Auskunft Bundesarchiv NSDAP

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  • Juergen
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2007
    • 6044

    Auskunft Bundesarchiv NSDAP

    Hallo Forscher,

    vor geraumer Zeit, bat ich beim Bundesarchiv, um Auskunft zur NSDAP-Mitgliedschaft eines direkten Vorfahren meinerseits.
    Mich interessierte, wann diese Person Mitglied der Partei wurde und ob noch andere Vermerke zu dieser Mitgliedschaft dort im Archiv vorhanden sind. Auf diese Anfrage, bekam ich einen dicken Brief, mit Antragsformularen und anderen Papier.

    Diesen Brief habe ich verlegt. Eine Beantragung zur Einsicht habe ich dann nicht gestellt. Undzwar deswegen, da ich die Zustimmung aller lebender Kinder dieser Person, zu ersuchen, genötigt wäre. Läuft diese Gesetzgebung unter der Rubrik des Datenschutzes? Mein gesuchter PG ist lange tot.
    Ist mein Kenntnisstand, zu diesem Thema aktuell?

    Sonderregelungen, scheint es wohl für Journalisten, Historiker zu geben. Stichwort, Hildebrandt, Lenz usw.

    MfG Juergen!

    PS.
    Ein anderer Vorfahr war "zahlendes" Mitglied der SPD.
    Ist bei der SPD auch ein Mitglieder-Archiv vorhanden, wo man eine ähnliche Anfrage stellen kann? Ich persönlich glaube dies aber nicht, schon wegen der Datenmenge. Gesucht habe ich schon aber nichts gefunden.
  • sgp1977
    Benutzer
    • 11.03.2006
    • 69

    #2
    RE: Auskunft Bundesarchiv NSDAP

    Hallo Jürgen!

    Im Bundesdatenschutzgesetz BDSG gibt es keine zeitliche Beschränkung welche Daten nach wievielen Jahren für die Öffentlichkeit freigegeben werden.
    Anders sieht es da bei den Ländern aus: Zum Beispiel im Bayerischen Archivgesetz muß die betreffende Person schon über 30 Jahre tod sein bzw. vor über 100 Jahren geboren worden sein. Näheres findest Du auch auf meiner Homepage.

    Aus welchen gesetzlichen Hintergründen allerdings die Anforderung kommt, daß alle lebenden Kinder zustimmen müssen, ist mir nicht bekannt.

    Herzliche Grüße
    Sebastian

    Kommentar

    • Juergen
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2007
      • 6044

      #3
      Hallo Forscher,

      ich habe den Brief vom Bundesarchiv (Nov. 2006) wiedergefunden.
      Dieser besteht aus Anschreiben, Benutzerantrag, sowie Verordnung über Benutzung des Bundesarchivs. In dem Antrag muss ich meine Anschrift, den Grund meiner Recherche, sowie meine Kenntnisnahme des Archivgesetzes, angeben.

      Zur gesuchten Personalie selbst, habe ich bislang kein Antragsformular gesichtet. Meine Anfrage beim Bundesarchiv stellte ich damals per email.
      Kann es sein, dass dort damit bereits ein Aktenzeichen angelegt wurde? OK, werde ich einfach nächste Woche mal anrufen.

      Seltsam ist nur, dass ich zu meiner Behauptung, ich bräuchte die Zustimmung der lebenden Kinder des nachgefragten PG, im Moment nichts finde. Sollte ich dies halluziniert haben? Da hier im Forum niemand meiner Behauptung in Bezug zur Einverständnis der Kinder, wiedersprochen hat, werde ich
      nocheinmal selbst recherchieren müssen.
      Im Falle dessen, dass ich Blödsinn verbreitet habe, würde
      ich gerne den Forumstrang tilgen.

      Also bisbald,
      Juergen!

      PS.
      Vielleicht, habe ich noch einen relevanten Teil des Briefes, in meinen Unterlagen verkramt.

      Kommentar


      • #4
        Hallo Juergen,

        ich hab mal aus einem anderen Thread etwas rauskopiert, dort gings zwar nicht ums Bundesarchiv, aber eine Einverständniserklärung der (evtl) noch lebenden Kinder hätte man auch dort einreichen müssen:

        So, auf meine Anfrage, was denn eine "Mustervollmacht" enthalten müsse, bekam ich heute (per Post) Antwort: (Danke an die Mitarbeiter der WASt)

        Auszüge aus dem hier verwalteten Schriftgut in detaillierter Form sind kostenpflichtig. Sie belaufen sich in der Regel auf 8,00 bis ca. 25,00 Euro pro Person.

