Einbenennung - die geraubte Identität

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  • HelenHope
    Erfahrener Benutzer
    • 10.05.2021
    • 702

    Einbenennung - die geraubte Identität

    Hallo ihr Lieben,

    es folgt ein "Jammerpost".


    Der Nachname, mit dem ich geboren wurde, existiert nur noch in meiner Genealogie. Denn als kleines Kind wurde ich einbenannt, und somit gilt der Name meines damaligen Stiefvaters als mein Familienname. Auf jedem offiziellen Dokument ist er mein Geburtsname. Mein echter Geburtsname - ausradiert.

    In Deutschland gibt es dieses krude Namensrecht, das es quasi unmöglich macht, seine eigentliche Namensidentität wieder anzunehmen.

    Mittlerweile war ich einmal verheiratet, und trage aktuell den Namen meines Exmannes. Denn den Namen meines Stiefvaters will ich auf keinen Fall zurück, denn mit diesem habe ich nichts zu schaffen. Ich kannte ihn nur etwa 3 Jahre, als kleines Kind. Den Namen meines Exmannes will ich aber auch nicht mehr. Zumal er mir auch so einfach nicht gefällt.

    Je länger ich Genealogie betreibe, desto trauriger bin ich gestimmt. Namen haben für mich noch einmal einen neuen Wert bekommen. Mein Geburtsname ist norddeutsch, aber auch nicht wahnsinnig häufig. Das ist ein Teil meiner Geschichte, meiner Herkunft, meiner Gene. Ich mag den Namen sehr, er fühlt sich einfach richtig an.
    Auch der Nachname meines Vaters würde mir gefallen. Wäre er nicht rechtlich als mein Vater anerkannt, ich würde mich glatt von ihm adoptieren lassen.

    Auch meine Oma war einbenannt. Ich besitze ihren Personalausweis, ihr Eheregister, ihre Sterbeurkunde, aber glücklicherweise auch das Geburtsregister. Hätte die freundliche Dame vom Stadtarchiv mir nicht das vollständige Register mit allen Teilen geschickt, was sie nicht hätte müssen/dürfen, da meine Onkel und Tanten darauf vermerkt sind, hätte ich gar nicht gewusst, mit welchem Namen sie geboren wurde. Die Einbenennung war glücklicherweise vermerkt. Ich hätte meine lebenden Verwandten nicht wiedergefunden und nicht einmal Kontakt zu meinem Vater.

    Vielleicht hat ja jemand hier ähnliches erlebt.
    Aber ich kann auch nur an alle appellieren, die vielleicht mal vor der Frage stehen: lasst es. Wenn ihr über Einbenennung nachdenkt und die Ehe zerbricht, habt ihr echten Schaden angerichtet. Für manche sind es vielleicht nur Namen, aber für viele sind Namen auch Identität.
  • pascho
    Erfahrener Benutzer
    • 16.06.2020
    • 242

    #2
    Das ist extrem verzwickt.


    Hast Du dich mal mit einem Anwalt für Namensrecht unterhalten, ob nicht aufgrund dieser doch mehr als schwierigen Situation ggf. Chancen für eine Änderung nach §3 Namensänderungsgesetz oder vielleicht ein Künstlername für Dich in Frage käme?
    Viele Grüße Pascal

    Kommentar

    • HelenHope
      Erfahrener Benutzer
      • 10.05.2021
      • 702

      #3
      Zitat von pascho Beitrag anzeigen
      Das ist extrem verzwickt.


      Hast Du dich mal mit einem Anwalt für Namensrecht unterhalten, ob nicht aufgrund dieser doch mehr als schwierigen Situation ggf. Chancen für eine Änderung nach §3 Namensänderungsgesetz oder vielleicht ein Künstlername für Dich in Frage käme?
      Wir (meine Mutter und ich) wurden damals sowohl vom Standesamt als auch vom Anwalt entmutigt. Es ist eine kostspielige und aufwändige Sache mit kaum Aussicht auf Erfolg.

