gab es noch bis 1800 die derjenige führte, der eben den Hof innehatte. Wie der zu dem Hof gekommen war, war dabei völlig nebensächlich.

                  Kann also gut an, daß ein Mann dort einheiratete und danach quasi den Namen seiner Frau führte.
                  Gruß
                  gki

                  Kommentar

                  • mhhanno
                    Erfahrener Benutzer
                    • 12.10.2015
                    • 358

                    #10
                    Hallo allerseits,

                    vielen Dank für Eure Beiträge, hat mir alles sehr weitergeholfen.

                    Einen schönen Sonntag noch
                    Manfred
                    Beste Grüße
                    Manfred


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                    Ignaz Häusler, * 1831 in Rybnik (???)

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