        Wir benötigen dazu die vollständigen Personalien (Geburtsdatum und -ort) der Wehrmachtsangehörigen sowie Angaben über den Verwendungszweck Ihrer Anfrage und Ihr Verwandtschaftsverhältnis . Bei heute noch lebenden Wehrmachtsangehörigen ist eine Vollmacht des Betreffenden, ggf. Sterbeurkunde erforderlich.

        Dazu sind in der Regel die Rücksendung der beigefügten Einwilligung zur Auskunftserteilung des nächsten Angehörigen sowie die Einverständniserklärung zur Kostenübernahme notwendig. Im Internet kann man diese Vordrucke nicht erhalten (!) Der für den Buchstaben (Name des Wehrmachstangehörigen) zuständige Bearbeiter entscheidet auf Grund der Anfrage und anhand unserer Aufzeichnungen, ob diese Unterlagen benötigt werden.

        Sofern die Personalunterlagen Ihres Angehörigen (z.B. Wehrpass, Wehrstammbuch,Soldbuch) in unserem Hause nicht überliefert sind, müssen sich unsere Auskünfte auf andere Primärquellen der ehemaligen deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS oder anderer militärischer bzw. militärähnlicher Verbände aus der Zeit des II. Weltkrieges (u.a. Erkennungsmarkenverzeichnisse und Verlustunterlagen) beschränken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Einzelfällen greifen wir auch auf Sekundärmaterial, wie z.B. die hier vorhandene Kriegsliteratur zurück.

        Vorsorglich weise ich darauf hin, dass sich die Bearbeitungsdauer der Anfragen auf bis zu 6-8 Monate belaufen kann.

        -------------------------------------------------------------------------
        Vordruck:

        Einwilligung zur Auskunftserteilung

        hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass .............................
        Auskünfte über meine Person*/meinen**....................................
        .................................................. .........................
        ........................
        aus dem bei der Deutschen Dienststelle (WASt) verwalteten Wehrmachtsschriftgut erhält.

        Datum und Unterschrift:

        * bitte untztreffendes streichen
        ** bitte das Verwandtschaftsverhältnis angeben

        Einverständniserklärung zur Kostenübernahme

        Ich bin mit der Übernahme einer Verwaltungsgebühr gemäß Verwaltungsgebührenordnung des Senats von Berlin bis zu einer Höhe von ........ Euro einverstanden.

        Ich verpflichte mich hiermit, die fällige Gebühr spätestens vier Wochen nach Zahlungsaufforderung auf ein Konto der Landeshauptkasse Berlin einzuzahlen bzw. zu überweisen.

        Bitte leisten Sie keine Vorauszahlung

        Datum und Unterschrift

        Kommentar

        • Juergen
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2007
          • 6044

          #5
          Hallo Marlies, hallo Sebastian,

          vielen Dank, für Eure Infos.
          Marlies zitierte:
          Dazu sind in der Regel die Rücksendung der beigefügten Einwilligung zur Auskunftserteilung des nächsten Angehörigen
          Bedeutet dies nun eines nächsten Angehörigen oder aller nächsten Angehörigen?

          Na wie gesagt, werde ich noch einmal selbst recherchieren.
          Die Sperrfristen, dürften in meinem geschilderten Fall nicht greifen, da das
          Geburtsdatum der gesuchten Person, bereits 100 Jahre zurückliegt.

          MfG Juergen!

          Kommentar


          • #6
            Original von Juergen
            Bedeutet dies nun eines nächsten Angehörigen oder aller nächsten Angehörigen?
            Hallo Juergen,

            der/die nächste(n) Angehörige(n) sind erst einmal ALLE noch lebenden Kinder, (und die evtl. noch lebenden Eltern) die auch alle damit einverstanden sein müssen, dass Du Auskunft bekommst.

            Sollten diese bereits verstorben sein, müßte die gesamte nächste Generation herangezogen werden. Es ist mir aber bisher noch kein Fall bekannt geworden, in dem es nötig war, von allen einen Nachweis zu erbringen.

            Viel Erfolg!
            Marlies

            Kommentar

            • Juergen
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2007
              • 6044

              #7
              Hallo Marlies,

              na, dann bin ich ja im Bilde, danke!
              Ich wollte keine Wortklauberei betreiben.
              Marlies schrieb:
              Sollten diese bereits verstorben sein, müßte die gesamte nächste Generation herangezogen werden. Es ist mir aber bisher noch kein Fall bekannt geworden, in dem es nötig war, von allen einen Nachweis zu erbringen.
              Jetzt bin ich aber beruhigt ;-)

              Nach Deinen Infos zur WAST-Antragsformularität, muss mir im Falle, dass gleiche Vorschriften beim Bundesarchiv gelten, noch ein weiteres Antragsformular zugestellt worden sein.
              Also, suche ich noch einmal. Ich habe leider nicht so die Beamtenveranlagung alles ordentlich abzuheften bzw. abzulegen.

