Ausnahme bei Standesamtsdaten

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  • Bergkellner
    Erfahrener Benutzer
    • 15.09.2017
    • 2351

    Ausnahme bei Standesamtsdaten

    Hallo,

    da es in Glogau keine Möglichkeiten mehr gibt, die Geburt bzw. Taufe meiner Urgroßmutter 1856 dokumentiert zu bekommen, habe ich eine Frage:

    Besteht die Möglichkeit, beim Standesamt eine Ausnahmegenehmigung zur Herausgabe ihres Sterbeintrages unter Hinweis auf die nicht mehr vorhandenen Standesamtsunterlagen zu beantragen?

    Das scheint mir noch die einzige Möglichkeit zu sein, etwas über ihre Eltern zu erfahren. Sie ist allerdings offiziell nicht meine "richtige" Urgroßmutter, sondern nur die leibliche Großmutter meiner Mutter...

    Lg, Claudia von den bergkellners
    Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


  • Davido
    Erfahrener Benutzer
    • 31.12.2015
    • 344

    #2
    Zitat von Bergkellner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    da es in Glogau keine Möglichkeiten mehr gibt, die Geburt bzw. Taufe meiner Urgroßmutter 1856 dokumentiert zu bekommen, habe ich eine Frage:

    Besteht die Möglichkeit, beim Standesamt eine Ausnahmegenehmigung zur Herausgabe ihres Sterbeintrages unter Hinweis auf die nicht mehr vorhandenen Standesamtsunterlagen zu beantragen?
    Hallo Claudia,

    falls es hier keinen Zahlendreher gab: 1856 gab es doch in Glogau keine Standesämter, also können doch auch keine Standesamtsunterlagen nicht mehr vorhanden sein? Und wenn die Person nicht über 130 Jahre alt geworden ist, ist ihre Sterbeurkunde längst Archivgut und jeder kann darauf zugreifen, da braucht man doch keine Ausnahmegenehmigung?

    Gruß,

    Davido
    Forschungsinteressen vor allem in Pommerellen (Kreise Schlochau, Konitz, Bütow), in Posen-Westpreußen (Kreise Czarnikau, Deutsch Krone) und in Berlin.

    Kommentar

    • Bergkellner
      Erfahrener Benutzer
      • 15.09.2017
      • 2351

      #3
      Sorry, habe mich falsch ausgedrückt ... Es gibt keine KB aus der Zeit, in denen ich nachsehen könnte...

      Und den Sterbeintrag kann ich so bekommen??
      Bei ihrem Sohn hat sich die Standesbeamtin sehr mausig angestellt und mir nur einige dürre Daten zukommen lassen. - Gut, die Mutter ist 1945 oder 46 gestorben, der Sohn 1968.

      Lg, Claudia
      Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


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      • OliverS
        Erfahrener Benutzer
        • 27.07.2014
        • 2938

        #4
        Bezogen auf Deutschland, Sterbeurkunde ist nach 30 Jahren allgemeines, frei zugängliches Archivgut.
        Geburt nach 110 Jahren*, Hochzeit 80 Jahre*
        *oder nachweisbar 30 Jahre nach Tod.
        Zuletzt geändert von OliverS; 05.01.2018, 22:19.
        Dauersuchen:

        1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
        2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
        3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

        Kommentar

        • Silke Schieske
          Erfahrener Benutzer
          • 02.11.2009
          • 4400

          #5
          Hallo Claudia,

          Soweit ich weiß gibt es von Glogau doch gar keine Zivilregister mehr.

          Meine Ururgroßmutter ist 1904 in Glogau gestorben, selbst da bekomme ich keine Sterbeurkunde mehr

          LG Silke
          Wir haben alle was gemeinsam.
          Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

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          • Bergkellner
            Erfahrener Benutzer
            • 15.09.2017
            • 2351

            #6
            Eben,

            deshalb bin ich ja auf die Sterbeurkunde von ihr angewiesen. Sie ist 1945 oder 46 in Tannenberg im Erzgebirge verstorben.

            Lg, Claudia
            Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


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            • nav
              Erfahrener Benutzer
              • 30.03.2014
              • 715

              #7
              Dann sollte es doch kein Problem sein. Wie bereits geschrieben wurde, sind Sterbeurkunden nach einer Frist von 30 Jahren frei zugänglich.

              Kommentar

              • Bergkellner
                Erfahrener Benutzer
                • 15.09.2017
                • 2351

                #8
                Dann steht ja einer höflichen Anfrage nichts mehr im Wege.

                Danke für die Hilfe - ich bin immer noch ein Rookie!!!

                Lg, Claudia
                Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


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                • Mats
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.01.2009
                  • 3390

                  #9
                  Zitat von Bergkellner Beitrag anzeigen
                  Eben,

                  deshalb bin ich ja auf die Sterbeurkunde von ihr angewiesen. Sie ist 1945 oder 46 in Tannenberg im Erzgebirge verstorben.

                  Lg, Claudia
                  Hallo Claudia,

                  eine Sterbeurkunde wirst Du nicht bekommen. Urkunden für so alte Registereinträge werden nach dem neuen Personenstandsgesetz nicht mehr ausgestellt. Die Wortwahl ist hierbei sehr entscheidend und könnte missverstanden werden.

                  Ich würde zuerst im zuständigen Standesamt anrufen und nach dem Verbleib der Sterberegister fragen. Die können Dir sagen, wo das Archivgut liegt. Einige Standesämter verwahren die alten Register weiter und einige haben sie an die örtlichen Archive abgegeben.

                  Dann im zuständigen Archiv (oder Amt) eine "vollständige Kopie des Eintrags im Sterberegister inklusive aller Randvermerke" anfordern. Nicht vergessen, die Kosten vorher zu klären, damit es hinterher keine böse Überraschung gibt.

                  Grüße aus OWL
                  Anja
                  Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                  der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                  also ist heute der richtige Tag
                  um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                  Dalai Lama

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                  • Bergkellner
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.09.2017
                    • 2351

                    #10
                    Danke für die Tipps Anja,

                    mit der zuständigen Standesbeamtin habe ich schon gesprochen, sie konnte mir endlich die nötigen Auskünfte über den Verbleib der Personenstandsunterlagen von Tannenberg und Geyer geben, nachdem ich mir bei Stadt- und Gemeindeverwaltung vorkam wie beim Hornberger Schießen. Die Unterlagen sind alle in Ehrenfriedersdorf im Archiv der Meldestelle gelagert.
                    Ich habe sie eine halbe Stunde von der Arbeit abgehalten und sie hatte eine Menge Fragen zur Ahnenforschung. Schätze, sie fängt bestimmt auch damit an.

                    Heute hat sie mir eine Mail geschickt und sich entschuldigt, weil sie es bisher noch nicht geschafft hat, für mich im Archiv nachzusehen.

                    Die Kosten belaufen auf ca. 10 € für alle drei Auskünfte.

                    Ich habe ihr eben gerade meine Bitte um
                    Zitat von XJS
                    eine "vollständige Kopie des Eintrags im Sterberegister inklusive aller Randvermerke"
                    mit vorherigem Kostenvoranschlag geschickt.

                    Mal sehen, mit wieviel das zu Buche schlägt. - Bisher habe ich festgestellt, je kleiner das Standesamt, desto geringer die Kosten... werde sehen und berichten, ob's wieder so ist.

                    Lg, Claudia
                    Zuletzt geändert von Bergkellner; 12.01.2018, 17:05.
                    Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


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