      Über einen Künstlernamen habe ich nie nachgedacht, erfülle aber sehr wahrscheinlich auch keinerlei Kriterien dazu. Könnte mich aber mal damit befassen.

      Kommentar

      • Alter Mansfelder
        Super-Moderator
        • 21.12.2013
        • 4674

        #4
        Hallo Helen,

        ich kenne einen Fall, in dem ein Mann seit Kindertagen durch Einbenennung den Familiennamen seines Stiefvaters trug und erst im Erwachsenenalter lange nach der Scheidung seiner Mutter den Namen des richtigen Vaters, der sein eigener eigentlicher Geburtsname war, wieder angenommen hat. Soweit ich weiß, funktionierte die Namensänderung damals ohne Probleme (mag etwa 15 Jahre zurückliegen) und es lag keiner der "wichtigen Gründe" vor, die man im Netz üblicherweise findet. Daher wundert mich die gegenteilige Aussage von Standesamt und Anwalt.

        Es grüßt der Alte Mansfelder
        Gesucht:
        - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
        - Tote Punkte in Ostwestfalen
        - Tote Punkte am Deister und Umland
        - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
        - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
        - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

        Kommentar

        • HelenHope
          Erfahrener Benutzer
          • 10.05.2021
          • 702

          #5
          Die Rückänderung ist nicht vorgesehen, dazu gibt es auch Gerichtsurteile.
          Ich vermute, dass er mindestens 5 Jahre alt oder älter war bei der Einbenennung , ich meine, dann ist die Sachlage etwas anders.
          Ich war jedoch unter 5 Jahre alt.

          Kommentar

          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15113

            #6
            Hallo
            Ich denke, Du brauchst keine Rückänderung der Einbenennung.
            Denn Du trägst doch gar nicht den Namen aus der Einbenennug, sondern lediglich Deinen letzten Ehenamen.

            Für Dich könnte folgender Paragraph gelten:
            § 1355 Satz (5)
            Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat, oder dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Absatz 4 gilt entsprechend.

            Bei Deinem Antrag kannst Du Deine Geburtsurkunde vorweisen.
            Deine Einbenennung braucht Du doch gar nicht erwähnen.

            Oder steht auf Deiner Geburtsurkunde nicht Dein echter Geburtsname???
            Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 07.05.2022, 13:09.
            Viele Grüße

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            • sternap
              Erfahrener Benutzer
              • 25.04.2011
              • 4072

              #7
              in welchem land spielte sich das einbenennen und ausradieren des ursprünglichen geburtsnamens ab? in der ddr?
              freundliche grüße
              sternap
              ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
              wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




              Kommentar

              • HelenHope
                Erfahrener Benutzer
                • 10.05.2021
                • 702

                #8
                Sternap, in Westdeutschland


                Bürgerliches Gesetzbuch § 1618 - 1 Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein...


                Der einbenannte Name ersetzt den Geburtsnamen. Rechtlich ist er mein Familienname und steht in jedem Ausweis und in jeder Urkunde als Geburtsname. Daher kann ich nicht durch Abgeben meines Ehenamens meinen ursprünglichen Geburtsnamen annehmen, da dieser rechtlich nicht mehr mein Name ist.

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                • Juanita
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.03.2011
                  • 1425

                  #9
                  Kannst Du den Namen nicht einfach gebührenpflichtig ändern lassen ? Die Tochter einer unserer Freunde hatte mit ihrem Mann beschlossen, einen neuen Namen anzunehmen. Es ist ein Name, ohne jegliche Verbindung zu ihren Familien. Sie heißen nun so wie gewünscht. Sie mußten alles (auch Dokumente) ändern lassen (haben 2 Kinder). Wenn du einen häufig auftretenden norddt Namen hattest, z.B. Hansen, dann mußt Du doch nicht erwähnen, daß es Dein ursprünglicher Name war. Allerdings bin ich nicht über die Kosten informiert.
                  Juanita