              Mit freundlichen Grüssen,
              Juergen!

              Kommentar

              • Hintiberi
                Erfahrener Benutzer
                • 26.09.2006
                • 1075

                #8
                Original von Marlies
                So, auf meine Anfrage, was denn eine "Mustervollmacht" enthalten müsse, bekam ich heute (per Post) Antwort: (Danke an die Mitarbeiter der WASt)[...]

                Bei heute noch lebenden Wehrmachtsangehörigen ist eine Vollmacht des Betreffenden, ggf. Sterbeurkunde erforderlich.

                Hmm... wie bitte?!
                Kann man für heute noch lebende Wehrmachtsangehörige bereits Sterbeurkunden ausstellen lassen?! Und wenn ja... wie geht das?!
                Sicher ein seltsames Gefühl, wenn man dann seine eigene Sterbeurkunde in Händen hält...

                *sich duckt*
                Meine Ahnen
                http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
                www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

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                • #9
                  Hallo Jens,

                  so etwas nennt man Amtsdeutsch gemeint ist wohl,, dass bei heute noch lebenden Angehörigen deren Vollmacht eingereicht werden muß, und gegebenfalls (also, wenn diese bereits verstorben sind) die Sterbeurkunde.

                  Lieben Gruß
                  Marlies

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                  • Hintiberi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 26.09.2006
                    • 1075

                    #10
                    Jau, das weiß ich doch
                    Ich find's nur genial, wie herrlich dämlich Amtsdeutsch sein kann.
                    Von einem "noch lebenden Verwandten" kann ich meines Wissens keine Sterburkunde bekommen, auch "ggf." nicht.
                    Ein "noch lebender Verwandter" kann nichteinmal tot sein, auch "ggf." nicht.

                    Man liest ja meist über über sowas hinweg oder es fällt einem gar nicht auf was da wirklich steht, weil man weiß, was gemeint ist.
                    Ich wunder mich immer nur, warum sowas von offizieller Stelle aus geschrieben werden darf...


                    Vielleicht könnte man denen eine Antwort zuschicken, in etwa:
                    "Mein Großvater war Wehrmachtsangehöriger. Er lebt noch und ist heute 95 Jahre alt. Bitte teilen Sie mir mit, wie ich schnellstmöglich an die Sterbeurkunde kommen kann, die Sie für die Bearbeitung meiner Anfrage benötigen."

                    Beamte... *tse*
                    Meine Ahnen
                    http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
                    www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

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                    • Whodunit
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.09.2008
                      • 198

                      #11
                      Hallo Marlies,

                      ich krame mal diesen alten Schinken hier aus, weil ich gerade dabei bin, an das Bundesarchiv zu schreiben, und zwar mit folgender Bitte:

                      Ich komme bei den Eltern meiner Urgroßmutter nicht weiter. Aus sicherer Quelle (und das ist meine Oma, die sich eigentlich alles Vergangene merkt - auch Geburts-, Heirats- und Sterbedaten, die ich nicht mal von lebenden Verwandten kenne) habe ich erfahren, dass der Bruder meiner Urgroßmutter SS-Mann war. Seine Geburts- und Sterbedaten habe ich auch. Ich weiß auch, dass er Kinder hatte.

                      Nun liegt hier ein Brief ans Bundesarchiv Berlin, den ich Montag gerne abschicken möchte, in der Hoffnung, ich bekomme einen Ariernachweis bis 1800. Nun lese ich aber bei euch, dass alle noch lebenden Angehörigen damit einverstanden sein müssen!?

                      Erstens kenne ich maximal die Namen seiner Kinder, die aber vielleicht gar nicht mehr leben. Zweitens hat er sicherlich schon Enkel und Urenkel, von denen ich gar nichts wissen kann, da jeglicher Kontakt zu eventuellen Verwandten in der Richtung abgebrochen ist. Und drittens bin ich ja nicht mal direkter Nachfahre, sondern nur der Urenkel seiner Schwester. Anders gefragt: Müsste dann lieber meine Oma, noch lebende Nichte des Gesuchten, den Antrag stellen, da sie ja näher als ich mit ihm verwandt ist und eher die Chance hat, Auskunft zu erlangen?

                      Mal sehen, ob es sich lohnt, den Brief abzuschicken. Vielleicht rät mir ja auch einer bis heute Abend davon ab?

                      PS: Jens, du bist unmöglich. Aber auch du bist nicht ganz fehlerfrei:

                      Man liest ja meist über über sowas hinweg oder es fällt einem gar nicht auf was da wirklich steht, weil man weiß, was gemeint ist.
                      Viele Grüße,
                      Daniel.


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