"Ariernachweis" Unteroffizier

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  • mapaq
    Neuer Benutzer
    • 28.12.2007
    • 6

    "Ariernachweis" Unteroffizier

    Hallo,

    wenn jemand 1942 bei der deutschen Armee als Unteroffizier gedient hat, brauchte dieser dann einen "Ariernachweis"? Wenn ja, wo kann ein solcher hinterlegt worden sein? Hat nur der, dem der Nachweis gehört ein Exemplar bekommen?

    Danke für Antworten
  • Luise
    Erfahrener Benutzer
    • 05.02.2007
    • 2297

    #2
    RE: "Ariernachweis" Unteroffizier

    So weit ich weiß, mussten Ariennachweise für die Eheschließung erbracht werden. Von meinen schlesischen Großeltern habe ich noch die handschriftlichen Urkunden, die sie sich in den jeweiligen Kirchen zu ihren Vorfahren besorgt haben. Meine thüringischen Großeltern haben die Vorfahren im Familienstammbuch des Standesamtes verzeichnet.
    Liebe Grüße von Luise

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    • Joachim v. Roy
      • 01.04.2007
      • 787

      #3
      "Ariernachweis"

      Hallo,

      Sie haben eine falsche Vorstellung von einem „Ariernachweis“, den es unter dieser Bezeichnung damals überhaupt nicht gab.

      Bei den heute sogenannten „Ariernachweisen“ handelt es sich – in aller Regel – um die „Ahnenpässe“, welche vom Berliner Verlag für Standesamtswesen GmbH herausgegeben wurden.
      Diese „Ahnenpässe“ waren leere Hefte (!) , die man käuflich erwerben konnte und in die man – anhand der zusammengetragenen standesamtlichen Urkunden - seine eigenen Vorfahren eintrug.

      Wer wollte, ging dann mit den gesammelten standesamtlichen Urkunden zu seinem Standesamt und ließ sich die – von eigener Hand in Schönschrift gefertigten - Eintragungen in seinem „Ahnenpaß“ amtlich beglaubigen.

      Der „Ahnenpaß“ verblieb im Besitz der Familie (Zweit- und Drittausfertigungen 'hinterlegten' lediglich höhere Nazibonzen oder SS-Angehörige).

      Ein Unteroffizier der Wehrmacht benötigte keinen „Ahnenpaß“. Er mag aber einen solchen besessen haben, wenn er sich für die Erforschung seiner Vorfahren interessiert haben sollte.

      Die genannten „Ahnenpässe“ erleichtern heute die Familienforschung (vor allem für Anfänger). Sie sind aber oft fehlerhaft, weshalb man die Eintragungen im „Ahnenpaß“ anhand der originalen standesamtlichen Urkunden überpüfen sollte.

      Freundliche Grüße vom Rhein

      Kommentar

      • mapaq
        Neuer Benutzer
        • 28.12.2007
        • 6

        #4
        Hallo Luise und Joachim v. Roy,

        danke für die Antworten. Ich habe eine Kopie des in der 2. Antwort erwähnten Buches (Vorlage einer Familien-Ahnentafel von einem Berliner Verlages). Jedoch sind nicht viele Generationen eingetragen. Die Hochzeit ist vermerkt. Es wird dann vermutlich nichts anderes geben. Aber es ist ein Anfang und ich werde die Eintragungen überprüfen.

        Ein schönes Wochenende, Heike

        Kommentar

        • L.Michel
          Neuer Benutzer
          • 28.08.2007
          • 12

          #5
          Hallo Herr v. Roy.
          Ich muß Ihnen da leider etwas widersprechen. Einen Ahnenpass, heute gerne fälschlicherweise "Arier Nachweis" genannt, mußte auch jeder Nachweisen der geheiratet hat. Ohne diesen Nachweis durfte nach den "Nürnberger Gesetzen" niemand eine Ehe schließen.

          Von "wollen" konnte damals keine Rede sein.

          Meine Großeltern aus dem Sudeteland mußten daher beide einen Ahnenpass ausfüllen lassen mit den dementsprechenden Gebühren, um zu Heiraten.

          Mein Großvater aus Darmstadt mußte ihn Erstellen lassen da er Unteroffizier im 2.WK war.

          Von meiner Großmutter aus Darmstadt kann ich leider keine Angaben hierzu machen.

          Ganz so einfach wie Sie es darstellen war es damas nicht!

          Kommentar


          • #6
            Hallo L.Michel,

            da kann ich Ihnen nur recht geben. Auch meine Eltern und meine Schwiegereltern mussten damals einen Ahnenpass (amtlich beglaubigte Urkundensammlung über die Abstammung) bzw. eine Ahnentafel (mit lebenskundlichen Angaben über die Ahnen) für die Eheschließung erstellen.