                  Kommentar

                  • Anna Sara Weingart
                    Erfahrener Benutzer
                    • 23.10.2012
                    • 15113

                    #10
                    Zitat von HelenHope Beitrag anzeigen
                    ... steht in jedem Ausweis und in jeder Urkunde als Geburtsname ...
                    Steht er in Deiner Original-Geburtsurkunde??
                    Wie kann das sein?? Da wäre doch Urkundenfälschung.
                    Viele Grüße

                    Kommentar

                    • HelenHope
                      Erfahrener Benutzer
                      • 10.05.2021
                      • 702

                      #11
                      Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen

                      Bei Deinem Antrag kannst Du Deine Geburtsurkunde vorweisen.
                      Deine Einbenennung braucht Du doch gar nicht erwähnen.

                      Oder steht auf Deiner Geburtsurkunde nicht Dein echter Geburtsname???

                      Richtig, in meiner Geburtsurkunde steht der einbenannte Name, ebenso wie in der Eheurkunde, auf meinem Perso, etc.
                      Möglich, dass meine Mutter noch eine ursprüngliche Urkunde hat, zumindest hat sie den Taufschein, da sollte der Name auch drauf stehen.
                      Aber das nutzt halt nichts, wenn schon im Perso der andere Name steht, könnte ich das Standesamt nichtmal betuppen

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                      • HelenHope
                        Erfahrener Benutzer
                        • 10.05.2021
                        • 702

                        #12
                        Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                        Steht er in Deiner Original-Geburtsurkunde??
                        Wie kann das sein?? Da wäre doch Urkundenfälschung.
                        Ich besitze keine Original-Geburtsurkunde.
                        Nein das ist keine Urkundenfälschung.
                        Die Namensänderung erfolgt per Gerichtsbeschluss und wird so auch im Register vermerkt. Dadurch erscheint in jedem aktuellen Dokument der Name, der angenommen wurde.

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                        • HelenHope
                          Erfahrener Benutzer
                          • 10.05.2021
                          • 702

                          #13
                          Zitat von Juanita Beitrag anzeigen
                          Kannst Du den Namen nicht einfach gebührenpflichtig ändern lassen ? Die Tochter einer unserer Freunde hatte mit ihrem Mann beschlossen, einen neuen Namen anzunehmen. Es ist ein Name, ohne jegliche Verbindung zu ihren Familien. Sie heißen nun so wie gewünscht. Sie mußten alles (auch Dokumente) ändern lassen (haben 2 Kinder). Wenn du einen häufig auftretenden norddt Namen hattest, z.B. Hansen, dann mußt Du doch nicht erwähnen, daß es Dein ursprünglicher Name war. Allerdings bin ich nicht über die Kosten informiert.
                          Juanita

                          DIe Kosten wären in dem Fall nicht so wichtig, aber dass Namensänderungen so einfach möglich sein sollen, wird überall verneint. Ich hatte da ja Gespräche mit mind 2 Standesämtern und mit dem Anwalt hatten wir auch geredet.
                          Vielleicht ist soetwas auch immer vom örtlichen Gutdünken der Standesämter bzw Gerichte abhängig?

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                          • Anna Sara Weingart
                            Erfahrener Benutzer
                            • 23.10.2012
                            • 15113

                            #14
                            Du kannst Dir aber doch eine Urkunde darüber ausstellen lassen, wie der Familienname zu Zeit Deiner Geburt war. Das muss doch im Register drinstehen.
                            Viele Grüße

                            Kommentar

                            • HelenHope
                              Erfahrener Benutzer
                              • 10.05.2021
                              • 702

                              #15
                              Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                              Du kannst Dir aber doch eine Urkunde darüber ausstellen lassen, wie der Familienname zu Zeit Deiner Geburt war. Das muss doch im Register drinstehen.
                              Klar, mitsamt Randvermerk der Namensänderung. Damit lässt sich aber nichts anfangen, das kann ich nur zur Vollständigkeit zu meinen Unterlagen legen.

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