Infos aus dem Bremer Staatsarchiv

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  • Regine G.
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    Infos aus dem Bremer Staatsarchiv

    Hallo zusammen,


    vor ein par Tagen habe ich auf eine Anfrage per Mail an das Bremer Staatsarchiv unter anderem diese Info erhalten.:


    im Staatsarchiv Bremen befinden sich die Zivilstandsregister nur für die Zeit von 1811 - 1875. Die Register ab 1876 führt zur Zeit noch das Standesamt Bremen-Mitte, Hollerallee 79, 28209 Bremen, E-Mail: Office@Standesamtmitte.Bremen.de Die Zivilstandsregister des Standesamtes werden im Herbst d.J. zum Teil vom Staatsarchiv übernommen.

    Wir möchten noch darauf hinweisen, dass familienkundliche Auskünfte gebührenpflichtig sind. Für weitere Recherchen würden Ihnen 46,00 Euro für jede Stunde Recherchetätigkeit berechnet werden.



    So wird ja wohl erst im Herbst des Jahres ein Teil der Zivilstandsregister der Standesämter vom Staatsarchiv übernommen. Das bedeutet dann, immer erst telefonisch klären wo was ist. Wirklich leichter ist es für uns Ahnenforscher mit der neuen Regelung nicht geworden. Obendrein waren die Kosten für Kopien vom Standesamt früher auch geringer und genauer definiert.

    Liebe Grüße Regine

  • #2
    Hallo Regine,

    das ist ja fast "Günstig".

    Im Staatsarchiv in Wolfenbüttel kostet jede angefangener viertel Stunde schon immer € 15,00 = für eine Stunde € 60.00.

    Gruß
    Ursula

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    • #3
      Hallo Ursula,

      da hast Du recht, Wolfenbüttel schießt da schon den Vogel ab.
      Die Suchgebühren in den Archiven waren ja schon immer, wenn auch von Region zu Region unterschiedlich, nicht ganz kostengünstig. Ich habe die Kosten nur mal in´s Verhältnis zu den alten Gebühren beim Standesamt stellen wollen. Da waren klare feste Gebühren. In der Regel 7-8 Euro plus Porto für eine beglaubigte Kopie.
      Vom Staatsarchiv Hamburg habe ich folgende Info zur Anfrage nach Kopien aus den Geburts-, Heirats- u. Sterbeurkunden der Standesämter erhalten:

      Schriftliche Auskünfte aus den oben genannten Personenstandsregistern können im Rahmen des Dienstbetriebes i. d. R. nur Behörden, Gerichten und Nachlasspflegerinnen/ Nachlasspflegern bei einem rechtlichen Interesse erteilt werden. Da Ihre Anfrage die genannten Kriterien nicht erfüllt, bitte ich Sie die jeweiligen Personenstandsregister ab dem oben genannten Datum im Lesesaal des Staatsarchivs selbst zu sichten.

      Das könnte für manch einen Forscher der aus Entfernungsgründen nicht die Möglichkeit hat selber zu suchen kompliziert und teuer werden.


      Liebe Grüße Regine

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