Die Franzosen zogen im Juli 1704 durch das Gebiet um Hornberg:
Tod: Welche Schuld der Natur?
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Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
Hallo,
eine Kindbetterin ist ganz einfach die Frau, die später als Wöchnerin bezeichnet wurde. Das Kindbett ist nicht das separate Bett des Kindes, sondern das Bett, in dem ein Kind geboren wurde, und in dem die Mutter nach der Geburt eine bestimmte Zeit blieb um sich zu erholen und den Köper wieder an das "nicht Schwangersein" (heute Rückbildung genannt) gewöhnte.
Mit "Kindbett" ist also nicht nur der konkrete Gegenstand gemeint, sondern daneben auch eine Art Institution. Wenn ein Kind im "Kindbett" starb hieß das nicht, daß es in seinem separaten Bettcher (Kinderbett) starb, sondern in dem Zeitraum, den es gemeinsam mit seiner Mutter im Kindbett verbrachte. Übrigens auch die Mutter konnte im Kindbett sterben.
Vgl. auch den in KBs häufigen Ausdruck "Wochenkind" mit Wöchnerin.
http://https://de.wikipedia.org/wiki/Wochenbett
Grüße
Gisela
Einen Kindbetter gibt es im strengen Sinne nicht, es hat auch nichts damit zu tun, das Kind zu betten. Sollte der Begriff vorkommen, ist einfach der Mann der Kindbetterin/Vater des Kindes gemeint.
Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen...
"... aetat: 56 Jahr, u. ist den ...["selben Tag" als latein. Abk.]
...
ejusdem ist Genitiv und heißt immer nur desselben/derselben (die sellbe Form flür masculinum, femininum und neutrum). Dabei bleibt bis dahin das Bezugswort offen. Hier ist es nicht Tag, denn das ist der 19. sondern der Monat: der Tote wurde also am 19. desselben (ergänze: Monats) begraben.
Grüße
Gisela
BTW: Bartholomäus ist am 11. Aug. gestorben .... und den 12. ej. (vgl oben) begraben worden, die Tageszeit ist unbekannt.Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels
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Danke euch Beiden für eure Richtigstellungen!
Noch dieser rechtliche Aspekt:
"Kindbett: sechs Wochen dauernde Zeit nach der Entbindung, während derer die Kindbetterin und ihre Familie besonderen Schutz genießt und ganz oder teilweise von Frondiensten und Abgaben befreit ist."Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 14.04.2019, 21:57.Viele Grüße
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Ja, J. Steffen, genau so habe ich es im Beitrag 23 im letzen Satz geschrieben.
Grüße
GiselaRuths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels
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