            Ich habe letzte Woche Kopien von Geburtsurkunden bekommen, die 1935 ausgestellt wurden. Und bei einigen dieser Urkunden steht unter Geburts- und Taufzeugnis der Vermerk Arier-Nachweis. Aber nicht bei allen Dokumenten, sondern nur von einer Pfarrei. Schon interessant, was man manchmal so sieht!

            Kommentar

            • Schlumpf
              Erfahrener Benutzer
              • 20.04.2007
              • 355

              #7
              Hallo

              Der "Reichsnährstand" hatte damals eine Ahnentafel, auf der die Vorfahren bis
              zu den Urur- Großeltern und nur bis zum 01.01.1785 verzeichnet wurden.
              Ich denke, Herr v. Roy hat recht mit seinen Ausführungen. So hat mein Großvater
              väterlicher Seite eine Tafel für seine älteste Tochter *1932 erstellen lassen. Der andere Großvater das aber unterlassen, obwohl der am 04.06.1935 heiratete.
              Soweit, so gut. Ich hab auch schon diese Ahnentafeln datiert von 1942 gesehen, die für SS- Angehörige ausgefüllt wurden. Die sind aber teilweise nur
              bis zu den Großeltern erforscht.
              Vielleicht nahm man das im Krieg nicht mehr ganz soooo genau mit den Vorfahren?
              Uns ist in alten mæren wunders vil geseit. von helden lobebæren, von grôzer arebeit,. von fröuden, hôchgezîten, von weinen und von klagen,.

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              • mesmerode
                Erfahrener Benutzer
                • 11.06.2007
                • 2724

                #8
                Hallo,
                meine Schwiegermutter (sie lebt noch und ist 94 Jahre) sagt daß mein Schwiegervater den Ariernachweis fürs Militär brauchte.
                Er war Offizier.
                Uschi
                Schlesien: Gottschling, Krischock, Bargende, Geburek, Missalle
                Niedersachsen : Bleidistel, Knoke, Pipho, Schoenebeck, Plinke
                NRW : Wilms, Oesterwind, Schmitz, Wecks
                Rheinland Pfalz : Ingenbrandt, Schmitt, Ries, Emmerich

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                • Mark_Axel
                  Benutzer
                  • 04.01.2008
                  • 29

                  #9
                  Also ab Mai 1935 war die "arische" Abstammung Voraussetzung für den aktiven Dienst in der Wehrmacht.
                  Also kann man davon ausgehen dass ein "Ariernachweis" benötigt wurde.

                  Kommentar

                  • L.Michel
                    Neuer Benutzer
                    • 28.08.2007
                    • 12

                    #10
                    Zum Bedenken: Die "Nürnberger Gesetze" sind am 15. September 1935 verabschiedet worden. Jeder der vorher geheiratet hatte, brauchte also diesen Nachweis nicht.

                    Alles danach, logischerweise, schon.

                    Schlumpf: "eine Tafel für seine älteste Tochter *1932 erstellen lassen"

                    Frage: Wann hat er denn für seine Tochter den Nachweis ausstellen lassen?

                    Gruß
                    Lars

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                    • Joachim v. Roy
                      • 01.04.2007
                      • 787

                      #11
                      "Ariernachweis" Unteroffizier

                      Thema verwässert!

                      Hier ist nicht die Rede von Offizieren oder Nazi-Bonzen, sondern von einem Uffz., der 1942 tapfer in der deutschen Wehrmacht diente. Ein „aktiver Dienst“ ab 1935 ist deshalb nicht in Erwägung zu ziehen.

                      MfG

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                      • L.Michel
                        Neuer Benutzer
                        • 28.08.2007
                        • 12

                        #12
                        Herr v. Roy. Ich unterstelle Ihnen jetzt, dass Sie nicht lesen bzw. die Diskussion nur mit Ihren Augen sehen.

                        Ich habe nicht behauptet das der oben genannte Uffz. seit 1935 diente!!
                        Und von "Offizieren oder Nazi-Bonzen" war ausser von Ihnen nie die Rede.

                        Ich habe lediglich Fakten herbeigezogen um zu beantworten, dass nach September 1935 Nachweise zu Abstammung erbracht werden mußten.
                        Somit war dies nicht freiwillig.

                        Weiter ist doch wohl auch bekannt, dass diese Nachweise nachträglich eingefordert wurden.

                        Es ist also zur ersten Frage davon auszugehen, dass ein Nachweis erbracht werden mußte und das dieser nur in einfacher Ausfertigung vorhanden war.
                        Bei "einfachen" Soldaten ist mir auch nicht bekannt, dass diese archiviert wurden. In dieser Hinsicht gebe ich Ihnen Recht.

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