Geschichtliches zu Schleswig-Holstein

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    Geschichtliches zu Schleswig-Holstein

    Leibeigenschaft in Schleswig-Holstein:

  • Lars Heidrich
    Erfahrener Benutzer
    • 18.09.2006
    • 145

    #2
    Geschichtliches zu Schleswig-Holstein:

    Schleswig war im MA als Südjütland mit der dänischen Krone fest verbunden;
    Schauenburger Grafen, die 1111 durch Herzog Lothar von Supplinburg mit Holstein belehnt, 1326 auch mit
    Schleswig belehnt;

    1460 wurde Christian I. von Dänemark zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein-Stormarn gegen
    Zusicherung weitreichender Privilegien und Rechte, die den Ländern ihr Zusammenbleiben und innere
    Selbständigkeit sicherten, gewählt; Verbindung beider Herzogtümer mit Dänemark währte bis 1864
    (Holstein ab 1473 Herzogtum); 1490 und 1544 Land nach fürstlichem Erbrecht geteilt; Gegensatz beider
    regierender Linien (Könige von Dänemark, Gottorfer Herzöge) warf Gottorfer Frage auf, die 1767 - 1773 durch
    Verträge zwischen Dänemark und Rußland gelöst wurde; das ungeteilte Schleswig-Holstein wurde Glied
    des dänisch-norwegischen Gesamtstaats;

    1848 Aufstand der Schleswig-Holsteiner, unterlagen aber 1850 Dänemark (deutsch-dänischer Krieg 1848/50),
    da Preußen Hilfe entzogen hatte; Londoner Vertrag von 1852 regelte die Erbfolgefrage nach dänischen
    Wünschen, eiderdänische Verfassung von 1863, die widersprüchlich zu den Österreich und Preußen
    gegebenen Zusagen stand, löste den deutsch-dänischen Krieg von 1864 aus; im Wiener Frieden von 1864 trat
    Dänemark Schleswig, Holstein und Lauenburg an Österreich und Preußen ab; nach dem Dt. Krieg von 1866,
    im Prager Friedensvertrag (1866) übertrug Österreich seine Recht auf Schleswig und Hostein dem König
    von Preußen;

    nach 1. WK entscied sich aufgrund einer vom Versailler Vertrag bestimmten Volksabstimmung 1920 in Nord-
    und Teilen Mittelschleswigs die nördliche Zone für den Anschluß an Dänemark, die südliche für Deutschland;
    nach Auflösung des preußischen Staates 1945 wurde Schleswig-Holstein Bundesland der BRD;
    1955 in Grundsatzerklärungen der BRD und Dänemarks über die demokratischen Rechte der dt. Minderheit
    in Nordschleswig und der dänischen Minderheit in Südschleswig bestimmt.


    (Quelle: Bertelsmann Universal-Lexikon Ausgabe 1993, Bd. 16, Seite 13 ff)

    Kommentar

    • menestrel
      Erfahrener Benutzer
      • 25.07.2007
      • 211

      #3
      Moin Lars,
      bevor Du nur abschreibst, würde ich raten die folgende HP zu lesen:

      So wurden die Schauenburger Grafen nicht 1326, sondern erst 1386 mit Schleswig belehnt! Die weiteren Ungenauigkeiten schenke ich mir hier aufzuführen. Schliesslich zeigt die lange Geschichte unseres Bundeslandes, natürlich in enger Verbindung mit dem Königreich Dänemark sowie seit der Christianisierung unterschiedliche Facetten. Denn schliesslich reichte das spätere Herzogtum Schleswig bis zur Linie Rendsburg und zur Levensau/Eidergrenze (jetzt NOK nördlich Kiel), wo auch viele Landtage stattfanden. Und Holstein wurde erst 1474 ebenfalls Herzogtum. Die seit 1460 (Vertrag von Ripen; Tapfere Verbesserung von Kiel) erfolgten Landsteilungen hatten sämtlich mit den Erbfolgerechten ihren Ausgangspunkt. So kam es zu gottorfischen Anteil mit dem Herzog, dem Königreich Dänemark als Herrscherhaus sowie dem gemeinschaftlich regierten Anteilen (einige Städte sowie die adligen Güterdistrikte).
      Aber das kannst Du alles selbst nachlesen!
      Gruß
      bongolit

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