Mindestalter bei Heirat 18. und 19. Jahrhundert

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Oberhessin
    Erfahrener Benutzer
    • 14.02.2011
    • 106

    Mindestalter bei Heirat 18. und 19. Jahrhundert

    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    hier wurde ja schon zu allerlei Alterseigentümlichkeiten geschrieben, jetzt möchte ich auch mal gerne ein paar Meinungen dazu hören, ob es wohl zwischen 1750 und 1900 ein Mindesalter für Eheschließungen gab? Bei meinen bisherigen Feststellungen gab es einige "grenzwertige" Ehen, d.h. Alter unter 21 manchmal sogar 18 Jahre. Natürlich vor dem Hintergrund, dass, wie hier auch schon angesprochen, das Geburtsjahr vielleicht nicht stimmte.

    Ich beziehe meine Frage nur auf Deutschland. Für meine Forschung in ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten (Donauschwaben) habe ich eine urkundlich bewiesene Heirat mit 16 Jahren (Ehefrau) im 20. Jahrhundert, ohne dass darauf eine Geburt folgte. Das erste Kind wurde geboren, als die Mutter 21 Jahre alt war.

    Ich freue mich auf Rückmeldungen.

    Viele Grüße

    Oberhessin
  • dorsch
    Erfahrener Benutzer
    • 24.12.2011
    • 295

    #2
    Hallo, Oberhessin,

    guck mal hier, §28, Abs. 2): http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc...42_00000134%22
    Das ist allerdings von 1875. Den Zeitraum davor kannst du dir möglicherweise ergoogeln, indem du neben "Heiratsalter" auch "Volljährigkeit" als Suchwort aufnimmst; meist ist Heirat ein Unterpunkt dazu.

    Lieben Groß
    Dorothee
    „Krönung der Alten sind die Enkel und der Stolz der Kinder sind ihre Ahnen“ (Sprüche, Kap.17, Vers 6)

    Suche nach FN Leidiger in Thüringen.

    Kommentar

    • AUK2013
      Erfahrener Benutzer
      • 21.05.2013
      • 901

      #3
      Hallo Oberhessin,

      der Hinweis von Dorsch ist richtig. Man muss zwischen Volljährigkeit und kirchlichem Heiratsalter unterscheiden. Vor 1874/75 war man erst mit 25 Jahren volljährig (in den meisten preußischen Gegenden).
      Die Kirche erlaubte aber eine Hochzeit schon mit: Mann 18 / Frau 16 Jahren.
      Eine solche Ehe hob aber nicht die Grenze der Volljährigkeit auf.
      Beide brauchten die Zustimmung der Eltern / Vormund.
      War nicht wenigstens der Mann 25 Jahre alt, standen die Eheleute weiter unter
      Vormundschaft.

      Gruß

      Arno
      >>>>>>>>>>>>>>>>>>

      Liebe Grüße

      Arno

      Kommentar

      • Schlupp
        Erfahrener Benutzer
        • 27.03.2009
        • 416

        #4
        Ich habe im 17. Jh. (im Süden des heutigen Sachsen-Anhalt) einen ähnlichen Fall wie du, Oberhessin. Die Braut war erst 14 (!) Jahre alt, seit einigen Jahren Vollwaise und hat in den engeren Familienkreis eingeheiratet. Das erste Kind kam als sie 21 war.

        Ich denke, daß es manchmal - wie in diesem Fall - einen recht praktischen Grund hatte, um z. B. die Person versorgt zu wissen. Dennoch denke ich, daß wahrscheinlich auch damals der Pfarrer sich von oben (dem "weltlichen" Oben) eine Erlaubnis einholen musste. (Allerdings war dieses hier nicht vermerkt wurden.)
        Woher stammen: 1) der Hirte Johann Peter Matthias TRIEGER (* um 1760, angeblich in Barby bei Magdeburg, V: Andreas Trieger), 2) der Hirte Michael BREITMEYER (* um 1727, V: David Breitmeyer, 1740er: wohnhaft in Schwanebeck bei Halberstadt)

        Kommentar

        • Oberhessin
          Erfahrener Benutzer
          • 14.02.2011
          • 106

          #5
          Hallo,
          Danke für Eure Hinweise und den entsprechenden Link. Habe mich jetzt intensiver mit dem Thema beschäftigt und dabei natürlich auch gesehen, dass hier schon mal über diesen Komplex geredet wurde ( Wie "jung" war Eure jüngste Braut?). Fazit: Falls ich meine Suchergebnisse, wegen des teilweise sehr jugendlichen Alters, anfing anzuzweifeln, ist dies wohl nicht unbegründet

          Viele Grüße

          Oberhessin

          Kommentar

          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15113

            #6
            Hallo,

            Die Frau erreichte die Ehe-Reife mit 21 Jahren. Folgendermaßen wissenschaftlich begründet: "21 J.: Zeitpunkt der treuen Liebe, im Gegensatz bisheriger Flatterhaftigkeit", https://books.google.de/books?id=pX5...1%20J.&f=false

            Ansonsten gab es auch Ausnahmen, z.B. bei Schwangerschaft oder Vollwaisigkeit. (Vermutlich auch wenn sie den Pfarrer von der Ernsthaftigkeit ihrer gegenseitigen Zuneigung, bzw. einer Ehe-Reife, überzeugen konnten.)

            z.B. Ehe mit 12 Jahren: http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=97269

            Gruss
            Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 14.10.2015, 19:11.
            Viele Grüße

            Kommentar

            • Graf69
              Erfahrener Benutzer
              • 09.09.2015
              • 496

              #7
              Ich habe bei meinen Forschungen auch eine Ehe gefunden zwischen einem 26-jährigen und einer 14-jährigen!!
              Das war schon mal ein erster Schock, aber den Rest gab mir die Geburtsurkunde des ersten Kindes und die Heiratsurkunde. In der Geburtsurkunde steht, dass das gemeinsame Kind schon 2 Monate vor der Hochzeit zur Welt kam.
              Und in der Heiratsurkunde stand "...hochlöblicher h.h. Gubernial Dispensa wegen ihrer Verwandtschaft als Geschwister Kind, ein Pyradin".....

              Kommentar

              Lädt...
              X