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  #1  
Alt 03.01.2021, 13:49
lars1969 lars1969 ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2019
Beiträge: 142
Standard Erbmasse

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine allgemeine Frage. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Sagen wir mal man stellt auf einmal fest, das man sehr viel Urgroß Onkel und Tanten hat. Dann stellt man fest das viele keine Kinder hatten.

Wie kann ich herausfinden, ob diese Personen zum Beispiel Erbmasse (eigentum, Bargeld andere Besitztümer). Die meisten starben erst nach dem 2 WK. Oder was mit diesem Erbgut passiert ist. Wie lange hätte man ggf. Anspruch auf diese ?

Danke schon mal im vorraus
Lars
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  #2  
Alt 03.01.2021, 14:59
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 15.064
Standard

Zitat:
Zitat von lars1969 Beitrag anzeigen
... Wie lange hätte man ggf. Anspruch auf diese ? ...
Hallo,
die Verjährungsfrist ist 30 Jahre.
Von denjenigen Verwandten, die bereits vor 1991 starben, kannst Du also nichts mehr erben.
__________________
Viele Grüße

Geändert von Anna Sara Weingart (03.01.2021 um 15:00 Uhr)
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  #3  
Alt 03.01.2021, 15:27
Philipp Philipp ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 841
Standard

Hallo!

Ich war schon mehrmals auf Suche nach Erben und Rechtsnachfolgern. Wegen eines Ahnenpasses, der irgendwo zwischen Gang ins Pflegeheim und Tod verloren ging, Fotos und der Suche nach meiner Halbschwester. Wegen Geld habe ich mir noch keine Gedanken gemacht.

Also ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit anhand meiner Erfahrungen:

Aus der Sterbefallanzeige gehen oft nächste Verwandte hervor, auch ob ein Testament errichtet wurde und wo es sich befindet und wer den Nachlass verwaltet.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Einsicht in eine Nachlassakte zu nehmen, sofern ein berechtigtes Interesse besteht.
Für die Einsicht eines Testamentes oder einer Erbscheinausfertigung bedarf es allerdings eines rechtlichen Interesses.

Hier müsste ggf. dargelegt werden, dass man selbst oder ein direkter Vorfahre, dessen Erbe oder Bevollmächtigter man sein muss, zu Unrecht von der Erbfolge ausgeschlossen wurde und insoweit ein rechtliches Interesse besteht.

Zu berücksichtigen sind: Eine grundsätzliche 30jährige Verjährungsfrist, aber auch seitens des Nachlassgerichtes eventuell ausgebrachte Aufforderungen bei der Suche nach Erben, die nach meiner Kenntnis eine Frist von sechs Wochen beinhaltet.

Insbesondere, wenn die verstorbenen Person zuletzt pflegebedürftig war und in ein Alters- oder Pflegeheim kam, oder eine Vormundschaft/Betreuung angeordnet wurde, würde ich nicht mit Werten rechnen.

Man darf solche Konstellationen nicht überschätzen. Zumeist besteht der Nachlass lediglich aus gewöhnlichem Hausrat. Und nur weil es eine Kinder gab, gab es zumeist Kontakt zu anderen Verwandten, aber da waren auch Freude und/oder Nachbarn. Der Wertgegenstände werden sich Leute angenommen haben. Berechtigt oder nicht. Wer will prüfen, ob vor 20 Jahren in der Geldkassette 300,00 oder 200,00 DM waren.
Der Rest: Haushaltsauflösung, Sperrmüll.

Und bei Grundstücken musste die Umschreibung ohnehin über das Amtsgericht anhand geeigneter Unterlagen erfolgen.

Und zu guter Letzt: Ich bekam weder anhand eines rechtlichen Interesses noch eines berechtigten Interesses Einsicht in das Testament meiner Urgroßmutter beim Nachlassgericht.

Trotzdem viel Erfolg!

Alters- und Pflegeheime bewahren Unterlagen nur 10 Jahre auf.

Auf der Seite "bundesanzeiger.de" kann man im gerichtlichen Teil unter Angabe von Namen suchen.


