Habe eine Antwort gefunden und neue Fragen dazu
Hallo Luise und natürlich auch an alle, die es interessiert!
Ich habe seit gestern eine Antwort gefunden, nun aber ein wenig ausgeholt:
Das Paar um welches es geht heiratete 1861. Also schön, dachte ich, dann könnte sie ja evtl. 1857 schon ein uneheliches Kind haben. Also schaute ich mir das Kirchenbuch ab diesem Zeitraum an. ABER ich habe da nüscht gefunden.
Hm, ok.
Da ich in einem anderen Kirchenbuch nur das Aufgebot der beiden gefunden hatte, suchte ich nun im KB des Heiratsortes nach dem Traueintrag.
Guuuut, war jetzt nichts Neues für mich , was da stand.
Jedoch - was stand denn da, so zu sagen als Randbemerkung?
Die gute Frau hat schon 1856 einen außehelichen Sohn geboren und ihr jetziger Gatte, der nicht der Vater ist, hat es in irgendeinem Protokoll angenommen oder so ähnlich. BINGO! VOLTREFFER!!!
Jetzt habe ich einen geheimnisvollen neuen Ahnen, von dem ich vorerst nie erfahren hätte, wäre ich nicht über die im ersten Beitrag erwähnte Sache gestolpert. Juchhuuh!!!
Nun frage ich mich jedoch, hat er den Nachnamen des Stiefvaters erhalten oder bleibt der Name der Mutter???
Und kann man das im KB erwähnte Protokoll heute noch irgendwo einsehen, was oder wie steht da sowas drinne?
Achso, was mir gerade noch einfällt, als der Stiefvater starb wurden im KB nur die beiden leiblichen Kinder als hinterlassen angegeben, das könnte mehreres bedeuten: das Kind hieß weiter nach dem Mutternamen und /oder wuchs wo anders auf, so daß der Pfarrer nicht von dessen Existenz wußte (sie lebten inzwischen in einem anderen Ort) oder es starb noch vorher.
Habt ihr schon mal sowas gehabt?
Mir dreht sich nun schon wieder vor lauter Fragen der Kopf!!!
Hallo Luise und natürlich auch an alle, die es interessiert!
Ich habe seit gestern eine Antwort gefunden, nun aber ein wenig ausgeholt:
Das Paar um welches es geht heiratete 1861. Also schön, dachte ich, dann könnte sie ja evtl. 1857 schon ein uneheliches Kind haben. Also schaute ich mir das Kirchenbuch ab diesem Zeitraum an. ABER ich habe da nüscht gefunden.
Hm, ok.
Da ich in einem anderen Kirchenbuch nur das Aufgebot der beiden gefunden hatte, suchte ich nun im KB des Heiratsortes nach dem Traueintrag.
Guuuut, war jetzt nichts Neues für mich , was da stand.
Jedoch - was stand denn da, so zu sagen als Randbemerkung?
Die gute Frau hat schon 1856 einen außehelichen Sohn geboren und ihr jetziger Gatte, der nicht der Vater ist, hat es in irgendeinem Protokoll angenommen oder so ähnlich. BINGO! VOLTREFFER!!!
Jetzt habe ich einen geheimnisvollen neuen Ahnen, von dem ich vorerst nie erfahren hätte, wäre ich nicht über die im ersten Beitrag erwähnte Sache gestolpert. Juchhuuh!!!
Nun frage ich mich jedoch, hat er den Nachnamen des Stiefvaters erhalten oder bleibt der Name der Mutter???
Und kann man das im KB erwähnte Protokoll heute noch irgendwo einsehen, was oder wie steht da sowas drinne?
Achso, was mir gerade noch einfällt, als der Stiefvater starb wurden im KB nur die beiden leiblichen Kinder als hinterlassen angegeben, das könnte mehreres bedeuten: das Kind hieß weiter nach dem Mutternamen und /oder wuchs wo anders auf, so daß der Pfarrer nicht von dessen Existenz wußte (sie lebten inzwischen in einem anderen Ort) oder es starb noch vorher.
Habt ihr schon mal sowas gehabt?
Mir dreht sich nun schon wieder vor lauter Fragen der Kopf!!!
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