Hallo!
Ich bin noch ganz frisch dabei - siehe Vorstellungsthread.
Im Wikipediartikel zu Familienbüchern habe ich gelesen, dass diese zwischen 1958 und 2008 geführt wurden. So wie ich das verstanden habe werden die heute im Eheregister fortgeführt. Unter anderem wurden in den Familienbüchern ja alle Kinder einer Eher aufgeführt. Dazu hab ich eine Reihe an Fragen, die ich mir nicht selbst erschließen konnte und hoffe mir kann jemand weiter helfen.
1) Kann man sich heute noch Kopien von Familienbüchern ausstellen lassen, wenn es eins gab und man direkt verwandt ist?
2) Woher weiß heute der Staat, welche Kinder zu einer Ehe gehören? Werden diese heute immer im Eheregister nachgetragen? Das PStG liest sich für mich nicht so.
3) Wie war das denn vor 1958? Wo wurden dort alle Kinder einer Ehe verwaltet?
Vielen Dank!
Tim
Ich bin noch ganz frisch dabei - siehe Vorstellungsthread.
Im Wikipediartikel zu Familienbüchern habe ich gelesen, dass diese zwischen 1958 und 2008 geführt wurden. So wie ich das verstanden habe werden die heute im Eheregister fortgeführt. Unter anderem wurden in den Familienbüchern ja alle Kinder einer Eher aufgeführt. Dazu hab ich eine Reihe an Fragen, die ich mir nicht selbst erschließen konnte und hoffe mir kann jemand weiter helfen.
1) Kann man sich heute noch Kopien von Familienbüchern ausstellen lassen, wenn es eins gab und man direkt verwandt ist?
2) Woher weiß heute der Staat, welche Kinder zu einer Ehe gehören? Werden diese heute immer im Eheregister nachgetragen? Das PStG liest sich für mich nicht so.
3) Wie war das denn vor 1958? Wo wurden dort alle Kinder einer Ehe verwaltet?
Vielen Dank!
Tim
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