VG
Philipp
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  #4  
Alt 03.01.2021, 15:46
lars1969 lars1969 ist offline
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Registriert seit: 19.08.2019
Beiträge: 142
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Hallo Philipp,

vielen Dank. Mir ging es um das allgemeine Intresse welche Möglichkeiten da bestehen. Das mit den 30 Jahren war mir bis dato nicht bekannt, da ich mich mit diesem Thema noch nie auseinander gesetzt habe.

Mein intresse kam mehr daher, das mir nicht bewusst war, wieviele Urgroß Onkel und Tanten ich hatte. Diese habe ich erst auf Grund eines Ahnenpasses und Nachforschung ihm Archive herausfand.

Daraus resultierten auch Informationen über Berufe und Tätigkeiten.

So kamm ich zu der Vermutungen über mögliches Eigentum und somit natürlich die Frage was damit passiert sein könnte.

Damit sollte sich dieses Thema erledigt haben.

Aber gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob Eigentum existierte und was damit passiert ist. Oder verschwende ich da unütze Zeit ?

Hier geht es mir um die gesamte Zeitspanne meiner Ahnenforschung ?

Viele Grüße
Lars
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  #5  
Alt 03.01.2021, 16:07
MarthaLU MarthaLU ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2013
Beiträge: 509
Standard

Hallo Lars,

Ob das Zeitverschwendung ist, kommt auf den Grund deines Interesses an. Finanziell ja, Urgroßtanten dürften wohl vor mehr als 30 Jahren verstorben sein, und normalerweise haben die Leute ja auch ein Testament, also hat jemand zu Recht geerbt

Anders ist es, wenn es dir um Familienforschung geht und ideelle Werte, z. B. selber geschaffenes, Briefe, Bilder usw. Natürlich lohnt sich da die Suche nach den Erben eines Nachlasses, um etwas über die Vorfahren zu erfahren. Aber wenn man den Eigentümer gefunden hat, kann man auch nur freundlich um Einsichtnahme bitten. Ich habe selber so eine Situation, der Nachlass meines Uropas landete 1959 bei einem entfernten Verwandten seiner Ehefrau. Ich habe leider gar keinen Anspruch, obwohl ich die einzige blutsverwandte bin. Ich bettel also herum, dass die mir die Papiere zeigen.

LG Martha
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  #6  
Alt 03.01.2021, 16:28
lars1969 lars1969 ist offline
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 19.08.2019
Beiträge: 142
Standard

Zitat:
Zitat von MarthaLU Beitrag anzeigen
Hallo Lars,

Ob das Zeitverschwendung ist, kommt auf den Grund deines Interesses an. Finanziell ja, Urgroßtanten dürften wohl vor mehr als 30 Jahren verstorben sein, und normalerweise haben die Leute ja auch ein Testament, also hat jemand zu Recht geerbt

Anders ist es, wenn es dir um Familienforschung geht und ideelle Werte, z. B. selber geschaffenes, Briefe, Bilder usw. Natürlich lohnt sich da die Suche nach den Erben eines Nachlasses, um etwas über die Vorfahren zu erfahren. Aber wenn man den Eigentümer gefunden hat, kann man auch nur freundlich um Einsichtnahme bitten. Ich habe selber so eine Situation, der Nachlass meines Uropas landete 1959 bei einem entfernten Verwandten seiner Ehefrau. Ich habe leider gar keinen Anspruch, obwohl ich die einzige blutsverwandte bin. Ich bettel also herum, dass die mir die Papiere zeigen.

LG Martha
Hallo Martha,

im meinem Gesamtenprojekt geht es mir mehr darüber zu erfahren was meine Vorfahren so getrieben haben. Und da habe ich schon sehr viel erfahren. Weitaus mehr als mir meine Großeltern erzählen konnten.

Meine Probelmatik liegt aber auch in der Trennung...die meisten lebten in Ost Deutschland, während nur mein Teil der Familie in den Westen fliehen konnte. Das macht das ganzer noch etwas schweiriger.

Über das Bundesarchive bin ich das erstmal an Bilder von meinen Urgroß Onkel gekommen.


Viele Grüße
Lars
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