von Thümen

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  • Hina
    Erfahrener Benutzer
    • 03.03.2007
    • 4661

    #16
    Hallo Merle,

    Im Preußischen Landrecht gab es zu dem Thema folgende Bestimmung:

    II. Teil, neunter Titel, § 1, 2. § 11
    "Die vom Landesherrn verliehene Standeserhöhung kommt auch den alsdann schon vorhandenen Kindern, sie mögen noch unter väterlicher Gewalt sein oder nicht, zu statten, sobald dieselben nicht ausdrücklich ausgenommen sind.“

    Insofern kann davon ausgegangen werden, dass es sich hier um eine ganz reguläre Standeserhöhung in den erblichen Adelsstand handelte.

    Möglicherweise gibt es im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz im Archiv des Preußischen Heroldsamtes eine Akte. Einfach mal anfragen.

    Viele Grüße
    Hina
    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

    Kommentar

    • Merle
      Erfahrener Benutzer
      • 27.07.2008
      • 1274

      #17
      Hallo Hina,

      vielen lieben Dank für Deine unermüdlichen Hilfen und Hinweise!!! Ich werde mein Glück mal versuchen.

      Gruß
      merle

      Kommentar

      • Hina
        Erfahrener Benutzer
        • 03.03.2007
        • 4661

        #18
        Kleine Randnotiz, weil manchmal die Frage aufkommt, ob eine Standeserhöhung auch etwas kostete oder sogar vermutet wird, der Adel sei gekauft, weil so viel Geld bezahlt wurde .

        Ja, eine Standeserhöhung koste nicht gerade wenig.

        Im Jahre 1902 wurde für die Standeserhöhung in den Preußischen Adelsstand eine Stempelsteuer zwischen 600 und 5000 Mark erhoben.
        Ein Abendessen mit Bier kostete zu der Zeit etwa 70 Pfennige. Ein Zimmermannsgeselle erhielt 5,60 Mark am Tag.

        Viele Grüße
        Hina
        "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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