Familienname:
Zeit/Jahr der Nennung:
Ort/Region der Nennung: Deutschland
Zeit/Jahr der Nennung:
Ort/Region der Nennung: Deutschland
Hallo allerseits,
ich hoffe, dass ich meine Frage an der richtigen Stelle loswerde.
Seit wann war es üblich bzw. vorgeschrieben, dass die Ehefrau mit der Heirat den Nachnamen des Ehemannes als Ehenamen angenommen hat?
(Gilt also bis ca. 1957, danach hat sich in D das Namensrecht ja einige Male geändert.)
Ich habe versucht, mir das zu "ergoogeln", aber vermutlich habe ich die falschen Suchbegriffe eingegeben.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Beste Grüße
Manfred
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